Da lief im Hintergrund noch mehr. E-Mails, die sich wie Fortsetzungsromane unter dem Titel „Neues von H.“ lasen, wurden hin und her geschickt Gerüchte und Verleumdungen machten im Betrieb die Runde.
Ein solches Gerücht war beispielsweise: Man hätte mir wegen Alkohol den Führerschein entzogen.
Dabei war ich nur dazu übergegangen die 3-4 Kilometer von zu Hause an meinen Arbeitsplatz zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Ich war ja nicht mehr so „wichtig“ um schnell vor Ort zu sein. Jedermann weiß, Gerüchte sind schwer zu greifen. Doch eines Tages fiel mir eine solche E-Mail in die Hände.
Ich denke, dieses Mail brauche ich an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Es spricht für sich.Ein solches Gerücht war beispielsweise: Man hätte mir wegen Alkohol den Führerschein entzogen.
Dabei war ich nur dazu übergegangen die 3-4 Kilometer von zu Hause an meinen Arbeitsplatz zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Ich war ja nicht mehr so „wichtig“ um schnell vor Ort zu sein. Jedermann weiß, Gerüchte sind schwer zu greifen. Doch eines Tages fiel mir eine solche E-Mail in die Hände.
Doch nun war ich im Zugzwang. Unwidersprochen konnte ich dies nicht so stehen lassen. Gemeinsam mit meiner Anwältin setzte ich folgendes Schreiben an den Geschäftsführer der Firma „Playmob“ auf. Auch dieses Schreiben spricht für sich. Zusätzlich klärt es die Zusammenhänge auf und endet mit einer Bitte, die nie erfüllt wurde.
Auch dieser Brief spricht seine eigene Sprache. Er ist nicht nur eine Gegendarstellung, sondern er erklärt die Zusammenhänge und hätte jeden verantwortungsvollen Vorgesetzten ein deutliches Zeichen sein müssen, wenigstens vermittelnd einzugreifen.
Denn die Tonart der oben stehenden E-Mail und die darauf folgende Gegendarstellung weisen eindeutig auf einen handfesten Konflikt hin, der zu dieser Zeit sicherlich noch lösbar gewesen wäre. Doch ein klärendes Gespräch mit dem angesprochenen Geschäftsführer ließ auf sich warten. Auch der Betriebsrat, der den gleichen, oben stehenden Brief, gleichzeitig, zur Kenntnisnahme erhielt, unternahm nichts.
Dies war schon damals ein Hinweis dafür, dass man seitens der Geschäftsleitung gar nicht gewillt war, diesen Konflikt zur allgemeinen Zufriedenheit zu lösen oder aber einen Kompromiss zu finden.
Damals hatte ich das noch nicht erkannt. Doch aus heutiger Sicht, nach all den darauf folgenden Ereignissen, wird klar die Geschäftsleitung wollte es auf eine Eskalation ankommen lassen. Dies bekam ich dann schon in einem Gespräch zu spüren, welches dann nach Monaten auf meine Anregung und meinem Druck hin dann doch stattfand. Eine Ahnung wie das Gespräch verlief, bekommt der Außenstehende sicherlich, wenn ich dem Lauf der Zeit etwas vorgreife und einen späteren Schriftsatz der gegnerischen Partei, anlässlich einer Kündigungsschutzverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht, hier zitiere. Auch hier ist es wichtig zunächst den Schriftsatz und dann meine Gegendarstellung zu lesen. Dieser Schriftsatz zeigt überdeutlich wie man die Situation seitens der Geschäftsleitung von Playmob darzustellen wünschte. Schriftsatz und Gegendarstellung zeigen deutlich, dass man gewillt war diese unwahren Darstellungen auch vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg zu bekräftigen. Auch war Frau W. offensichtlich bereit eine uneidliche Falschaussage vor Gericht zu machen.
Denn die Tonart der oben stehenden E-Mail und die darauf folgende Gegendarstellung weisen eindeutig auf einen handfesten Konflikt hin, der zu dieser Zeit sicherlich noch lösbar gewesen wäre. Doch ein klärendes Gespräch mit dem angesprochenen Geschäftsführer ließ auf sich warten. Auch der Betriebsrat, der den gleichen, oben stehenden Brief, gleichzeitig, zur Kenntnisnahme erhielt, unternahm nichts.
