Donnerstag, 3. März 2016
Das passt ins Bild
Samstag, 30. Juni 2012
"Playmobmerkel" oder Dinge die die Welt wirklich nicht braucht
Das ist schon erstaunlich. Heißt es doch noch Bei BILD.de am 19.04.2012 in dem Artikel im Internet: http://www.bild.de/politik/inland/piratenpartei/playmobil-attacke-gegen-die-piraten-partei-23754566.bild.html Playmobil-Attacke gegen die Piraten. Unternehmen beklagt Einsatz von Piratenfiguren zur politischen Werbung. Die Pressesprecherin aus dem Playmobland beklagt hier: „Playmobil ist aber ein politisch neutrales Spielzeug”, sagte eine Unternehmenssprecherin. Kinder sollten nicht beeinflusst werden, indem sie die Figuren in einem politischen Zusammenhang sähen. Die Sprecherin: „Wir möchten deshalb nicht, dass die Piraten die Figuren bewusst für ihre Werbung einsetzen.”
Was?! Wie!? Wie politisch bzw. unpolitisch ist denn eine Playmobilfigur „Angela Merkel“?
Wenn diese Scheinheiligkeit nicht so beschämend traurig wäre, dann hätte diese Bigotterie direkt das Zeug für einen „Schenkelklopfer“
Tja so unterschiedlich kann es sein. Dabei ist es doch wohl eher so, dass eine Partei, die in ihrem Programm auch ein Antimobbinggesetz mit im Gepäck hat, ganz und gar nichts mit Mobbingfirmen zu tun haben will. So herum stimmt es doch wohl eher.
- Wissen Sie denn nicht, wie
Mitarbeiter im Unternehmen des Herrn Brandstätter behandelt werden?
- Wissen Sie denn nicht,
dass psychische Gewalt am Arbeitsplatz (Mobbing) in diesem Unternehmen als
Instrument der Mitarbeiterführung bzw. Mitarbeiterdisziplinierung massiv
und ohne jede Rücksicht, eingesetzt wird?
- Wissen Sie denn nicht,
dass man in der Firma des Herrn Brandstätter nach „Gutsherrenart“ entlohnt
wird und Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden, wo immer dies möglich ist,
man noch nicht einmal vor Lügen vor Arbeitsgerichten zurückschreckt?
- Wissen Sie denn nicht,
dass man Mitarbeiter, die zu Recht, auf geltendes Deutsches Recht
hinweisen und dies auch gegenüber Vorgesetzten einfordern, verhöhnt werden
und man sie auf ein im Unternehmen Geobra Brandstätter geltendes
„Playmobilgesetz“ hinweist?
- Wissen Sie denn nicht,
dass Herr Horst Brandstätter eine seiner wichtigsten Pflichten als
Unternehmer gegenüber seinen Mitarbeitern, nämlich seine Fürsorgepflicht,
grob vernachlässigt, indem er seine Geschäftsführer unkritisch und
unkontrolliert gegen Mitarbeiter vorgehen lässt, sie verleumden lässt und
sie in den sozialen Abstieg treiben lässt?
Samstag, 3. Dezember 2011
Alfons Schubeck kocht in einer drittklassigen Frittenbude

Alfons Schubeck, ein Spitzenkoch der augenscheinlich schon seit Längerem den Zenit seines Erfolges überschritten hat, will im Playmobland kochen.
Dieses „Gesetz“ bedeutet im Kern:
Powervorzeigefrau Andrea Schauer nebst der unfehlbaren Chefsekretärin Marianne Albert.
gastronomisch lediglich das Prädikat
Karten geben.
Freitag, 4. März 2011
Muss Arbeit heute noch Spaß machen?
Herzlichen Glückwunsch an jene, die an ihrem Arbeitsplatz glücklich sind und fast jeden Tag gern auf Arbeit gehen. Das ist in diesen Tagen hierzulande wirklich selten geworden.
Ihr habt es wirklich gut getroffen. Ich weiß wie sich das anfühlt, wenn einem auf dem Weg zur Arbeit ein Glücksgefühl begegnet. Ja ich durfte auch einmal dieses Gefühl erleben.
Es war in jener Marktführenden, mittelfränkischen Spielwarenfirma, die viele Kinder glücklich macht und die ein lächelndes Gesicht als Firmenzeichen führt.
Ja es gab dort Zeiten in denen eben nicht nur die Kinder glücklich gemacht wurden sondern auch die Mitarbeiter gern dort arbeiteten. Die Kunden und Gäste spürten dass an der Kreativität und Freundlichkeit der Mitarbeiter, denen sie begegneten.Doch dann entdeckte man dort Instrumente der Mitarbeiterführung, die man heute unter dem Neudeutschen Sammelbegriff „Mobbing“ findet.„Mobbing“, ein Begriff der vielen von uns schon lange nicht mehr gefällt, der manchmal schon ziemlich abgegriffen wirkt und auch schon von manchem „Unwissenden“ ins lächerliche gezogen worden ist.Mir gefällt dieser Begriff inzwischen auch nicht mehr. Ich würde von Ausgrenzung von Menschen aus niedrigem Beweggrund sprechen. Doch als Schlagwort taugen der Begriff „Mobbing“ und seine Facetten „Bossing“ und „Staffing“ allemal.
So bleiben wir doch lieber bei dem Begriff Ausgrenzung. Denn nichts anderes ist es.
Ausgrenzung von Menschen hat es schon immer gegeben. Auch in der jüngsten Deutschen Geschichte.
In dem anderen Deutschen Staat, den es nicht mehr gibt, zum Beispiel, fand Ausgrenzung von Menschen ganz massiv statt. Dort erfolgte dies meist aus Gründen der so genannten Staatsräson. Doch gerieten auch viele Menschen in den Strudel der Ausgrenzung, die gar nicht wussten was sie angestellt hatten oder die für andere büßen mussten. (hierzu : http://vm10-und-freunde.blogspot.com/2008/01/fr-immer-abgemustert.html )
Das ist heute Geschichte und das ist ja auch wirklich gut so.
Dennoch kann ich mich erinnern wie „gelernte DDR Bürger“ von den anderen belächelt wurden und sich die Frage gefallen lassen mussten:
„Wie konntet ihr so ein Unrecht zulassen?“
Die Antwort auf diese Frage war oft ähnlich: „…..ich hätte verhaftet werden können…..meine Familie, meine Kinder hätte darunter gelitten, wenn ich auf begehrt hätte, …es wären im schlimmsten Fall wieder russische Panzer gerollt.“
Doch Geschichte wiederholt sich, wenn auch unter anderen Vorzeichen.
In diesem, heutigen Deutschen Staat werden zunehmend wieder Menschen ausgegrenzt. Doch die Beweggründe dazu sind sehr viel niedriger. (Habgier, Neid und Missgunst)
Da gibt es Firmen, die Personal abbauen wollen und die nicht wissen, wie sie bei langjährigen Mitarbeitern, die in den Firmen und für die Firmen „grau“ geworden sind, den, aus gutem Grund bestehenden, Kündigungsschutz umgehen können. Da greift man eben mal zum Mittel der Verleumdung, die dann zur Ausgrenzung, der verleumdeten Person führt.
Da gibt es Vorgesetzte die viel zu wenig von Mitarbeiterführung verstehen und „Problemchen“ aus sitzen bis sie diese zu Problemen ausgebrütet haben. Derjenige Mitarbeiter der das „Problemchen“ hatte, wird dann zum Problemfall und zum Störer des Betriebsfriedens gemacht. Dabei war der Vorgesetzte nur unfähig. Seine Unfähigkeit vertuscht er damit, dass er mit dem Finger auf den anderen zeigt.
Die menschlichen Folgen für die gemobbten Mitarbeiter und deren Angehörigen sind meist verheerend und prägen sie bis an ihr Lebensende. Doch gibt es für sie keine echte Hilfe.
Dies sollen nur mal zwei Beispiele sein, welche (niedrigen) Beweggründe hier und heute zur Ausgrenzung von Menschen führen.
Doch wer steht denn heute auf und wehrt sich gegen dieses Unrecht? Wer hilft denn heute den Opfern der Ausgrenzung?
Niemand braucht befürchten, dass er für seine freie Meinung verhaftet wird. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass wieder russische Panzer rollen.
Also, was hindert Euch? Wo ist Eure Zivilcourage?
Ja wohl! Es ist schlimm geworden, in der Arbeitswelt in diesem Land.
Freiheit und Gerechtigkeit geht hierzulande inzwischen nur soweit, wie der Geldbeutel reicht.
Dank Herrn Hartz und, der nach ihm benannten Gesetzgebung hat sich dies noch verschärft. Ich weiß wovon ich spreche.
Nachdem Ende März 2007 eine, gegen mich gerichtete, 5 Jahre währende, Mobbingkampagne mittels eines Vergleichs ihren juristischen, wenn auch keinen gerechten Abschluss gefunden hat, musste ich davon los kommen. Dazu schrieb ich alles auf. Ich hatte ja auf anraten meiner Anwältin eine Art Mobbingtagebuch geführt. Diesem Bericht fügte ich noch die entsprechenden Originaldokumente hinzu.
Diese Dokumente sollten den Wahrheitsgehalt meines Berichtes unterstreichen. Heraus kam mein Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne“.
Doch jetzt komme ich zur eigentlichen Schwierigkeit im Bezug auf eine kurze Berichterstattung meines Falles im Presse oder TV Format.
Wie kürzt man einen solchen umfangreichen Fall derart, dass er in eine Presse, Fernsehberichterstattung oder einem kurzen Statement Platz findet, ohne unglaubwürdig zu werden.
Ich kann also nur mal Dinge aufzählen, die mir im Laufe der Jahre aufgefallen sind, die ich in einem Rechtsstaat nie für möglich gehalten hatte und die ich zutiefst ungerecht ja sogar Menschenverachtend finde.
So möchte ich davon berichten:
Wie zunächst kleinere Gerüchte ausgestreut wurden, die in handfesten Verleumdungen gipfelten. Weiter ging es bis hin zu unklaren Arbeitsanweisungen, ungerechtfertigten Vorwürfen und Provokationen, die dann in der ersten, wegen eines ungesagten Wortes ausgesprochenen, fristlosen Kündigung im Februar 2004 endeten.
Ich möchte davon berichten, wie das Arbeitsamt den Druck auf mich noch verschärfte, in dem es das richterliche Urteil, des anstehenden Kündigungsschutzprozesses, schon vor dem im März anberaumten Gütetermin, vorwegnahm und mich für drei Monate vom Leistungsbezug aus schloss.
Dabei kann eine solche Sperre gerade in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit Existenz vernichtend sein. Die gegnerische Partei bekommt vom Arbeitsamt Kenntnis von der finanziellen Situation des Entlassenen und argumentiert bereits beim Gütetermin in der Form: „Stimmen sie der Wandlung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung zu! Dann entgehen sie der Sperrfrist durch das Arbeitsamt. Von Abfindung oder gar vom eigentlichen „Mobbingfalll“ und von der Rechtswidrigkeit der ausgesprochenen Kündigung, ob fristlos oder fristgerecht, ist da gar keine Rede.
Berichten möchte ich auch davon, dass ich einen Großteil meines Arbeitslosengeldanspruchs schon verbraucht hatte, ehe es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kam (November 2004). Wie ich in der Zwischenzeit erfahren musste, dass ich als Kläger beweisen soll, dass ein ungesagtes Wort nicht gesagt worden war. Denn, der angeblich Beleidigte sollte als Zeuge aussagen. Seine große Abhängigkeit von der Beklagten wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Auch musste ich erleben, dass er diese Aussage tatsächlich vor dem Gericht machte, dass ihm vorbehaltlos geglaubt wurde, obwohl er sich mehrmals widersprach. Dennoch ging das Urteil zu meinen Gunsten aus. Doch nur deshalb, weil die Richter eine fristlose Kündigung, als Reaktion auf den angeblichen Vorfall, als unangemessen hoch fanden.
Obwohl ich nach dem eindeutigen Urteil fünfmalig bei der Firma vor sprach und unmissverständlich meine Arbeitskraft anbot, wurde ich immer wieder nach Hause geschickt. Man wollte seitens der Firma in Berufung gehen. Dies tat man dann auch im Januar 2005.
Auch wie die Härte der Hartz IV Gesetzgebung mich traf ist eine Darlegung wert. Der Termin für die Berufungsverhandlung ließ auf sich warten. Inzwischen lief mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Mai 2005 aus. Auf Grund der neuen Hartz IV Gesetzgebung wäre ich jetzt gezwungen gewesen vor aller Welt einen „Offenbarungseid“ zu leisten. Selbst Sparguthaben, die ich für die Ausbildung meiner Tochter schon vor vielen Jahren zurückgelegt hatte und die eindeutig zweckgebunden waren, wären mit ein berechnet worden. Ich musste also erleben, wie ich wegen der Verleumdungen und Lügen anderer in den sozialen Abstieg getrieben wurde. Diese Erfahrung war zutiefst demütigend, erniedrigend und entwürdigend.
Also ließ ich nicht vor dem Staat „meine Hosen“ runter und stand ohne Einkommen, ohne Kranken-und Rentenversicherung da.
Am 5. Juli 2005 fand dann die Berufungsverhandlung vor dem LAG Nürnberg statt. Im Verlauf der Verhandlung wurde klar, dass ein Urteil wieder zu meinen Gunsten ausgehen würde. Doch einen Urteilsspruch wusste der gegnerische Anwalt durch einen Advokatentrick zu verhindern. Wohl um meine finanzielle Situation wissend, behauptete er plötzlich, ich würde meine ehemaligen Vorgesetzten bedrohen. Diese Behauptung brauchte er nicht näher ausführen, vom beweisen müssen, ganz zu schweigen. Doch hatte er das Gericht in eine erneute Beweisaufnahme gezwungen. Für einen erneuten Verhandlungstermin konnte der Richter erst einen Termin im November 2005 benennen. Er schlug dann einen Vergleich vor, der unter anderem eine sofortige Wiedereinstellung vorsah. Meine Anwältin riet mir den Vergleich anzunehmen und erinnerte mich an meine, Dank der Hartz IV Gesetzgebung, schlechte finanzielle Situation.
Am 6.Juli 2005 nahm ich dann wieder meine Tätigkeit bei der Firma auf. Man kann sich vorstellen, wie das aussah. Einzelheiten hierzu findet man ausführlich in meinem Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne“
Das Ende meines Arbeitsverhältnisses war schon lange vorher eine beschlossene Sache. Doch fand man lange keinen Grund. Auch setzte ich mich zur Wehr. So ließ ich mich z.B. auf die Kandidatenliste zur Betriebsratswahl im März 2006 setzen. Leider verfehlte ich meinen Einzug in den Betriebsrat um zwei Plätze. Doch hatte mir meine Kandidatur wenigsten einen halbjährigen Kündigungsschutz beschert. Dieser Kündigungsschutz war für mich in erster Linie dafür wichtig, das ich es schaffen konnte wieder neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld I anzusammeln. Denn hätte mein Abteilungsleiter es geschafft (versucht hatte er ja schon im Januar), mir wieder fristlos zu kündigen, dann wäre ich wieder, im tiefen Fall, in Hartz IV abgestiegen. Denn die Firma war ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem erstinstanzlichen Urteil und dem Vergleich vor dem LAG, gegenüber dem Arbeitsamt nicht nachgekommen. Dies stellte sich erst heraus, als mich das Arbeitsamt im Oktober 2006 an den Zahlungsrückstand erinnerte. Dabei konnte ich eine Zahlung oder Nichtzahlung durch die Firma zu keiner Zeit nachvollziehen.
Furios war dann das Ende meines Arbeitsverhältnisses. Kaum war die „Schonfrist“ abgelaufen, wurde wieder auf mich „geschossen“. Der Betriebsrat wollte nun gar nichts mehr für mich tun. Im Gegenteil, er machte sich jetzt zum Handlanger. So stellte es sich jedenfalls für mich dar, als ich den Kündigungsgrund der zweiten fristlosen Kündigung las. Der Grund lautete: Ich hätte die Betriebsratsvorsitzende bedroht. Wie man seitens der Geschäftsleitung auf eine solch haarsträubende Geschichte kam, kann ich nur teilweise nachvollziehen. Doch kann ich eine solche Vermutung nicht beweisen. Denn sie würde bedeuten dass mich der Betriebsrat an`s Messer geliefert hätte. So distanzierte sich auch sogleich die Betriebsratsvorsitzende von dem Kündigungsgrund schriftlich über ihren Rechtsanwalt. Sie behauptete nichts von diesem Kündigungsgrund gewusst zu haben. In dem Zusammenhang sind die beiden Anhörungsbögen zur beabsichtigten Kündigung, an den Betriebsrat sehenswert und aufschlussreich. Hier wird auch klar mit welcher Art von Verleumdung man seitens der Geschäftsführung, in die „Schlacht“ ziehen wollte.
Ich will gar nicht weiter auf die unwahren und oft beleidigenden Schriftsätze des gegnerischen Anwalts eingehen. Die sprechen für sich. Die ganze Sache endete dann letztlich juristisch, doch nicht gerecht mit einem Vergleich. Hier musste ich dann feststellen wie üppig sich der Staat dann an der Abfindung bedient. Dabei ist er scheinbar nicht in der Lage, Gesetze zu erlassen oder bestehende Gesetze durchzusetzen, die geeignet wären eine solche Geschichte zu verhindern.
Und so möchte ich zu meinem Fazit kommen:
1. Ein Kündigungsschutzprozess, der sich mit einer Kündigung, die durch Mobbing bzw. Bossing zustande kommt, ist der falsche Ort und der falsche Prozess. Denn hier kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen. Dabei sind die Arbeitgeber eindeutig im Vorteil und hier komme ich zum zweiten Punkt.
2. Wie können Mitarbeiter als Zeugen der Beklagten auftreten, obwohl sie von ihrem Arbeitsplatz abhängiger sind als mancher von seinem Ehegatten. Erst recht wenn dies so offensichtlich zu Tage tritt, wie in meinem Fall.
3. Weshalb finden Abmahnungen bei Kündigungsprozessen vor Gericht überhaupt Gehör, wenn sie doch, wie in meinem Fall, von den Arbeitgebern gewissermaßen als Serienbrief verteilt werden können. Weder der Betriebsrat noch der Betroffene selbst haben eine echte Möglichkeit gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorzugehen.
4. Ein Mobbingtatbestand muss als Straftat definiert werden. Denn der Staatsanwalt, der dann eingreifen muss, hat ganz andere Möglichkeiten Beweise zu sichern und Zeugen zu befragen. So hätte das Opfer einen starken Verbündeten und man kommt der Ausgeglichenheit der Kräfte näher als in der heutigen Prozesspraxis. Vom Erzeugen eines Unrechtsbewusstseins bei den Tätern ganz zu schweigen.
5. Mit welchem Recht nimmt das Arbeitsamt den Ausgang eines Kündigungsprozesses zugunsten des Arbeitgebers vorweg. Indem es dem Gekündigten in jedem Falle für schuldig erklärt und ihm sein Arbeitslosengeld und ihm damit, gerade am Anfang der Arbeitslosigkeit, seine Zahlungsfähigkeit nimmt. Man könnte da ja schon von Methode sprechen. Die Arbeitgeber jedenfalls, nutzen diesen Umstand schamlos aus.
6. Weshalb finden Mobbingopfer in den Betrieben oft keine objektiven und fairen Gesprächspartner, die in den Betrieben die entsprechenden Befugnisse haben, um gegen solche Missstände, wenn sie so deutlich hervortreten wie in meinem Fall, einschreiten zu können. Sollten da nicht die Betriebsräte oder vielleicht die Berufsgenossenschaften und deren Vertreter in den Betrieben (Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsfachkraft) in ihren Befugnissen gestärkt werden. Denn die Berufsgenossenschaften hätten z.B. die Möglichkeit über den Beitrag zur Unfallversicherung, ökonomisch Druck auf die Betriebe auszuüben. Es geht bei Mobbing auch um Arbeitsschutz. Hätten nicht auch Betriebsärzte die Pflicht gegen Mobbing einzuschreiten?
7. Mit welchem Recht bedient sich der Staat seit 2005 an den Abfindungen der Mobbingopfer. Gemessen an ihrer beruflichen Zukunft und der Aussicht auf Hartz IV sind diese ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie decken oft nur den Verlust, der durch die Sperrfrist durch das Arbeitsamt entsteht.
8. Wieso ist in der Hartz IV Gesetzgebung kein Instrument zu finden, dass den langen Fristen bei Kündigungsschutzklagen Rechnung trägt. Ein gerechtes Urteil oder eine objektive Betrachtung der Umstände, erst recht ein gerechtes Urteil durch die Arbeitsgerichte ist so unmöglich.
9. Weshalb werden die Täter in einer Mobbingkampagne nicht auch an den Kosten ihres Tun´s beteiligt. Dass es Mobbing mit allen Facetten gibt und dass dieses Phänomen immer mehr um sich greift bestreitet doch wohl niemand mehr. Weshalb lässt man es dann zu, dass die Folgen von Mobbing die Sozialkassen belasten.
Alle Einzelheiten, auch die Dokumente, die meine Ausführungen zu meinem Fall unterstreichen, findet man in meinem Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne“
Leider ist mein Fall kein Einzelfall in der heutigen Gesellschaft in Deutschland.
Sollten wir uns nicht alle dafür schämen?
Hardy Riedel
Mittwoch, 2. Juli 2008
Denkmale von fragwürdiger Art Teil 2
Bildquelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/stoiber/beckstein_did_16688.htmlDieser Artikel bezieht sich auf einen Beitrag der WIR-Zeitung vom 20. Juni 2008
Quelle: http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.2749674/index.htm
Dienstag, 26. Februar 2008
Machtbesessen, Selbstverliebt und Menschenverachtend

Nein! In dieser Firma gilt das "PLAYMOBILGESETZ" Dieses "PLAYMOBILGESETZ" könnte man auch "nach Gutsherrenart" (Zeit der Leibeigenschaft) oder eben als "Altägyptisch" (Zeit der Sklaverei) bezeichnen.
Wenn man die Art, mit der man in dieser Firma Mitarbeiter führt, sieht, kann man durchaus nachvollziehen, wie man in dieser Firma zum Thema "Altägypten" kam.
Es kommt eben immer auf den Blickwinkel an.
So ist natürlich eine andere, ehrlichere Lesart des, obigen Texts möglich. Wer dann noch etwas zwischen den Zeilen liest, stößt schon bald auf die ersten Fragen:
Da nimmt man dieses Jahr doch sicher die, im Jahr 2005 widerrechtlich eingeführte, 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich wieder zurück.
Oder reicht es wieder nur für ein neues großes Bonzengeschäftsauto für die Sekretärin der Geschäftsleitung, die noch nicht einmal über das Lenkrad selbigen Fahrzeugs schauen kann?
Oh,! Ich bitte um Vergebung! Da bin ich also doch mal in "schnöden Neid" gerutscht.
Ich gelobe Besserung!
Ein negatives Arbeitszeitkonto, welches in der Wintersaison 2007/08 durch die Schließung des Fun Parks in dieser Zeit aufgebaut werden musste, hat natürlich eine sehr große Druckwirkung auf die Fun Park Mitarbeiter um bei Diesen während der kommenden Sommersaison, Arbeitszeiten zu erzwingen, die das Arbeitszeitgesetz komplett aushebeln.
Ach ja, das Arbeitszeitgesetz gilt ja im Hause Brandstätter nicht. Hatte ich doch eben kurz mal das "Playmobilgesetz" vergessen, welches über allen Bundesgesetzen steht und sogar das Deutsche Grundgesetz brechen kann.
Außerdem gilt: Wem es bei "Playmobil" nicht mehr passt, der kann ja gehen und wer nicht gehen will, der wird rausgemobbt.
Hab ich nicht Recht?
