Donnerstag, 7. Februar 2008

10. Furioses Ende eines Arbeitsverhältnisses oder wie ein leicht durchschaubares Lügengeflecht doch seine Wirkung erzielt

Im September 2006 lief dann mein Sonderkündigungsschutz, auf Grund meiner Betriebsratskandidatur, aus. Doch befand ich mich im September drei Wochen im Urlaub. Anfang Oktober erschien ich wieder an meinem Arbeitsplatz. Es dauerte nicht lang bis das Trommelfeuer wieder einsetzte.



Es folgte nach der „ Letzten Abmahnung“ was schon lange geplant war. Interessant ist bei dieser zweiten fristlosen Kündigung wieder der Kündigungsgrund. Die Betriebsratsvorsitzende Frau B. fiel aus allen Wolken als sie von mir den Kündigungsgrund erfuhr. Ihr war bei der „Anhörung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Betriebsrats“ schlichtweg der Kündigungsgrund verschwiegen wurden. Sie reagierte sehr schnell mit einem offiziellen Schreiben ihres Rechtsanwaltes in dem sie sich von dem genannten Kündigungsgrund ausdrücklich distanzierte. Doch ich war ja bereits draußen und mit einem Hausverbot belegt worden.


Zirndorf, den 08.11.2006
Hier meine Stellungnahmen bzw. Richtigstellungen der Abmahnungen Nr. 3 vom 12.05.06; Nr. 4 und 5 vom 19.06.06; Nr. 6 und 7 vom 20.06.06; Nr. 8 und 9 vom 16.10.06 und die der, als „Letzte Abmahnung“ titulierte Abmahnung Nr. 10 vom 17.10.06.
Unabhängig von den unterschiedlichen Datierungen bekam ich die Abmahnungen 4; 5; 6; und 7 am Donnerstag den 22.06.06 als Paket ausgehändigt.
Die Abmahnungen 8; 9; und 10 bekam ich am 17.10.06 im „Dreierpack“ ausgehändigt. Für alle 10 Abmahnungen gilt: Ich wurde nie zu den gemachten Vorwürfen befragt, noch wurde mir Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben. Weder durch meinen Abteilungsleiter Herrn R. noch durch dessen Vorgesetzten dem Geschäftsführer Herrn Dr. H. Dabei hatte ich gerade Herrn Dr. H in einem Schreiben bzw. einer Richtigstellung eines Sachverhaltes, vom 09.09.2003, im vorletzten Absatz, für die Zukunft ausdrücklich darum gebeten.
Bei der Kündigung (datiert auf den 25.10.06) ist mir aufgefallen, dass diese Kündigung zurückdatiert ist. Denn ich habe diese Kündigung erst am 26.10.06 gegen 11:00 Uhr erhalten. Vielleicht ist dies wichtig, denn der behauptete Kündigungsgrund würde dann einen Tag länger als 14 Tage zurückliegen.
Ich komme nun zu einen Richtigstellungen im Einzelnen: Abmahnung vom 12.05.06 (Dritte Abmahnung) Diese Abmahnung stellt für mich einen klaren Rechtsbruch dar. Denn ich habe mich nicht, wie behauptet, einfach nur geweigert das Büro des Herrn R. zu betreten. Sondern ich habe die Hinzuziehung eines Betriebsrates gefordert. Zumal mir Herr R. im Vorfeld mit einer weiteren Abmahnung gedroht hatte, wenn ich, die in der Abmahnung erwähnte Unterschrift, weiterhin verweigere.
Als ich gegen 7:45 von Herrn B. telefonisch in das Büro von Herrn R. beordert wurde, ging ich davon aus eben diese angedrohte Abmahnung zu erhalten. Ich wies Herrn B. und später Herrn R., nachdem er mir auf Anfrage keine Auskunft über den Grund des angeordneten Bürobesuchs nannte, darauf hin, man möchte für die Anwesenheit eines Betriebsrates sorgen. Dies wurde ausgeschlagen, vielmehr wurde ich in einem unangemessenen Ton ins Büro befohlen und zwar „schleunigst“.
Dies fasste ich als Dienstanweisung auf (obwohl sich Herr R. außerordentlich im Ton vergriffen hatte).
Unverzüglich machte ich mich auf den Weg zum Büro. (Zeuge Herr H.) Da ich mich dienstlich im so genannten Hob Center befand hatte ich einen Fußweg von ca. 5 Minuten vor mir.