Dies war schon damals ein Hinweis dafür, dass man seitens der Geschäftsleitung gar nicht gewillt war, diesen Konflikt zur allgemeinen Zufriedenheit zu lösen oder aber einen Kompromiss zu finden.
Damals hatte ich das noch nicht erkannt. Doch aus heutiger Sicht, nach all den darauf folgenden Ereignissen, wird klar die Geschäftsleitung wollte es auf eine Eskalation ankommen lassen. Dies bekam ich dann schon in einem Gespräch zu spüren, welches dann nach Monaten auf meine Anregung und meinem Druck hin dann doch stattfand. Eine Ahnung wie das Gespräch verlief, bekommt der Außenstehende sicherlich, wenn ich dem Lauf der Zeit etwas vorgreife und einen späteren Schriftsatz der gegnerischen Partei, anlässlich einer Kündigungsschutzverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht, hier zitiere. Auch hier ist es wichtig zunächst den Schriftsatz und dann meine Gegendarstellung zu lesen. Dieser Schriftsatz zeigt überdeutlich wie man die Situation seitens der Geschäftsleitung von Playmob darzustellen wünschte. Schriftsatz und Gegendarstellung zeigen deutlich, dass man gewillt war diese unwahren Darstellungen auch vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg zu bekräftigen. Auch war Frau W. offensichtlich bereit eine uneidliche Falschaussage vor Gericht zu machen.
Natürlich gab es zu diesem Schreiben mit all den Unwahrheiten und faustdicken Lügen eine entsprechende Gegendarstellung meinerseits. Auch hier überlasse ich es meinem Leser, sich selbst eine Meinung darüber zu bilden, welche der beiden Darstellungen denn nun eher der Wahrheit entspricht. Diese unten stehende Gegendarstellung war für meine Anwältin Grundlage, die von der Fa. Playmob gemachten unwahren Vorwürfe vor dem LAG Nürnberg zu entkräften. Leider lässt sich nicht vermeiden, dass man hier einige Sachverhalte zum wiederholten Male liest. Doch es ist notwendig um die Zusammenhänge darstellen zu können. Es ist erschreckend eine solche Aneinanderreihung von Ungeheuerlichkeiten und
Unwahrheiten zu lesen. Im oben stehendem Schreiben wird von einem Streitgespräch am oder nach dem 30.04.02 zwischen mir und genannter Frau W. berichtet. Das Schreiben lässt jedoch das genaue Datum und vor Allem, die genaue Uhrzeit unerwähnt. (Wie wichtig gerade die genaue Uhrzeit ist darauf komme ich später zurück.) Das im Schreiben genannte Mail kann ich nicht kommentieren, da es nicht beigelegt ist. Richtig ist, dass gerade eine ganze Flut von Kritik an der Sauberkeit des F. Parks und Mails, mit entsprechendem Inhalt, im April 02 über mich kam. Kritik, zum größten Teil unberechtigt, da Gästeumfragen aus dieser Zeit das ganze Gegenteil aussagten, An dieser Stelle muss ich weiter ausholen. Vielleicht stellen sich dann die möglichen Hintergründe besser dar. Ich hatte Anfang des Jahres 2002 von meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. den Auftrag erhalten, eine Ausschreibung, für mögliche Firmen, die die notwendigen Reinigungsarbeiten im F. Park ausführen sollten, durchzuführen. Die Angebote wurden von mir gesammelt und vergleichbar gemacht. Das Ergebnis legte ich meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. vor. Er traf die Entscheidung und gab der Fa St. den Zuschlag. Bei der Ausarbeitung der Ausschreibung war ich extra von meinem Abteilungsleiter Thomas R. angewiesen worden nicht mit der genannten Frau W. zusammen zu arbeiten und ihr keinerlei Kenntnis vom Fortschritt und dem Ergebnis der Ausschreibung zu geben. Vielmehr sollte ich der neuen Gastro Chefin Frau H. jegliche Hilfestellung und Information geben. Das blieb der genannten Frau W. nicht verborgen. Sie fühlte sich übergangen und ließ dann im Nachhinein keine Gelegenheit aus, die ausgewählte Reinigungsfirma buchstäblich von der ersten Minute an zu kritisieren. Diese Kritik richtete sie dann an mich und machte mich für die, nach ihrer Meinung nach mangelhafter Sauberkeit, persönlich verantwortlich. Nachstehendes Beispiel soll dies deutlich machen.
Frau W. hatte per E-Mail kritisiert, dass der Golfcontainer unzureichend gereinigt war. Konkrete Angaben, was sie zu bemängeln hätte, machte sie nicht. Diese Kritik gab ich direkt und unkommentiert an Herrn St., dem Geschäftsführer oben genannter Reinigungsfirma weiter. Er versprach Abhilfe, wies mich aber auch auf die nicht vorhandene, im Vertrag aber zugesicherte, Bodenfreiheit hin. Dies gab ich via EMail, ebenfalls unkommentiert, an Frau W. weiter. Frau W. stritt dies zunächst ab. Ich machte Fotos und übermittelte sie ihr via EMail. Daraufhin bekam ich unten stehendes EMail.
Unwahrheiten zu lesen. Im oben stehendem Schreiben wird von einem Streitgespräch am oder nach dem 30.04.02 zwischen mir und genannter Frau W. berichtet. Das Schreiben lässt jedoch das genaue Datum und vor Allem, die genaue Uhrzeit unerwähnt. (Wie wichtig gerade die genaue Uhrzeit ist darauf komme ich später zurück.) Das im Schreiben genannte Mail kann ich nicht kommentieren, da es nicht beigelegt ist. Richtig ist, dass gerade eine ganze Flut von Kritik an der Sauberkeit des F. Parks und Mails, mit entsprechendem Inhalt, im April 02 über mich kam. Kritik, zum größten Teil unberechtigt, da Gästeumfragen aus dieser Zeit das ganze Gegenteil aussagten, An dieser Stelle muss ich weiter ausholen. Vielleicht stellen sich dann die möglichen Hintergründe besser dar. Ich hatte Anfang des Jahres 2002 von meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. den Auftrag erhalten, eine Ausschreibung, für mögliche Firmen, die die notwendigen Reinigungsarbeiten im F. Park ausführen sollten, durchzuführen. Die Angebote wurden von mir gesammelt und vergleichbar gemacht. Das Ergebnis legte ich meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. vor. Er traf die Entscheidung und gab der Fa St. den Zuschlag. Bei der Ausarbeitung der Ausschreibung war ich extra von meinem Abteilungsleiter Thomas R. angewiesen worden nicht mit der genannten Frau W. zusammen zu arbeiten und ihr keinerlei Kenntnis vom Fortschritt und dem Ergebnis der Ausschreibung zu geben. Vielmehr sollte ich der neuen Gastro Chefin Frau H. jegliche Hilfestellung und Information geben. Das blieb der genannten Frau W. nicht verborgen. Sie fühlte sich übergangen und ließ dann im Nachhinein keine Gelegenheit aus, die ausgewählte Reinigungsfirma buchstäblich von der ersten Minute an zu kritisieren. Diese Kritik richtete sie dann an mich und machte mich für die, nach ihrer Meinung nach mangelhafter Sauberkeit, persönlich verantwortlich. Nachstehendes Beispiel soll dies deutlich machen.
Frau W. hatte per E-Mail kritisiert, dass der Golfcontainer unzureichend gereinigt war. Konkrete Angaben, was sie zu bemängeln hätte, machte sie nicht. Diese Kritik gab ich direkt und unkommentiert an Herrn St., dem Geschäftsführer oben genannter Reinigungsfirma weiter. Er versprach Abhilfe, wies mich aber auch auf die nicht vorhandene, im Vertrag aber zugesicherte, Bodenfreiheit hin. Dies gab ich via EMail, ebenfalls unkommentiert, an Frau W. weiter. Frau W. stritt dies zunächst ab. Ich machte Fotos und übermittelte sie ihr via EMail. Daraufhin bekam ich unten stehendes EMail.
