Zirndorf, den 12.05.06, heute gegen 12:45 Uhr habe ich, die obige Abmahnung von Herrn R. in Anwesenheit von Herrn B. überreicht bekommen. Hierzu gibt es eine Vorgeschichte, die am heutigen morgen stattfand. Hier der Sachverhalt im Einzelnen: Gegen 7:45 Uhr erhielt ich einen Anruf von Herrn B.. Ich selbst befand mich nicht in der Werkstatt,
sondern führte mit meinem Kollegen Herrn H. die routinemäßige Wartung der UVC Anlagen im so genannten HOB Center durch. Herr B. beorderte mich, nach dem üblichen Schema, in das Büro von Herrn R.. Da ich diese Abläufe inzwischen schon zur Genüge kenne und ich ja ohnehin diese Woche mit einer Abmahnung, wegen der Unterschriftsverweigerung erwartete, baute ich gleich vor und sagte Herrn B. er solle Herrn R. ausrichten, Herr R. möchte doch dafür sorgen, dass ein Betriebsrat anwesend sein solle. Herr B. reichte daraufhin das Telefon an Herrn R. weiter. Dieser beorderte mich ebenfalls in sein Büro. Ich fragte Herrn R. worum es denn ginge, denn ich wäre ja in der UVC Anlage beschäftigt. Herr R. äußerte, er müsse noch mal mit mir über die Inventur sprechen. Nach meiner bisherigen Erfahrung deutete ich diese Aussage so, dass Herr R. mir nun die Abmahnung oder vielleicht sogar die
neuerliche fristlose Kündigung überreichen wolle. Ich sagte also auch Herrn R., er möge für die Anwesenheit eines Betriebsrates sorgen. Daraufhin bekam ich von Herrn R. in einem harschen unangemessenen Ton die dienstliche Arbeitsanweisung in sein Büro zu kommen und zwar schleunigst. Dieser Arbeitsanweisung kam ich nach. Da zwischen HOB Center und dem Büro von Herrn R. sich ein Fußweg von ca. 5 Minuten erstreckt, hatte ich Gelegenheit telefonisch mit Frau B. zu sprechen. Ich äußerte ihr gegenüber meine Befürchtung jetzt die erwartete Abmahnung, wenn nicht sogar die fristlose Kündigung zu erhalten. Frau B. versuchte mich zu beruhigen und äußerte, sie glaube nicht dass ich eine Abmahnung bekäme. Vielmehr würde mir Herr R. die zu Unterschreibenden Inventurunterlagen, mit dem chriftlichen Hinweis, dass die Inventur auf einer Schätzung beruht, vorlegen. Frau B. sagte auch, dies könne ich dann auch getrost unterschreiben. Ich wäre dann rechtlich abgesichert. So war es dann auch. Herr R. forderte mich wieder auf in sein Büro zu kommen. Ich lehnte, wie inzwischen, aus schlechter Erfahrung üblich, jedoch ab und blieb vor der Schwelle stehen. Herr R. las mir die, von ihm geschriebene Fußnote vor. Hier wurden die Werte als geschätzt und hochgerechnet bezeichnet. Das Wort „hochgerechnet“ ließ ich von Herrn R. streichen, da dies nicht der Wahrheit entsprach. Herr R. knurrte: „So ein Krampf!“ Ich sagte: „Ich habe den Krampf nicht fabriziert!“ Herr R. strich das Wort „hochgerechnet“. Danach erklärte ich mich bereit das Schriftstück zu unterschreiben. Ich trat mit einem Schritt in das Büro des Herrn R. ein um mir das Schriftstück, von seinem Schreibtisch zu nehmen. Im Vorzimmer
las ich es durch unterschrieb es und reichte das Schriftstück mit einem Schritt, wieder auf seinen Schreibtisch zurück. Mir ist nicht klar wo ich da den betrieblichen Ablauf behindert oder verzögert hätte. Dieser Vorwurf in
der Abmahnung ist ebenso absurd und grotesk zugleich, wie alle anderen Vorwürfe, die mir in obiger Abmahnung gemacht werden. Vielmehr erkenne ich selbst, dass dem Verhalten des Herrn R. und des Herrn Dr. H. eine Systematik
zugrunde liegt, und inzwischen wird dass auch jeder anderer sehen Nämlich die Systematik einer böswilligen Mobbing und Verleumdungskampagne. Es folgten weitere sieben Abmahnungen (Einmal bekam ich sogar an einem Tag vier Stück
ausgehändigt) Obwohl ich es absurd fand diese Anhäufung von verdrehten Halbwahrheiten und handfesten Lügen zu kommentieren, war ich doch zum eigenen Schutz dazu gezwungen wenigstens für meine Anwältin einen Kommentar bzw. eine Richtigstellung zu schreiben. Allerdings schickte ich diese Stellungnahmen nicht mehr an die Geschäftsleitung und an den Betriebsrat, da schon bei den vorangegangenen Abmahnungen und meinen Stellungnahmen, die Geschäftsleitung sowieso, doch auch der Betriebsrat untätig blieb. Von der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. musste ich immer wieder hören, dass sie als Betriebsrat gegen diese Abmahnungen nichts tun könne. Nun frage ich mich: Wenn man ungerechtfertigten Abmahnungen, als Abgemahnter, nicht wirksam begegnen kann, wie können sie dann vor einem Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage gehör finden bzw. wieso können sie dann entsprechend gewertet
werden? Gerechtigkeit ist bei einer solchen Praxis doch weit entfernt! Im Folgenden werde ich alle Abmahnungen der Reihe nach aufführen. Der geneigte Leser möge sie doch einfach mal auf sich wirken lassen und dann meinen Kommentar dazu am Ende des nächsten Kapitels lesen. Jedwede Meinungsbildung zu diesen Abmahnungen überlasse ich jedem selbst.