Donnerstag, 7. Februar 2008
Abgründe im Playmobland oder Chronik einer Mobbingkampagne
Dabei hätte man es ja zunächst denken können. Denn die Firma Playmob verkauft Kinderträume in Form von Spielzeug und Abenteuern in seinem Playmob F. Park in Zirndorf und macht damit ein Millionengeschäft. Also hätten mit den „Abgründen im Playmobland“ auch abenteuerliche Kletterattraktionen im Playmob F. Park gemeint sein können.
Ich wünschte mir, es wäre so!
Doch leider geht es, wie es die zweite Überschrift bereits ankündigt, um Mobbing.
Mobbing! In der heutigen Arbeitswelt ein viel benutztes neudeutsches Wort.
Viele sprechen davon. Doch nur wenige tun effektiv etwas dagegen.
Aus eigenem Erleben weiß ich: Es gibt kein deutsches Antimobbinggesetz, welches Mobbingopfern hilft und Täter zur Verantwortung zieht.
Oft kommt Mobbing zwischen Kollegen vor. Neid, Angst vor dem eigenen Versagen und zunehmende Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, sind nur einige Beispiel von der Vielzahl der Gründe weshalb sich Kollegen mobben.
Ein verantwortungsvoller Chef hat eine ganze Reihe von Möglichkeiten Mobbing in seiner Abteilung b.z.w. in seinem Betrieb entgegenzuwirken. Er sollte daran auch ein essentielles Interesse haben. Denn Mobbing verschleudert seine Ressourcen und damit sein Geld.
Richtig übel jedoch wird es, wenn Mobbing zum Instrument der Mitarbeiterführung wird.
Man spricht hier auch manchmal vom „Bossing“.
Aus eigenem Erleben weiß ich, dass gerade Mobbing, wie auch Intrige und Verleumdung zu den Führungsinstrumenten der Geschäftsleitung des „Playmoblandes“ und deren leitenden Mitarbeitern gehört.
Hardy R.
Ein Betroffener
Inhalt
1.Beginn, Bestandsaufnahme und neueste Gerüchte, die auf den eigentlichen Grund hinweisen könnten
2.Das Bauernopfer oder wie man jemanden „zurücktritt“
3.Die Zeit der kleinen Nadelstiche und was es mit „Fishermans Friend“ auf sich hat
4Wie ein ungesagtes Wort eine fristlose Kündigung auslöst und man böswillig in den sozialen Abstieg geschickt wird
5.Wie man sich einen Bärendienst leistet, was ein Pyrrhusieg ist und weshalb die Hartz IV Gesetzgebung ein eindeutiges Urteil verhinderte
6.Ein Neuanfang der keiner war und weshalb man sich an mir kein Beispiel nehmen sollte
7.Erste Nadelstiche, Urlaubstreit, erste Abmahnung und ein erneuter Kündigungsversuch
8.Anschlag oder Dummheit?
9.Provokationen in Form von Abmahnungen in einer Menge, die eigentlich ins Guiness Buch der Rekorde gehört
10.Furioses Ende eines Arbeitsverhältnisses oder wie ein leicht durchschaubares Lügengeflecht doch seine Wirkung erzielt
11.Das juristische Nachspiel oder warum Gerechtigkeit ein viel zu hohes Gut ist, als dass es Normalbürger erreichen könnten
1. Beginn, Bestandsaufnahme und neueste Gerüchte, die auf den eigentlichen Grund hinweisen könnten
Diese Aufgabe hatte zunächst, in der ersten F. Park Saison 2000, Frau K. übernommen und sogleich wieder abgegeben. Die Aussage meines Abteilungsleiters hierzu war unter anderem: Sie wäre mit der F. Park Managerin Frau W. nicht ausgekommen.
Dennoch nahm ich die neue Herauforderung an, obwohl ich auch Zweifel hatte, die ich auch meinem Abteilungsleiter Herrn R. gegenüber äußerte.
Es war mir schließlich in der ersten Saison 2000 nicht entgangen, wie die F. Park Managerin Frau W. mit Mitarbeitern, gerade in der Nähe ihrer Führungsebene, umging
Mein Abteilungsleiter Herr R., den ich zu damaliger Zeit für einen guten und loyalen Vorgesetzten hielt, versuchte meine Zweifel auszuräumen und versprach mir: Sollte ich der Aufgabe nicht gewachsen sein oder aus anderen Gründen von der Aufgabe zurücktreten wollen, könne ich sicher sein, meine bisherige Tätigkeit als Haustechniker wieder aufnehmen zu können.
Die Zukunft zeigte dann, dass nicht ich es war, der der Aufgabe nicht gewachsen war. Auch trat ich nicht von der Aufgabe zurück, sondern wurde eher zurückgetreten.
Bereits im Januar 2001 ging ich für die Firma in Vorleistung. Noch war ich nicht zum Teamleiter berufen. Dennoch bekam ich von meinem Abteilungsleiter Herrn R. den Auftrag, die zukünftigen Arbeiten aufzulisten, den dazugehörigen Arbeitskräftebedarf zu ermitteln, entsprechende Mitarbeiter einzustellen, Dienstpläne zu schreiben e.t.c. Kurz, alles vorzubereiten um einen reibungslosen Saisonstart 2001 auf den Gebiet der Reinigung und Instandhaltung zu gewährleisten. Auch die Zusammenarbeit und Disponierung der, sich im Hause befindlichen Fremdreinigungsfirma P. L. gehörte mit zu meinen neuen Aufgaben.
Die F. Park Saison 2001 begann mit einem neuen Team und einem neuen Teamleiter für Reinigung und Instandhaltung.
Zeitgleich gab es in meiner Abteilung personelle Veränderungen. Ein Mitarbeiter, für die immer umfangreicher werdenden Bautätigkeiten, wurde eingestellt. Dass jener Herr B. für mich einmal eine derartig große Rolle im negativen Bereich spielen sollte, wusste ich zu der Zeit noch nicht.
Ein neuer Kollege, den es zu unterstützen galt, war in der Abteilung. Also unterstützte auch ich ihn vorbehaltlos.
Im Mai desselben Jahres wurde dann ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der meine vorhergehenden Aufgaben übernahm. Damals bemerkte ich nicht dass mir in diesem Moment der „Rückweg“ abgeschnitten wurde.