Diese Zeit nutzte ich, im gehen, für ein Telefonat mit der Betriebsrätin Frau B.. Ich äußerte ihr gegenüber, nun die schon angekündigte Abmahnung, wenn nicht sogar eine fristlose Kündigung zu erhalten. Frau B. versuchte mich zu beruhigen und äußerte, sie glaube nicht, dass ich eine Abmahnung bekäme. Vielmehr würde mir Herr R., die zu Unterschreibenden Inventurunterlagen, mit dem schriftlichen Hinweis, dass die Inventur auf einer Schätzung beruht, vorlegen. Frau B. sagte auch, dies könne ich dann auch getrost unterschreiben. Ich wäre dann rechtlich abgesichert. Da ich noch immer verunsichert war, lehnte ich es dennoch ab, ohne objektiven Zeugen das Büro des Herrn R. zu betreten. Aus meiner schlechten Erfahrung heraus, blieb ich wie üblich an der Schwelle zum Büro stehen. Herr R. las mir die, von ihm geschriebene Fußnote vor. Hier wurden die Werte als geschätzt und hochgerechnet bezeichnet. Das Wort „hochgerechnet“ ließ ich von Herrn R. streichen, da dies nicht der Wahrheit entsprach. Herr R. knurrte: „So ein Krampf!“ Ich sagte: „Ich habe den Krampf nicht fabriziert!“ Herr R. strich das Wort „hochgerechnet“. Danach erklärte ich mich bereit das Schriftstück zu unterschreiben. Ich trat mit einem Schritt in das Büro des Herrn R. ein um mir das Schriftstück von seinem Schreibtisch zu nehmen. Im Vorzimmer las ich es durch unterschrieb es und reichte das Schriftstück mit einem Schritt, wieder auf seinen Schreibtisch zurück. Für dieses Verhalten wurde ich abgemahnt. Herr R. hätte doch auch gleich sagen können, dass es nur um die Unterschrift gehen würde und ich nicht mit einer weitern ungerechtfertigten Abmahnung oder Schlimmeres zu rechnen hätte. Mir ist nicht klar wo ich da den betrieblichen Ablauf behindert oder verzögert hätte. Dieser Vorwurf in der Abmahnung ist ebenso absurd und grotesk zugleich, wie alle anderen Vorwürfe, die mir in besagter Abmahnung gemacht werden. Vielmehr erkenne ich selbst und inzwischen wird dass auch jeder anderer sehen, dass dem Verhalten des Herrn R. und des Herrn Dr. H. eine Systematik zugrunde liegt. Nämlich die Systematik einer böswilligen Mobbing und Verleumdungskampagne. Zu den nächsten vier Abmahnungen möchte ich bemerken, dass sich Herr R. während der abgemahnten Vorfälle in einem Vierzehntägigen Urlaub befand. Also vom 05.06.06 bis 18.06.06. In der Woche vom 05.06.06 bis 11.06.06 befand sich auch Herr B. im Urlaub. Bemerkenswert ist auch, dass behauptete Vorkommnisse vom 14.06.06 schon am 19.06.06 und behauptete Vorkommnisse vom 13.06.06 erst am 20.06.06 abgemahnt wurden. Wenn man die Datierung der vier Abmahnungen betrachtet, dann sieht man, dass Herr R. nicht viel Zeit verstreichen ließ um mich wieder massiv zu provozieren. Gerade diese Abläufe zeigen überdeutlich, wo die Störer des Abteilungs und Betriebsfrieden zu suchen sind. Am Donnerstag den 22.06.06 gegen 12:45 Uhr zitierte mich Herr R. wieder einmal telefonisch ins Büro. Ich hielt mich gerade im Hotel „Playmob Inn“ auf um dort meinen täglichen Pflichten nachzugehen. Dies erläuterte ich Herrn R. und er beorderte mich für 13:15 in sein Büro. Da ich mir keiner Schuld bewusst war, war ich zutiefst beunruhigt. Vorsorglich rief ich Frau B. an um sie von meinem Bürotermin bei Herrn R. zu informieren. Ich sagte ihr, dass ich absolut nicht weiß was dies wieder bedeuten solle. Frau B. verblüffte mich mit den Worten: „Aber ich weiß es! Sie bekommen vier Abmahnungen!“ Denn diesmal war Frau B., früher als ich, von den Abmahnungen in Kenntnis gesetzt. Sie riet mir mich nicht provozieren zu lassen und die Abmahnungen einfach entgegen zu nehmen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen. Herr R. wollte mich wieder in sein Büro nötigen und sprach wiederholt die Drohung aus mir wieder eine Abmahnung zu erteilen, wenn ich sein Büro nicht betreten würde. Ich jedoch bestand auf das Beisein eines Betriebsrates. Dies billigte mir Herr R. nicht zu. Vielmehr bedrohte er mich weiterhin massiv. Da ich mich weiterhin weigerte ohne betriebsrätlichen Beistand Herrn R. Büro zu betreten, war dieser gezwungen sich doch von seinem Schreibtisch zu erheben und mit vier einzelnen Briefumschlägen auf mich zu zukommen. Bevor er mir diese Umschläge aushändigte wollte er mich nochmals in eine Diskussion verwickeln. Dies ließ ich jedoch nicht zu, sondern würgte seinen Redefluss ab indem ich sagte: „Geb´ die vier Abmahnungen her und gut ist!“ Ich nahm mir die vier Umschläge und ging wieder in die Werkstatt zurück. Er rief mir noch hinterher, ich solle mir alles gut durchlesen. Im hinausgehen rief ich dann: „Das werde ich ganz bestimmt machen!