sondern führte mit meinem Kollegen Herrn H. die routinemäßige Wartung der UVC Anlagen im so genannten HOB Center durch. Herr B. beorderte mich, nach dem üblichen Schema, in das Büro von Herrn R.. Da ich diese Abläufe inzwischen schon zur Genüge kenne und ich ja ohnehin diese Woche mit einer Abmahnung, wegen der Unterschriftsverweigerung erwartete, baute ich gleich vor und sagte Herrn B. er solle Herrn R. ausrichten, Herr R. möchte doch dafür sorgen, dass ein Betriebsrat anwesend sein solle. Herr B. reichte daraufhin das Telefon an Herrn R. weiter. Dieser beorderte mich ebenfalls in sein Büro. Ich fragte Herrn R. worum es denn ginge, denn ich wäre ja in der UVC Anlage beschäftigt. Herr R. äußerte, er müsse noch mal mit mir über die Inventur sprechen. Nach meiner bisherigen Erfahrung deutete ich diese Aussage so, dass Herr R. mir nun die Abmahnung oder vielleicht sogar die
neuerliche fristlose Kündigung überreichen wolle. Ich sagte also auch Herrn R., er möge für die Anwesenheit eines Betriebsrates sorgen. Daraufhin bekam ich von Herrn R. in einem harschen unangemessenen Ton die dienstliche Arbeitsanweisung in sein Büro zu kommen und zwar schleunigst. Dieser Arbeitsanweisung kam ich nach. Da zwischen HOB Center und dem Büro von Herrn R. sich ein Fußweg von ca. 5 Minuten erstreckt, hatte ich Gelegenheit telefonisch mit Frau B. zu sprechen. Ich äußerte ihr gegenüber meine Befürchtung jetzt die erwartete Abmahnung, wenn nicht sogar die fristlose Kündigung zu erhalten. Frau B. versuchte mich zu beruhigen und äußerte, sie glaube nicht dass ich eine Abmahnung bekäme. Vielmehr würde mir Herr R. die zu Unterschreibenden Inventurunterlagen, mit dem chriftlichen Hinweis, dass die Inventur auf einer Schätzung beruht, vorlegen. Frau B. sagte auch, dies könne ich dann auch getrost unterschreiben. Ich wäre dann rechtlich abgesichert. So war es dann auch. Herr R. forderte mich wieder auf in sein Büro zu kommen. Ich lehnte, wie inzwischen, aus schlechter Erfahrung üblich, jedoch ab und blieb vor der Schwelle stehen. Herr R. las mir die, von ihm geschriebene Fußnote vor. Hier wurden die Werte als geschätzt und hochgerechnet bezeichnet. Das Wort „hochgerechnet“ ließ ich von Herrn R. streichen, da dies nicht der Wahrheit entsprach. Herr R. knurrte: „So ein Krampf!“ Ich sagte: „Ich habe den Krampf nicht fabriziert!“ Herr R. strich das Wort „hochgerechnet“. Danach erklärte ich mich bereit das Schriftstück zu unterschreiben. Ich trat mit einem Schritt in das Büro des Herrn R. ein um mir das Schriftstück, von seinem Schreibtisch zu nehmen. Im Vorzimmer
las ich es durch unterschrieb es und reichte das Schriftstück mit einem Schritt, wieder auf seinen Schreibtisch zurück. Mir ist nicht klar wo ich da den betrieblichen Ablauf behindert oder verzögert hätte. Dieser Vorwurf in
der Abmahnung ist ebenso absurd und grotesk zugleich, wie alle anderen Vorwürfe, die mir in obiger Abmahnung gemacht werden. Vielmehr erkenne ich selbst, dass dem Verhalten des Herrn R. und des Herrn Dr. H. eine Systematik
zugrunde liegt, und inzwischen wird dass auch jeder anderer sehen Nämlich die Systematik einer böswilligen Mobbing und Verleumdungskampagne. Es folgten weitere sieben Abmahnungen (Einmal bekam ich sogar an einem Tag vier Stück
ausgehändigt) Obwohl ich es absurd fand diese Anhäufung von verdrehten Halbwahrheiten und handfesten Lügen zu kommentieren, war ich doch zum eigenen Schutz dazu gezwungen wenigstens für meine Anwältin einen Kommentar bzw. eine Richtigstellung zu schreiben. Allerdings schickte ich diese Stellungnahmen nicht mehr an die Geschäftsleitung und an den Betriebsrat, da schon bei den vorangegangenen Abmahnungen und meinen Stellungnahmen, die Geschäftsleitung sowieso, doch auch der Betriebsrat untätig blieb. Von der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. musste ich immer wieder hören, dass sie als Betriebsrat gegen diese Abmahnungen nichts tun könne. Nun frage ich mich: Wenn man ungerechtfertigten Abmahnungen, als Abgemahnter, nicht wirksam begegnen kann, wie können sie dann vor einem Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage gehör finden bzw. wieso können sie dann entsprechend gewertet
werden? Gerechtigkeit ist bei einer solchen Praxis doch weit entfernt! Im Folgenden werde ich alle Abmahnungen der Reihe nach aufführen. Der geneigte Leser möge sie doch einfach mal auf sich wirken lassen und dann meinen Kommentar dazu am Ende des nächsten Kapitels lesen. Jedwede Meinungsbildung zu diesen Abmahnungen überlasse ich jedem selbst.
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