Auch tauchte jetzt, auf Empfehlung des Geschäftsführers Herrn Dr. H. ein gewisser Herr W. auf. Niemand in der Abteilung wusste etwas von seinen Aufgaben. Doch alle wussten, dass er mit dem Geschäftsführer befreundet war. Aus der Gerüchteküche hieß es er solle Frau K. ersetzen. Jene Frau, die die Teamleitung Reinigung und Instandhaltung in der Saison 2000 innehatte.
Da dies nur ein Gerücht war ging ich weiter meiner neuen Aufgabe nach.
Gästebefragungen mit der Note gut bis Sehr gut in Bezug auf Ordnung, Sauberkeit und Erscheinungsbild gaben dem neuen, meinem, Konzept Recht und waren Erfolg für meine Mitarbeiter.
Natürlich gab es auch Reibereien. Gerade weil der F. Park noch immer im Aufbau begriffen war und es sich immer wieder neue Gegebenheiten einstellten, denen man sehr flexibel begegnen musste.
In Härtefällen vermittelte Herr E., der F. Park Manager weltweit.
Als Herr E. Anfang/Mitte 2002 von der Playmob Geschäftsleitung „gegangen wurde“, stellte sich Einiges in einem neuen Licht dar.
Auch war die, bis dahin zuständige Gastro Chefin Frau M. aus der Firma herausgedrängt wurden.
In dieses, ich nenne es einmal „Machtvakuum“, wollte mein Abteilungsleiter Herr R. herein stoßen. Er wollte Dinge, die bis dahin nicht zu seinen Aufgaben gehörten in die Hand nehmen und beauftragte mich u.a. eine neue Ausschreibung der externen Reinigungsarbeiten auszuarbeiten. Schon seit einigen Jahren war die Firma P.L. für diese Aufgabe im Hause und unter Vertrag.
Dass die F. Park Managerin Frau W. unter allen Umständen wollte, dass die Firma P.L. unter Vertrag bleibt wusste ich damals nicht. Dies berichten mir heute nur die neuesten Gerüchte. Denn wieder ist es soweit, dass Herr. R. die Firma P.L. aus dem Vertrag drängen will und er deshalb Frau W. abermals gegen sich aufgebracht hat. Böse Gerüchte gehen sogar so weit, dass sie behaupten Frau W. wird von der Firma P.L. „gefördert“.
Doch das sind nur die neuesten Gerüchte. Ich möchte lieber bei den Tatsachen bleiben. Der geschätzte Leser möge doch am Ende selbst urteilen, wie diese Gerüchte ins Gesamtbild passen.
Tatsache war also das jetzt die „Grabenkämpfe“ ausbrachen und ich von meinem Abteilungsleiter Herrn R. ohne „Waffen“ an die „Front“ geschickt wurde. Ich geriet unwissentlich zwischen die „Fronten“ und wurde dort in jahrelanger (2002- 2007) Kleinarbeit völlig zerrieben.
Die (Mobbing)Kampagne beginnt!
2. Das Bauernopfer oder wie man jemanden „zurücktritt“
Mai 2002 In der Woche vor dem 1.Mai hatte Frau W. mich vor ihren Mitarbeiterinnen zusammengestaucht. Sie hatte ein Stück Pommes Frites in einem Papierkorb gefunden. Seit dem die Fa. St. die Reinigungsarbeiten im April des Jahres 2002 übernommen hatte, terrorisierte sie mich mit Kritik an dieser Firma, weil sie etwas gegen diese Firma hatte. Der Grund hierfür lag wohl darin, dass Herr R. absichtlich (ein innerbetrieblicher Machtkampf war im Gange) Frau W. bei der Vergabe dieses Auftrages nicht mit einbezogen hat. Er hatte sogar mich angewiesen Frau W. den Ausschreibungstext nicht zukommen zu lassen. Nur die damaligen Leiterin Gastronomie Frau H. durfte ich über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.Ich hatte Herrn R. mehrfach darauf aufmerksam gemacht, wie Frau W. mich terrorisierte. Er ging darauf zu keiner Zeit ein und schob Zeitmangel vor. Als Frau W. mich wegen jener „Pommes Frites“ zusammenstauchte, wurde sie zunehmend persönlich und beleidigend. Ich hatte nur zwei Möglichkeiten auf diese Beleidigungen zu reagieren. Entweder ich würde ebenso beleidigend und persönlich werden wie sie oder ich würde ohne jeden weiteren Kommentar dieses Gespräch beenden indem ich einfach gehen würde. Ich entschied für die letztgenannte Möglichkeit und ging. Herrn R. unterrichtete ich umgehend von diesem Vorfall. Wieder hatte er keine Zeit für mich. Ich bat ihn dann via E-Mail um ein Zeugnis und ging dann in einen geplanten und genehmigten Urlaub. Dieser dauerte bis zum 20.05.02. Als ich wieder auf Arbeit kam war Herr R. im Urlaub. Ein Kollege (Herr K.) warnte mich. Man hätte etwas gegen mich vor Und Herr W. würde meine Teamleitertätigkeit übernehmen. Bis Herr R. wieder aus seinem Urlaub zurückkam ging ich meiner Tätigkeit ganz normal nach.
Anmerkung: Zu diesen Ereignissen muss ich leider später noch einmal ausführlicher zurückkehren.
04.06.02 Am Dienstag den 04.06.02 wurde ich von meiner Teamleitertätigkeit in einem Gespräch mit Herrn R., durch Herrn R. entbunden. Konkrete objektive Gründe, die auf ein von mir zu verantwortendes Fehlverhalten oder mangelhafte Leistung schließen lassen können, nannte er nicht. Vielmehr erging er sich in der Mitteilung von Halbwahrheiten und Gerüchten, indem auch folgendes Zitat vorkam: Die Frau A. (Chefsekretärin in der Geschäftsleitung) hätte ihn schon mehrfach gefragt: „Was macht denn dein dicker Budda eigentlich?“ Während dieses Gesprächs bat ich abermals Herrn R. um ein Zeugnis, weil ich der Meinung war, das die bis dahin von mir erbrachte Leistung entsprechend dokumentiert werden müsste. Da ich schon in dieser Zeit befürchtete, dass meine Leistung als Teamleiter, im Laufe der Zeit immer mehr geschmälert werden würde. Dieses Ansinnen lehnte Herr R. ab. Weiterhin versprach mir Herr R., in dem Gespräch von 04.06.2002, in der allernächsten Zeit, meiner veränderten Situation Rechnung zu tragen und die anfallenden schlosserischen und wassertechnischen Aufgaben neu zu verteilen (Der Arbeitsbereich F. Park fiel ja für mich weg, weil, nach Aussage von Herrn R., die F. Park Mangerin Frau W. mich im F. Park nicht mehr zu sehen wünscht). Da dies nicht geschah, räumte ich zunächst eine Zeitlang beinahe täglich die Werkstatt auf. Später suchte ich mir selbst ein neuen Arbeitsbereich (Instandhaltung Hotel) aus und war darin tätig. Auch von Herrn B.bekam ich keine Arbeitsaufträge in dieser Zeit. Man (auch meine Kollegen) hatte regelrecht den Eindruck, dass Herr B. noch gar nicht wusste, dass er mein Vorgesetzter ist.
Anmerkung: Herr B. der im ersten Kapitel erwähnten neuen Mitarbeiter, der eigentlich für die vielen Bautätigkeiten eingestellt wurden war
Es wird jedem klar sein das eine solch unklare Situation für Vorgesetzten und auch Untergebenen Mitarbeiter Folgen haben musste. Denn eine solche Situation birgt jede Menge Potential für Missverständnisse. Unfähigkeit des verantwortlichen Abteilungsleiter Herr. R oder Absicht? Vielleicht war dies ja auch Absicht. Denn Herr R. heuchelte mir in dem oben beschriebenen Gespräch am Ende Verständnis für eine eventuelle Kündigung meinerseits vor. Hier war der Wunsch Vater des Gedankens. Nur erfüllte ich ihm diesen Wunsch nicht.
3. Die Zeit der kleinen Nadelstiche und was es mit „Fishermans Friend“ auf sich hat
Ein solches Gerücht war beispielsweise: Man hätte mir wegen Alkohol den Führerschein entzogen.
Dabei war ich nur dazu übergegangen die 3-4 Kilometer von zu Hause an meinen Arbeitsplatz zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Ich war ja nicht mehr so „wichtig“ um schnell vor Ort zu sein. Jedermann weiß, Gerüchte sind schwer zu greifen. Doch eines Tages fiel mir eine solche E-Mail in die Hände.
Ich denke, dieses Mail brauche ich an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Es spricht für sich.Doch nun war ich im Zugzwang. Unwidersprochen konnte ich dies nicht so stehen lassen. Gemeinsam mit meiner Anwältin setzte ich folgendes Schreiben an den Geschäftsführer der Firma „Playmob“ auf. Auch dieses Schreiben spricht für sich. Zusätzlich klärt es die Zusammenhänge auf und endet mit einer Bitte, die nie erfüllt wurde.
Denn die Tonart der oben stehenden E-Mail und die darauf folgende Gegendarstellung weisen eindeutig auf einen handfesten Konflikt hin, der zu dieser Zeit sicherlich noch lösbar gewesen wäre. Doch ein klärendes Gespräch mit dem angesprochenen Geschäftsführer ließ auf sich warten. Auch der Betriebsrat, der den gleichen, oben stehenden Brief, gleichzeitig, zur Kenntnisnahme erhielt, unternahm nichts.
Dies war schon damals ein Hinweis dafür, dass man seitens der Geschäftsleitung gar nicht gewillt war, diesen Konflikt zur allgemeinen Zufriedenheit zu lösen oder aber einen Kompromiss zu finden.
Damals hatte ich das noch nicht erkannt. Doch aus heutiger Sicht, nach all den darauf folgenden Ereignissen, wird klar die Geschäftsleitung wollte es auf eine Eskalation ankommen lassen. Dies bekam ich dann schon in einem Gespräch zu spüren, welches dann nach Monaten auf meine Anregung und meinem Druck hin dann doch stattfand. Eine Ahnung wie das Gespräch verlief, bekommt der Außenstehende sicherlich, wenn ich dem Lauf der Zeit etwas vorgreife und einen späteren Schriftsatz der gegnerischen Partei, anlässlich einer Kündigungsschutzverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht, hier zitiere. Auch hier ist es wichtig zunächst den Schriftsatz und dann meine Gegendarstellung zu lesen. Dieser Schriftsatz zeigt überdeutlich wie man die Situation seitens der Geschäftsleitung von Playmob darzustellen wünschte. Schriftsatz und Gegendarstellung zeigen deutlich, dass man gewillt war diese unwahren Darstellungen auch vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg zu bekräftigen. Auch war Frau W. offensichtlich bereit eine uneidliche Falschaussage vor Gericht zu machen.
Unwahrheiten zu lesen. Im oben stehendem Schreiben wird von einem Streitgespräch am oder nach dem 30.04.02 zwischen mir und genannter Frau W. berichtet. Das Schreiben lässt jedoch das genaue Datum und vor Allem, die genaue Uhrzeit unerwähnt. (Wie wichtig gerade die genaue Uhrzeit ist darauf komme ich später zurück.) Das im Schreiben genannte Mail kann ich nicht kommentieren, da es nicht beigelegt ist. Richtig ist, dass gerade eine ganze Flut von Kritik an der Sauberkeit des F. Parks und Mails, mit entsprechendem Inhalt, im April 02 über mich kam. Kritik, zum größten Teil unberechtigt, da Gästeumfragen aus dieser Zeit das ganze Gegenteil aussagten, An dieser Stelle muss ich weiter ausholen. Vielleicht stellen sich dann die möglichen Hintergründe besser dar. Ich hatte Anfang des Jahres 2002 von meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. den Auftrag erhalten, eine Ausschreibung, für mögliche Firmen, die die notwendigen Reinigungsarbeiten im F. Park ausführen sollten, durchzuführen. Die Angebote wurden von mir gesammelt und vergleichbar gemacht. Das Ergebnis legte ich meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. vor. Er traf die Entscheidung und gab der Fa St. den Zuschlag. Bei der Ausarbeitung der Ausschreibung war ich extra von meinem Abteilungsleiter Thomas R. angewiesen worden nicht mit der genannten Frau W. zusammen zu arbeiten und ihr keinerlei Kenntnis vom Fortschritt und dem Ergebnis der Ausschreibung zu geben. Vielmehr sollte ich der neuen Gastro Chefin Frau H. jegliche Hilfestellung und Information geben. Das blieb der genannten Frau W. nicht verborgen. Sie fühlte sich übergangen und ließ dann im Nachhinein keine Gelegenheit aus, die ausgewählte Reinigungsfirma buchstäblich von der ersten Minute an zu kritisieren. Diese Kritik richtete sie dann an mich und machte mich für die, nach ihrer Meinung nach mangelhafter Sauberkeit, persönlich verantwortlich. Nachstehendes Beispiel soll dies deutlich machen.
Frau W. hatte per E-Mail kritisiert, dass der Golfcontainer unzureichend gereinigt war. Konkrete Angaben, was sie zu bemängeln hätte, machte sie nicht. Diese Kritik gab ich direkt und unkommentiert an Herrn St., dem Geschäftsführer oben genannter Reinigungsfirma weiter. Er versprach Abhilfe, wies mich aber auch auf die nicht vorhandene, im Vertrag aber zugesicherte, Bodenfreiheit hin. Dies gab ich via EMail, ebenfalls unkommentiert, an Frau W. weiter. Frau W. stritt dies zunächst ab. Ich machte Fotos und übermittelte sie ihr via EMail. Daraufhin bekam ich unten stehendes EMail.
Im oben genantem Schreiben wird behauptet, die Frau W. hätte mich aus dem Park verweisen müssen, da die ersten Gäste bereits anwesend gewesen seien und ich noch weiter lautstark geschimpft hätte. Dazu wäre zu sagen: Der Park macht 9:00 Uhr auf.
Es gibt zwei mögliche Tage für das behauptete Gespräch und zwar der 30.04.02 und der 02.05.02. Danach war ich bis einschließlich 20.05.02 im Urlaub. Die untenaufgeführten Zeitnachweise beweisen dies.
nochmals in der Sache schreiben müsse. Herr R. vertröstete mich auf den Dienstag den 28.10.03. Am 12.11.03 spricht mich Herr Dr. H. nach der Mittagspause im Atrium an. Er bittet mich in sein Büro und nennt mir als Gesprächstermin den 17.11.03 11:00 Uhr Dieses Gespräch am 17.11.03 war das erste persönliche Gespräch, welches ich jemals mit Herrn Dr. H. geführt habe. Seit dem von Herrn Z. aufgeführten Streitgespräch zwischen mir und Frau W. bis zu dem eben genannten Gespräch mit Herrn Dr. H. war 1 Jahr 6 Monate und 17 Tage vergangen. Ich kann nicht glauben, dass Herr Z. dieses Gespräch als Aussprache zum Thema Streitgespräch nach so langer Zeit deklariert. Zumal das Gespräch mit Herrn Dr. H. aus, wie oben schon ausgeführt, einem anderen Anlass zu Stande kam und von mir gefordert wurde. Alle weiteren Ausführungen des Herrn Z. bedürfen hiernach keines weitern Kommentars. Ergebnis des Gesprächs am 17.11.03, welches von Herrn Dr. H. sehr parteiisch zu Gunsten von Frau W. geführt wurde, war, dass sich Frau W. für das Mail „Fishermans Friend“ via E-Mail an Frau N. quasi entschuldigt hat.
meines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen würde. Den Auftrag dazu hatte Herr B. Die verzerrte Darstellung meiner Person, durch Frau W. in der Geschäftsleitung, sie wird ja gerade im oben stehenden Schriftsatz wiederholt und zum Gegenstand genommen, zielte darauf ab, mich als cholerisch, aggressiv und für den F. Park und seine Besucher, als nicht zumutbar darzustellen. Mit der Absicht mich, um jeden Preis, aus meinem Arbeitverhältnis zu drängen. Diese grobe und anhaltende Verleumdung meiner Person durch Frau W., fügt mir, meiner Gesundheit, meiner Familie und deren Gesundheit enormen Schaden zu.
4. Wie ein ungesagtes Wort eine fristlose Kündigung auslöst und man böswillig in den sozialen Abstieg geschickt wird
Schon am 8. Dezember 2004 bekam ich eine schallende Ohrfeige für meinen guten Willen in Form der unten stehenden Ankündigung der Berufung vor dem LAG durch die gegnerische Partei. Was war geschehen? Nach dem man mich erst einmal in den „Resturlaub“ geschickt hatte, las man offensichtlich ausführlich die Urteilsbegründung. Wie schon gesagt, ein „salomonisches Urteil“ war in dieser Sache gefällt wurden. Jeder hätte ohne Gesichtsverlust mit diesem Urteil leben können. Auch ich, wenn es mir auch schwer fiel und mich am Rechtsstaat zweifeln ließ. Dem Zeugen B. war (wider besseren Wissens) offiziell geglaubt wurden, nur reichten eben die gemachten Vorwürfe für eine fristlose Kündigung nicht aus. Was wäre denn „Schlimmes“ passiert? Ich hätte ganz normal meine Arbeit aufgenommen. Man hätte seitens der Geschäftleitung auch leicht dafür sorgen können, dass der Zeuge B. und ich sich hätten aus den Weg gehen können. Doch das war nicht gewollt. Nein! Man deutete im Playmobland die Urteilsbegründung anders. Das dem Zeugen B. geglaubt wurde war für die Firma Anlass genug in Berufung zu gehen. Hierzu sollte man die, im Folgenden, Berufungsbegründung der gegnerischen Partei (hier zu lesen auf Seite 10), die jetzt in der Berufung als Kläger auftrat und die Gegendarstellung (folgend) meiner Anwältin lesen.





