“ Hier nun meine Richtigstellung der vier Abmahnungen im Einzelnen. Abmahnung vom 19.06.06 (Vierte Abmahnung / Riegel Falttor) Schon die Darstellung des Sachverhaltes im ersten Satz ist falsch. Richtig ist, dass oben enannter Riegel mindestens seit dem Jahr 2001 nicht funktioniert. Denn die Funktion des genannten Riegels war bisher nicht nötig. Der Mangel wurde also nicht erst am 14.06.06 festgestellt. Die Funktion dieses Riegels machte sich erst jetzt notwendig, da er für die neu einzubauende Alarmanlage benötigt wurde. Die weitere Entwicklung hat gezeigt, dass ein Anruf durch Herrn B. bei der Fa. P. (zuständig für die Pflege und Wartung aller Tore in der Hauptverwaltung) sofort für Abhilfe gesorgt hätte. Diesen Vorschlag hatte ich Herrn B. unterbreitet. Doch er ignorierte meinen Vorschlag aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Fakt ist jedoch, dass die Fa. P. im September 2006 jenes Tor fachmännisch und mit originalen Ersatzteilen gerichtet hat. Doch im Juni wurde ich erst einmal dafür
abgemahnt. Auch die Darstellung der Situation in den nächsten beiden Sätzen ist verzerrt. Denn es war kein Teil abgebrochen. Vielmehr fehlte das, für die Funktion des oberen Riegels notwendigem, Originalteil ganz. Ich fragte Herrn B. als meinen zuständigen Vorgesetzten, wo ich ein solches Teil herbekommen könnte. Es ist falsch zu behaupten, Herr B. hätte mir den Auftrag gegeben zu überlegen was man da tun könne. Vielmehr bekam ich auf meine oben genannte Frage von meinem Vorgesetzten Herrn B. die unprofessionelle oder dumme Antwort, ich solle etwas basteln. Diese Antwort sollte provozieren und ich fühlte mich auf den Arm genommen und fragte verblüfft:
„Wie? Was? Basteln? Mit Knetmasse?“ Dafür ist Herr F. Zeuge. Der Satz: “Obwohl Sie ausgebildeter Schlossermeister sind…“ verblüfft mich dann schon. Denn ich war zu keiner Zeit ausgebildeter Schlossermeister. Dies geht eindeutig aus meinen Zeugnissen, die sich in der Personalakte befinden, hervor. Meine genaue Berufsbezeichnung lautet
Industriemeister Metall mit dem Schwerpunkt Betriebstechnik. Außerdem bin ich laut meines Arbeitsvertrag weder als Meister eingestellt noch werde ich als Meister bezahlt. Wie ein Meister behandelt werde ich seit Jahren sowieso nicht. Der, von Herrn F gemachte Vorschlag, die Blende des funktionierenden Tores abzuschrauben und das kaputte Teil als Ganzes anzusehen, wurde von mir sofort aufgegriffen und ausgeführt. Ich legte dieses Teil Herrn B, der sich inzwischen mit zwei Herren einer Vermessungsfirma im Besprechungszimmer befand, vor. Bei dieser Gelegenheit schlug ich Herrn B vor in den Bestandsunterlagen nach der Type oder Fabrikatsnummer des Tores zu suchen. Auch verwies ich bei dieser Gelegenheit auf die Fa. P.. Ich nannte ihm auch noch, das inzwischen von mir herausgefundene, Fabrikat des Tores (Hörmann). Leider standen an dem Tor keine weiteren Angaben. Diese, meinen Vorschläge griff Herr B nicht auf, vielmehr wies er auf das Alter und auf die Unvollständigkeit der Bestandsunterlagen hin. Herr B. sah sich also außerstande, diese vorhandenen Bestandsunterlagen zu Rate zu ziehen.
Stattdessen wies mich Herr B. an in die Lehrwerkstatt zu fahren um dort die Möglichkeit zu erfragen, das fehlende Teil dort duplizieren zu können. Ich folgte seiner Anweisung und fuhr mit dem Teil in die Lehrwerkstatt. In der Lehrwerkstatt suchte ich den Lehrmeister Herrn D.. Von einem Azubi erfuhr ich das Herr D. im Hause unterwegs sei und er auch nicht wisse wann Herr D. zurückkäme. Telefonisch sei er auch nicht zu erreichen. Da es inzwischen später Nachmittag war, brauchte ich nun die Entscheidung was zu tun wäre, da mit dem ausgebauten Musterteil die Haustechnikabteilung nicht abschließbar wäre. Herr B. gab mir jetzt die Weisung das ausgebaute Teil wieder einzubauen. Dies tat ich umgehend. Ich kann bei dem ganzen Vorgang nirgendwo eine Arbeitsverweigerung sehen. Deshalb ist diese Abmahnung gegenstandslos und dient lediglich Herrn R. und seiner Mobbbingkampagne gegen mich.
Abmahnung von 19.06.06 (Fünfte Abmahnung / Holztürchen) Zum zweiten Absatz möchte ich bemerken, dass es oft unmöglich war Herrn B. eine Rückmeldung zu geben. Oft befindet er sich in Besprechungen. Dann geht er nicht ans Telefon. Oder er ist im Gelände unterwegs. Meine beiden Kollegen Herr K. und Herr R. können dies aus eigener Erfahrung bestätigen Dies war auch hier der Fall. (Herr B. war für eine Rückmeldung nicht erreichbar.)
