Mittwoch, 6. Februar 2008

11. Das juristische Nachspiel oder warum Gerechtigkeit ein viel zu hohes Gut ist, als das es Normalbürger erreichen

Natürlich konnte auch dieser Kündigung nicht unwidersprochen hingenommen werden. Die Kündigungsschutzklage folgte auf dem Fuß. Ich hatte diese Klage ausgelöst noch bevor ich aufs Arbeitsamt ging. Hier wieder das ganze Prozedere wie das letzte Mal: Arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beantragen. Gerade Letzteres machte wieder Schwierigkeiten.
Ich unterrichtete die Leistungsabteilung ausführlich über die Umstände der fristlosen Kündigung, ich erwähnte, die bereits eingeleitete, Kündigungsschutzklage, gab eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme zu den Umständen, die zu dieser Kündigung führten, ab. Auch reichte ich umgehend das Schreiben des RA K. nach, in dem ja bestätigt wird, dass der Kündigungsgrund frei erfunden ist. Dennoch benötigte der Entscheidungsträger in der Leistungsabteilung des Arbeitsamtes nur zwei Tage um mir eine Sperrfrist von drei Monaten aufzuerlegen, da ich meinen Arbeitsplatz durch eigene Schuld verloren habe.
Für meine Begriffe ist dies eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung des Arbeitsamtes. Egal welche Umstände zu einer fristlosen Kündigung geführt haben, der Arbeitslose oder Kunde, wie er jetzt genannt wird, ist immer Schuld und wird immer für drei Monate gesperrt. Ein merkwürdiger Dienst am Kunden und außerdem, gerade in Hinblick auf das noch ausstehende Kündigungsschutzverfahren, eine sehr fragwürdige Praxis. Setzt sie doch den Gekündigten sofort in eine schlechte finanzielle Situation, die ihn unter Umständen dazu zwingen kann, einem schlechten Vergleich schon beim Gütetermin zuzustimmen, nur um der Sperrfrist durch das Arbeitsamt zu entgehen. Mobbende Arbeitgeber rechnen inzwischen mit einer solchen Hilfe durch das Arbeitsamt, bei eventuellen Arbeitsrechtsprozessen. Sie rechnen auch mit der Zeit, die ins Land geht, bis eine solche Kündigungsschutzklage zur Verhandlung kommt. Ich denke mein Beispiel macht dies deutlich. Auch ich bekam dies zu spüren als man mir zum Gütetermin einen lächerlichen Vergleich vorschlug und gerade darauf hinwies, so der
Sperrfrist durch das Arbeitsamt zu entgehen. Denn übergangsweise Sozialhilfe zu beantragen geht ja, seit der Hartz IV Gesetzgebung, nicht mehr. Da spürt man welch hohes Gut Gerechtigkeit ist. Ich ließ mich jedenfalls nicht auf den windigen Vergleich ein, sondern klagte weiter. Schriftsätze wurden ausgetauscht. Hier bekam ich auch das Anhörungsblatt für den Betriebsrat zur beabsichtigten fristlosen Kündigung, dem der Betriebsrat zugestimmt hat. Ich denke Schriftsatz und Anhörungsbogen sprechen für sich.










Das ganze „ Affentheater“ endete am 1. Februar 2007 mit einem Vergleich.



Mit obigem Vergleich fand diese Mobbingkampagne ihr juristisches Ende. Mit der Erfüllung Ihrer Pflichten ließ sich das Playmobland bis Anfang April Zeit. Am Ausgang dieser Mobbingkampagne ist jetzt nichts mehr zu ändern. Fakt ist, dass ich trotz aller Bemühungen meinen Arbeitsplatz verlor. Die gezahlte Abfindung kann kaum darüber hinwegtrösten. Zumal das Finanzamt ein viertel der Abfindungssumme für sich beanspruchte. Da fragt man sich schon: Was hat der Staat in dieser Sache geleistet, wenn er sich so hoch an der Abfindungssumme bedient? Denn noch immer gibt es kein
Antimobbinggesetz. Noch immer werden die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen und sei es nur zu dem Zweck, bisher fehlendes, Unrechtsbewusstsein bei den Tätern zu erzeugen. Doch die Opfer stehen auf der Straße. Abgesehen von dem seelischen Schaden den sie davontragen mussten, dem Leiden in den Familien der Opfer, den verlorenen „Freunden“, die ihren alten „Freund“ nicht wieder erkannten (er war ja so ungesellig geworden), muss sich das Opfer allein um ein neues Auskommen bemühen. Niemand wird ihm helfen, schon gar nicht das Arbeitsamt. Opferhilfe, erst recht Mobbingopferhilfe, gibt es in Deutschland nicht. Doch jeder der jetzt wegschaut und nichts unternimmt, obwohl er dazu in der Lage wäre, sollte eins bedenken:
Auch ihn kann es treffen! Von heute auf morgen!

Keine Kommentare: