Am 6. Juli 2005 morgens nahm ich meine Arbeit im Playmobland wieder auf. Mein Abteilungsleiter Herr R. begrüßte mich mit Handschlag. (Diese Geste zu bewerten überlasse ich jedem selbst) Ein „Notarbeitplatz“ wurde mir zur Verfügung gestellt, denn an meiner Stelle war bereits im Mai 2004 ein neuer Mitarbeiter eingestellt worden.
Doch wieder wurde mir kein Arbeitsbereich zugeteilt. Wieder lief ich meinem Kollegen K. nach um etwas zu arbeiten.
Dem wurde dies, verständlicherweise, mit der Zeit lästig. Er sprach mit dem, immer noch, Gruppenleiter B. darüber, ob ich denn nicht wieder den Arbeitsbereich Hotel übernehmen könne. Widerwillig stimmte Herr B. zu. Mein Kollege K. hatte den Eindruck Herr. B. dürfe mir keinen Arbeitsbereich zuteilen. Im Oktober 2005 gab es wieder Unruhe in der Abteilung diesmal nicht wegen mir. Einem Kollegen in der Abteilung war von Herrn R. eröffnet worden, dass dieser im Dezember gehen müsse, da er nur einen befristeten Vertrag hätte und dass dieser im Dezember ausliefe. Der Kollege war wie vor den Kopf gestoßen. Ging er doch davon aus in ein unbefristetes Arbeitverhältnis übernommen worden zu sein. Er hatte nach der Probezeit ein Schreiben der Geschäftsleitung erhalten, mit dem Inhalt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden zu sein. Herr R. erklärte dieses Schreiben zum Irrtum und beharrte auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da er jenen Kollegen nicht besonders mochte. Der Kollege zog einen Anwalt hinzu. Herr R. war gezwungen einen Rückzieher zu machen, erklärte aber in einem Gespräch dem Kollegen: Er solle sich bloß kein Beispiel an mir nehmen, denn sobald er Zeit hätte, würde er schon wieder eine Situation herbeiführen können, die eine fristlose Kündigung meiner Person ermöglicht. Der Kollege berichtete mir dies und ich war gewarnt und zugleich ernüchtert. Herr R. wollte also keinen Neuanfang und auch keinen Frieden in seiner Abteilung.
Doch wieder wurde mir kein Arbeitsbereich zugeteilt. Wieder lief ich meinem Kollegen K. nach um etwas zu arbeiten.
Dem wurde dies, verständlicherweise, mit der Zeit lästig. Er sprach mit dem, immer noch, Gruppenleiter B. darüber, ob ich denn nicht wieder den Arbeitsbereich Hotel übernehmen könne. Widerwillig stimmte Herr B. zu. Mein Kollege K. hatte den Eindruck Herr. B. dürfe mir keinen Arbeitsbereich zuteilen. Im Oktober 2005 gab es wieder Unruhe in der Abteilung diesmal nicht wegen mir. Einem Kollegen in der Abteilung war von Herrn R. eröffnet worden, dass dieser im Dezember gehen müsse, da er nur einen befristeten Vertrag hätte und dass dieser im Dezember ausliefe. Der Kollege war wie vor den Kopf gestoßen. Ging er doch davon aus in ein unbefristetes Arbeitverhältnis übernommen worden zu sein. Er hatte nach der Probezeit ein Schreiben der Geschäftsleitung erhalten, mit dem Inhalt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden zu sein. Herr R. erklärte dieses Schreiben zum Irrtum und beharrte auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da er jenen Kollegen nicht besonders mochte. Der Kollege zog einen Anwalt hinzu. Herr R. war gezwungen einen Rückzieher zu machen, erklärte aber in einem Gespräch dem Kollegen: Er solle sich bloß kein Beispiel an mir nehmen, denn sobald er Zeit hätte, würde er schon wieder eine Situation herbeiführen können, die eine fristlose Kündigung meiner Person ermöglicht. Der Kollege berichtete mir dies und ich war gewarnt und zugleich ernüchtert. Herr R. wollte also keinen Neuanfang und auch keinen Frieden in seiner Abteilung.
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