Der zweite Satz im zweiten Absatz ist wieder, inzwischen ganz typisch, aus dem Zusammenhang gerissen und verzerrt dargestellt. Mein Hinweis, dass dies eine Schreinerarbeit sei, war zu keiner Zeit provokativ gemeint. Vielmehr gab ich eine Einschätzung, wie der Schaden am besten zu beheben sei. Buchstäblich handelte es sich um eine Schreinerarbeit. Da diese Tür jemand aufgebrochen haben muss und an dieser Tür ein wirklich großes, zum verschließen unbedingt notwendiges, Holzteil ausgebrochen war, hielt ich es in diesem Fall für notwendig, den Schaden professionell durch einen Schreiner beseitigen zu lassen. Da der Schaden durch Frau L. während der Öffnungszeit des F. Parks festgestellt wurden war, hielt ich es für wichtig zunächst die akute Gefahr für unsere Gäste zu beseitigen. Deshalb verschraubte ich die Tür zum Elektroverteiler. Wir sind dazu angehalten so schnell wie möglich akute Gefahrenstellen im F. Park zu beseitigen. Dabei greifen wir öfter zu solchen Mitteln. Da wir sonst das gesamte Spielgerät während der Öffnungszeit aus Sicherheitsgründen hätten sperren müssen. Dies können meine Kollegen Herr K. und Herr R. bestätigen. Denn gerade Herr R. gab mir in diesem speziellen Fall den Rat diese Tür zunächst zu zuschrauben. Außerdem könnte man besagte Tür mit einem Akkuschrauber innerhalb von 10 Sekunden öffnen, indem man die beiden Schrauben herausdreht. Im Übrigen befand sich besagte Tür bis zu meiner neuerlichen Kündigung am 26.10.06 noch immer in dem Zustand, der bereits im Juni für diese Abmahnung gesorgt hatte. Herr B. empfand, nachdem ich in der Sache abgemahnt wurde, diesen Zustand offensichtlich nicht mehr für nachbesserungswürdig.
Da ich in der Folgezeit von meinem Vorgesetzten Herrn B. keinen weiteren oder besseren Lösungsvorschlag für das akute Problem erhalten habe, weiß ich nicht an welcher Stelle ich gegen die Anweisung meines Vorgesetzten verstoßen haben soll. So gesehen reiht sich auch diese Abmahnung in die Mobbingkampagne des Herrn R. gegen mich ein. Abmahnung vom 20.06.06 (Sechste Abmahnung / „ Dynamitschuppen“ ) Auch bei dieser Abmahnung wird seitens des Herrn R. ganz gezielt übertrieben und verzerrt dargestellt. Sachverhalte werden ganz bewusst aus dem Zusammenhang gerissen und völlig verdreht dargestellt. Denn von einem Schaden kann hier keine Rede sein. Auch ging hiervon keine akute Gefahr aus. Hinter der oben genannten Tür befindet sich ein kleiner Abstellraum, der von den Betreuerinnen zum verstauen von Spielsachen genutzt wird. Dieser so genannte „Dynamit Schuppen“ war erst Anfang des Jahres durch die Fa. SH. aus Anlass der Neugestaltung des Spielbereichs „Wilder Westen“, neu erstellt wurden. Dabei war auf die Leichtgängigkeit des Riegels nicht geachtet wurden. Wenn diese Unzulänglichkeit für den betrieblichen Ablauf so wichtig gewesen wäre, wie er jetzt dargestellt wird, dann hätte Herr B. diesen Mangel schon längst bei der erstellenden Firma rügen müssen. Dennoch konnte ich bei meiner Überprüfung nicht direkt einen Schaden feststellen. Da auch dieser Mangel während der Öffnungszeit und bei hohem Besucherandrang gemeldet wurde, konnte ich den geringen Mangel nicht sofort beheben, da ich sonst unsere kleinen Gäste mit meinem Werkzeug hätte gefährden können. Ich beschloss jedoch, am nächsten Morgen den Riegel so zu versetzen, dass er leichtgängig werden würde. Auch hier war eine zeitnahe Rückmeldung nicht möglich da Herr B. wieder nicht erreichbar war. Dennoch bekam Herr B. noch am gleichen Tag von mir eine Rückmeldung, die besagte, dass ich keinen Schaden feststellen konnte. Scherzhaft fügte ich noch hinzu, dass es natürlich leichter sei die Tastatur eines Telefons zu betätigen. Ich bezog dies allerdings auf das Betreuungspersonal, die dazu neigen schon geringsten Widrigkeiten zu akuten Schadensfällen hoch zu steigern. Dies ist auch Herrn B. bekannt. Er lachte und gab mir Recht. Noch bevor ich am nächsten Tag den Mangel am Riegel beheben konnte, rief Herr B. mich an, und beauftragte mich den Mangel zu beheben. Dies tat ich dann auch umgehend. Allerdings vergrößerte ich nicht, wie in der Abmahnung angegeben, die Öffnung, sondern ich versetzte den Riegel so, das er leichtgängig wurde. Dies hielt ich auf Grund meiner Ausbildung und Erfahrung für professioneller. Weiter Klagen kamen zu diesem Thema nicht. Auch bei dieser Abmahnung ist mir nicht klar, was Herr B., Herr R. und Herr Dr. H. an meinem Verhalten auszusetzen haben. Oder sollte es mir jetzt verboten sein meine Arbeit nach besten Wissen und Gewissen zu erledigen. Auch hier wird klar, welchem eigentlichen Ziel diese Abmahnung dienen soll.
Abmahnung vom 20.06.06 (Siebente Abmahnung / „ Wackelpodest“ ) An dieser Abmahnung stimmt nun so gut wie gar nichts. Zu der, in der Abmahnung genannten, Zeit war ich auf dem Weg zur Stempeluhr um Feierabend zu machen. Kernarbeitszeit ist von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr. Zur Bereitschaft war ich nicht eingeteilt. Auch hatte mir niemand Überstunden angewiesen. Ich war also auf dem Weg zur Stempeluhr als mich Herr B. ansprach. Er fragte mich ob ich schon ausgestempelt hätte. Ich sagte „nein“, jedoch sei ich gerade auf dem Weg um Feierabend zu machen, da ich noch etwas vorhätte. Herr B. winkte ab und bemerkte: „Dann muss ich eben den Bereitschaftselektiker schicken.Ich zögerte und wartete einen Moment ob Herr B. noch etwas sagen würde. Doch er winkte nochmals ab und sagte: „Vergiss es!“ Damit war der Fall für mich erledigt und ich machte, wie alle meine anderen Kollegen Feierabend. Bei dieser Abmahnung ist mir absolut nicht klar welches Verhalten meinerseits hier abgemahnt werden soll. Oder darf ich außerhalb der Kernarbeitszeit nicht mehr nach Hause gehen? Zu den nächsten drei Abmahnungen muss ich noch einige erläuternde Worte vorausschicken. Als ich am 28. September 2006 abends von meiner Urlaubsreise zu Hause ankam fand ich unten stehendes Schreiben der IG Metall unter meiner Post.

Dieser Brief kursierte während meines Urlaubs in der Fa. Brandstätter durch alle Abteilungen. Weshalb dieser Umstand wichtig ist, dazu komme ich später. Am Mittwoch den 4. Oktober 2006 trat ich meine Arbeit wieder an. In den verbleibenden drei Arbeitstagen der Woche, nahmen meine beiden Vorgesetzten kaum Notiz von mir. Auch der darauf folgende Montag verlief normal. Nur erhielt auch ich eine Kopie des oben genannten Schreibens der IG Metall (es lag an meinem Arbeitsplatz). Am Nachmittag fand ich das unten aufgeführte Schreiben des Arbeitsamtes in meiner Post vor. Ich gehe davon aus, dass die Fa. Brandstätter dieses Schreiben mit gleicher Post erhalten hat. Ich hatte gleich die Befürchtung, dass mich dieses Schreiben bei der Geschäftleitung wieder in „unangenehme“ Erinnerung bringt. Am nächsten Tag ging es dann auch schon los. Ich erhielt von Herrn B. einen, zunächst normal erscheinenden Arbeitsauftrag. Ich sollte eine Leiste im Boden des Burgturmes erneuern. Auf diesen Arbeitsauftrag bezieht sich die unten stehende Abmahnung.

Abmahnung vom 16.10.06 (Achte Abmahnung / Fußboden Holzbrett) Zum ersten Satz möchte ich bemerken, dass benanntes Holzbrett eher eine Leiste von 4 cm Breite war und dass diese bereits seit dem Jahr 2004 fehlte. Das hier benannte Brett war in seiner Gänze nicht mehr vorhanden. So war mir die unterschiedliche Dicke nicht aufgefallen. Zumal mir mein Vorgesetzter Herr B., ein großes Bongossi Holzbrett überreichte und mich anwies, die zu ersetzende Leiste in der Schreinerei aus diesem Brett herausschneiden zu lassen. Dabei müsste ja auch ihm die unterschiedliche Dicke aufgefallen sein und es wäre seine Pflicht als Vorgesetzter gewesen mich darauf hinzuweisen. Da Bongossi Holz ein sehr zähes Holz ist und ich bereits entsprechende Erfahrung gemacht hatte, dass es häufig vorkam, dass selbst Edelstahlschrauben bei der Montage und Demontage abbrachen, ging ich entsprechend vorsichtig vor. Weisungsgerecht lies ich in der betriebseigenen Schreinerei eine entsprechende Leiste zuschneiden.(Zeuge Herr S.).Auf dem Burgturm demontierte ich vorsichtig das Holzpodest um besagte Leiste anzubringen. Nachdem ich die Leiste entsprechend befestigt hatte, einen Höhenunterschied bemerkte ich dabei nicht, montierte ich das Podest wieder und war froh, dass mir nur drei Schrauben abgerissen waren und ich diese wieder ersetzen konnte ohne das die Stabilität des Podestes litt. Für mich war nun die Arbeit, nach besten Wissen und Gewissen, abgeschlossen. Wenn in der Abmahnung behauptet wird, es sei eine Stolperstelle entstanden, so ist dies schlicht erlogen. (Ich bin im Besitz von entsprechenden Vorort Fotos) In dem, wieder völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Satz, „Ich bin ja kein Schreiner…“ wird es wieder deutlich. Es ist ja auch buchstäblich so, dass ich kein Schreiner bin. Ich habe mir lediglich bei meiner Arbeit im F. Park einige Schreinerische Fertigkeiten angeeignet. Außerdem war mein hier zitierter Ausspruch wieder nicht provokativ sondern hinweisend gemeint. Man will dies allerdings immer ins Negative
ziehen. Wenn man so denkt wird ja selbst ein ehrliches „Guten Morgen“ zum Fluch. Außerdem lässt Herr B. hier komplett unerwähnt, dass er mich anwies besagtes Podest am nächsten Tag nochmals zu demontieren. Er lässt auch unerwähnt, dass ich ihn auf die Problematik hinwies, dass ein erneutes demontieren des Podestes die Stabilität desselben beeinträchtigt. Da es wahrscheinlich ist, dass weitere Schrauben abreißen würden, die man dann nicht mehr ohne weiteres ersetzten könne. Meine Gewissenhaftigkeit hielt mich dazu an, ihn diese Warnung zukommen zu lassen. Andererseits verstehe ich nicht, wieso ich nicht erwähnen darf, dass ich kein Schreiner bin und ich Holzarbeiten nicht besser machen kann. Dies entspricht ja den Tatsachen. Da ich jetzt aus der Erfahrung heraus ahnte, auf was dieser künstlich erzeugte Konflikt hinaus läuft (Abmahnung 4; 5; 6 und 7 waren genauso konstruiert), bat ich den Betriebsrat Herr Ha. zu einem Lokaltermin. Er sollte objektiv beurteilen, ob meine Arbeit Anlass zur Bemängelung durch Herrn B. gab. Um mir einen fachmännischen Rat zu holen, bat ich auch Herrn He. zu besagter Leiste. Herr He. besetzt eine Stabstelle auf Geschäftführerebene und berät gerade in Sachen Spielgerätesicherheit die Fa.Playmob. Seine Kompetenz in diesen Dingen ist unbestreitbar. Obwohl Herr He auch keine unmittelbare Unfallgefahr sah, da schon im gleichen Bereich und in unmittelbarer Nähe sich sehr viel größere Spalten in der Holzbeplankung befinden, (entsprechende Fotos sind in meinem Besitz) riet er mir, vorsichtig eine Schraube zu lösen und eine Unterlegscheibe oder aber eine Münze unter die Leiste zu befördern und diese vorsichtig wieder fest zu ziehen. Dies tat ich dann am nächsten Morgen. Herr B. hatte mich bei dieser Tätigkeit gesehen. Besonders grotesk ist ja, dass Herr B. dann angeblich einen WasserInstallateur mit der Nachbesserung beauftragt haben will. Herr B. hatte erst am Morgen des 17.10.06 besagten Kollegen (Herr P.) damit beauftragt, meine angeblich schlechte Arbeit nachzubessern. Merkwürdig ist nur das diese Abmahnung bereits am 16.10.06 datiert ist. Herr P. kannte sich logischerweise nicht mit der zähen Holzsorte aus. Er brach bei der Demontage bzw. bei der Montage des Podestes fünf Schrauben ab und konnte nur eine wieder ersetzen. Somit hat die Stabilität des Podestes sich um Einiges verschlechtert. (Vorher­Nachher Fotos sind in meinem Besitz) Herr R. und Herr B. setzten also die Sicherheit der F. Park Gäste aufs Spiel um ihre Mobbingkampagne gegen mich auf die Spitze zu treiben. Dieses Verhalten ist mehr als
Abmahnungswürdig. Doch finde ich in der ganzen Fa. Playmob keine Person (die etwas in der Firma zu sagen hat), die sich mir gegenüber fair und objektiv verhält. Der Betriebsrat Herr Ha. war mit dem Betriebsrat Herr Hö. zu mir auf den Burgturm gekommen. Ich erklärte beiden, dass ich sie nur zu einer objektiven Betrachtung bitte, da ich schon da die Befürchtung hatte, dass Herr B. diesen, von ihm konstruierten Vorfall zu einer weiteren Abmahnung, wenn nicht sogar zu einem Kündigungsgrund nutzen werde. Herr Hö hatte da seine Zweifel und äußerte diese auch wortgewaltig. Er warf mir vor, immer wieder viel zu überzogen zu reagieren und damit würde ich immer wieder den Betriebsfrieden stören. Ich fragte ihn, ob er mir als Betriebsrat helfen wolle oder nicht. Er äußerte, mir wäre nicht zu helfen, da ich mich ja nicht ruhig verhalte. Alles in allem war dies eine sehr schräge Diskussion, die mich ahnen ließ,
dass etwas mit dem Betriebsrat nicht stimmt. Am Donnerstag den 12. September 2006 bekam ich telefonisch von Herrn B. den Arbeitsauftrag, der zu Abmahnung Nummer 9 führte. Abmahnung vom 16.10.06 (Neunte Abmahnung / Schließfolge Regelung) Auch hier findet man wieder die typischen Lügen des Herrn B.. Herr B. erwähnt nicht, dass ich bisher von allen technischen Details des HOBCenter Neubaus (auf Anweisung von Herrn R.) ausgeschlossen war. Herr B. erwähnt nicht, dass er versucht hat mir telefonisch die Funktionsweise des elektronischen Öffnungsterminals zu erklären und das ihm dies nicht gelungen ist, da er sich selbst nicht auskannte. Ich habe mir dies dann von meinen Kollegen Herrn Bac. und Herrn Ba. vorführen lassen. Herr B. allerdings hielt es nicht für nötig vor Ort zu erscheinen. Herr B. lügt wenn er behauptet ich hätte das Problem gar nicht in Augenschein genommen. (Zeugen Herr Bac., Herr Ba.) Da ich seit über einem Jahr von allen technischen Neuheiten ferngehalten werde, ist es natürlich klar, dass ich mich mit diesen Dingen nicht auskenne. Ich machte Herrn B. den Vorschlag meinen Kollegen Herrn K. hinzuzuziehen, da dieser sich tatsächlich mit Schließfolgeregelungen auskennt. Er hatte einmal einen Lehrgang hierfür besucht. Herr
B. zog diesen Vorschlag noch nicht einmal in Betracht und wies mich an dieses Problem auf sich beruhen zu lassen, indem er mir sagte: „Lass es!“ Der Absatz, der mit „Am Freitagmorgen, dem 13.10.06….“ beginnt, ist der erste Sachverhalt, der zumindest halb stimmt. Nur hatte ich Herrn B. abermals gebeten Herrn K. hinzu zu ziehen. Wieder
sollte ich es „Lassen!“ Ich frage mich was falsch daran ist, wenn ich zugebe mich mit einer neuen Technik nicht
auszukennen, anstatt einfach drauf loszuschustern und möglicherweise einen größeren Defekt herbeizuführen. Ich darf also noch nicht einmal mir fachkundigen Rat zu Hilfe holen. In den folgenden Absätzen ergeht man sich weiter mit Lügen und Halbwahrheiten. Immer wieder nur die halbe Wahrheit und obendrein noch verzerrt dargestellt. Am Montag den 16. Oktober 2006 beauftragte Herr B. Herrn K. benannte Schließfolgeregelung in Augenschein zu nehmen. Das dieser Vorschlag von mir bereits am Donnerstag und am Freitag gemacht wurde, lässt er völlig unerwähnt. Herr K. nahm mich also mit und wir versuchten den Schaden zumindest provisorisch zu beheben. Denn eine 100%ige Reparatur war gar nicht möglich. Herr K. sagte mir, dass er gemeinsam mit Herrn Re. diese Schließfolgeregelung eingebaut hätte und das diese nicht funktionieren kann, da er und Herr Re die falschen Teile eingebaut hätten. Herr B.
wisse davon. Herr K. und ich stellte also, wie in der Abmahnung, die Funktionsfähigkeit provisorisch her. Mittags berichtete Herr K., Herrn B. ausführlich vom Zustand besagter Schließfolgeregelung. Dennoch wurde mir am Nachmittag die oben genannte Abmahnung wider besseres Wissen erteilt. So erklärt sich der Zweck, den Herr R. und Herr B. verfolgen, von selbst. Herr R. stellte die Richtigkeit der Abmahnung noch nicht einmal in Frage, obwohl Herr K., Herrn R. am Mittwoch den 18. September 2006 in einem persönlichen Gespräch, den Sachverhalt klarzustellen versuchte. Abmahnung vom 16.10.06 (Zehnte bzw. Letzte Abmahnung / Schiebetür) Hier werde ich für die unvollständige Arbeit meines Kollegen Re abgemahnt. Er hatte vor Monaten die Aufgabe besagte Gittertür einzubauen, stellte dies aber nicht fertig. Herr B. wies mich an einen Führungswinkel zu fertigen. Er fügte mit einem Augenzwinkern hinzu: „Der muss keinen Schönheitswettbewerb bestehen. Nehme einfach das Material was wir da haben.“ Dies tat ich. Es ist mir völlig Schleierhaft inwiefern ich hier meine Sorgfaltspflichten verletzt haben soll. Ich handelte exakt nach Anweisung, die volle Funktionsfähigkeit der Tür war gegeben und ein Schaden an der Gittertür ist nicht, wie behauptet, entstanden. Stattdessen wurde jetzt von meinen Kollegen besagte Gittertür so verstellt, dass sie nur noch zur Hälfte aufgeht. Aber das interessiert Herrn R. in seinem Wahn nicht. Was in dieser Zeit noch passierte:
Der Betriebsrat Herr Ha. war mit dem Betriebsrat Herr Hö. zu mir auf den Burgturm gekommen. Ich erklärte beiden, dass ich sie nur zu einer objektiven Betrachtung bitte, da ich schon da die Befürchtung hatte, dass Herr B. diesen, von ihm konstruierten Vorfall zu einer weiteren Abmahnung, wenn nicht sogar zu einem Kündigungsgrund nutzen werde.
Herr Hö. hatte da seine Zweifel und äußerte diese auch wortgewaltig. Er warf mir vor, immer wieder viel zu überzogen zu reagieren und damit würde ich immer wieder den Betriebsfrieden stören. Ich fragte ihn, ob er mir als Betriebsrat helfen wolle oder nicht. Er äußerte, mir wäre nicht zu helfen, da ich mich ja nicht ruhig verhalte. Alles in allem war dies eine sehr schräge Diskussion, die mich ahnen ließ, dass etwas mit dem Betriebsrat nicht stimmt. Am Morgen des 11. Oktober 2006 erschienen Herr Ha. und Herr Hö. in der Werkstatt. Sie sprachen die Kollegen an. Es ging um die Schreiben der IG Metall wegen der 40 Stunden Woche, die in der Firma kursieren. Dabei bezeichneten sie die Darstellung der IG Metall als unwahr und wiesen auf den Aushang im Betriebsratskasten. (Später las ich besagten Aushang. Darin wird der Inhalt des IG Metall Schreibens bereits am 28. September 2006 als unwahr bezeichnet.) hin. Dennoch mussten sich die Betriebsräte sich verschiedenen kritischen Fragen zur 40 Stunden Woche
stellen. Auch ich hatte eine Frage an Herrn Hö.. Ich fragte ihn vor den Kollegen, ob sich der Betriebsrat, als er der 40 Stunden Woche zustimmte, von der Geschäftsleitung Sicherheiten hat geben lassen. Ich hielt diese Frage für berechtigt. Schließlich geht es ja auch um mein Geld. Auch habe ich trotz Mobbingkampagne ein Recht auf Information und eigene Meinung. Herr Hö. beantwortete meine Frage nicht. Stattdessen griff er mich wieder wortgewaltig und
unsachlich, diesmal vor allen Kollegen in der Werkstatt, an. Er behauptete, ich würde ihn immer wieder an den Pranger stellen wollen. Dies hätte ich auch am Vortag mit ihm versucht. Dabei brachte er immer mehr Inhalte des vertraulichen Gesprächs unter sechs Augen vom Vortag, in die öffentliche Diskussion. Noch am gleichen Tag rief ich Frau B. an um mich über die Art und Weise des Herrn Hö., vertrauliche Gespräche in die Öffentlichkeit zu zerren, zu beschweren. An der Reaktion von Frau B. erkannte ich sogleich, dass sie aus irgendeinem Grund nicht mehr bereit ist mir zu helfen. Schon bald bekam ich darüber Klarheit. Denn Frau B. fragte mich auf den Kopf zu, ob ich die IG Metall Schriftstücke in der Firma verteilt hätte. Daher wehte also der Wind. Diese Frage ließ mich verzweifeln. Nun hatte ich also den Betriebsrat auch gegen mich. Was das bedeutete hatte ich ja schon bei den beiden unsachlichen Diskussionen mit Herrn Hö. zu spüren bekommen. Viel wirksame Hilfe hatte ich ja ohnehin nicht vom Betriebsrat bekommen. Doch nun gab man mich also zum „Abschuss“ frei. Frau B. Frage beantwortete ich mit einem klaren Nein und wies sie auf die Datierungen hin und das ich in dieser Zeit im Urlaub war. Über diese neue Entwicklung war ich so verzweifelt, dass ich Frau B. eindringlich an ihre Mitverantwortung erinnerte. Ich sagte ihr, dabei sprach ich ausdrücklich in der Möglichkeitsform, man würde mich ja geradewegs zur IG Metall treiben und wenn das so weiterginge bräuchte man sich nicht wundern, wenn jemand tot im Wald hängen würde, der einen Abschiedbrief in der Tasche haben würde und auf dem auch ihr Name stehen könne. Sie versprach mir daraufhin, nochmals mit mir persönlich zu sprechen. Dieses Gespräch sollte am Montag stattfinden. Bis dahin waren noch zwei Arbeitstage zu bewältigen.
Am Montag den 16 Oktober ließ mich Frau B. durch den Betriebsarzt Herrn Dr. F. telefonisch in die Praxis des Dr. F. zu dem angekündigten Gespräch bitten. Nicht Übles ahnend ging ich in die Praxis. Bevor ich irgendwie zu Wort kam, griff mich Herr Dr. F. verbal ganz massiv an. Er brüllte, ich zitiere wörtlich: „ Wenn sie Frau B. noch mal derartig unter der Gürtellinie angreifen, dann bringe ich sie dorthin, wo sie hingehören! Sie ticken nicht richtig!“ Diesen Satz wiederholte er dann noch viermal. Nach der ersten Wiederholung fragte ich ihn ob er mir drohen wolle. Er bejahte meine Frage. Ich hielt ihm vor, dass er als Arbeitsmediziner wissen müsse was Mobbing ist und was Mobbing beim Menschen bewirkt und das er als Betriebsarzt seit Monaten Kenntnis von einer solchen
Mobbingkampagne hätte und nichts unternimmt. Er schrie mich an, ich würde Frau B. mobben. Nachdem er seine fünfte Wiederholung abgelassen hatte, unterbrach ich ihn mit den Worten: „Ich habe es gehört!“ Er schrie mich an: Haben sie es auch verstanden?“ Ich erwiderte: „ Ich werde aus diesem Gespräch meine Konsequenzen ziehen und den Betriebsrat nicht mehr um Hilfe bitten. Im Übrigen betrachte ich dieses Gespräch für beendet.“ Ich nahm meine Jacke und ging. Am Nachmittag gegen 15:00 Uhr war dann Frau B. mit Herrn Ha. im Büro von Herrn R.. Am nächsten Tag bekam ich dann die drei letzten Abmahnungen. Danach dann die Kündigung mit jener Behauptung ich hätte die Betriebsratsvorsitzende Frau B. bedroht. Wie das ins Bild passt kann jeder selbst feststellen.

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