Von diesen und ähnlichen Fällen unterrichtete ich meinen Abteilungsleiter Herrn Thomas R. und bat ihn dieser, zum Großteil unsachlicher Kritik entgegen zu treten. Entweder wollte oder konnte er nicht. Er unternahm meines Wissens nichts und schützte Zeitmangel vor. Zumindest riet er mir, alles genau aufzuschreiben. An dieser Stelle möchte ich zu den von Frau W. gemachten Anschuldigungen, im Bezug auf das Streitgespräch vom 30.04.02 oder später zurückkommen. Es ist richtig, dass es ein solches Gespräch gegeben hat. Aber das ist schon die einzige Wahrheit. Frau W. hatte mich nicht zu einem Ortstermin geladen, vielmehr hatte sie mich bei meinen täglichen Kontrollgängen, vor Öffnung des F. Parks, abgepasst. Sie hatte dafür gesorgt, dass zwei ihrer Untergebenen Mitarbeiterinnen (Katja und Linda) zugegen sind. Völlig unvermittelt hielt sie mir zwei Stück Pommes Frites mit einem Rest Ketchup vor die Nase. Sie beschimpfte mich und behauptete, diese Pommes Frites aus dem Abfalleimer im Geburtstagsbereich, unter der neu eingelegten Mülltüte gefunden zu haben. Ich hatte schon da berechtigte Zweifel an ihrer Aussage, denn die Pommes Frites waren zu frisch um vom Vortag zu sein. Später habe ich auch das Reinigungspersonal der Fa St. befragt. Sie versicherten mir gerade den beanstandeten Mülleimer aufs gründlichste gereinigt zu haben, weil gerade der Geburtstagsbereich im Monat April 02 immer wieder unter Kritik stand. Frau W. wurde während dieses Streitgesprächs, welches im Beisein der beiden Mitarbeiterinnen geführt wurde, immer persönlicher. Sie warf mir ganz persönlich Unfähigkeit vor und cancelte mich wie einen dummen Schuljungen ab. Es ist einfach unwahr, wenn Frau W. behauptet, ich hätte das Schimpfen, gerade mit Inhalt „DDR Vergangenheit“, angefangen. Vielmehr biss ich mir auf die Zunge, drehte mich um (bevor ich persönlich zu werden drohte) und ließ sie stehen. Gerade diese Verhaltensweise griff sie bei einem sehr viel späteren und aus einem anderen Grund geführten Gespräch mit Herrn Dr. H. und Frau W., an. Sie beschwerte sich bei Herrn Dr. H., ich zitiere wörtlich:“…stellen Sie sich vor Herr Dr. H., da hat er mich einfach stehen lassen! Mich! Die Abteilungsleiterin des F. Parks…“
Im oben genantem Schreiben wird behauptet, die Frau W. hätte mich aus dem Park verweisen müssen, da die ersten Gäste bereits anwesend gewesen seien und ich noch weiter lautstark geschimpft hätte. Dazu wäre zu sagen: Der Park macht 9:00 Uhr auf.
Es gibt zwei mögliche Tage für das behauptete Gespräch und zwar der 30.04.02 und der 02.05.02. Danach war ich bis einschließlich 20.05.02 im Urlaub. Die untenaufgeführten Zeitnachweise beweisen dies.
Im oben genantem Schreiben wird behauptet, die Frau W. hätte mich aus dem Park verweisen müssen, da die ersten Gäste bereits anwesend gewesen seien und ich noch weiter lautstark geschimpft hätte. Dazu wäre zu sagen: Der Park macht 9:00 Uhr auf.
Es gibt zwei mögliche Tage für das behauptete Gespräch und zwar der 30.04.02 und der 02.05.02. Danach war ich bis einschließlich 20.05.02 im Urlaub. Die untenaufgeführten Zeitnachweise beweisen dies.
Sie beweisen auch, an beiden möglichen Tagen, für das Streitgespräch, habe ich bereits vor der täglichen F. Park Eröffnung zur Frühstückspause (am 30.04.02 um 8:59 Uhr und am 02.05.02 um 8:54) ausgestempelt. Dazu muss man wissen, dass ich meine Frühstücks und Mittagspausen gewöhnlich in der Werkstatt der Abteilung Haustechnik verbracht habe. Die ist ca. 2 min Fußweg entfernt und für gewöhnlich und auf Weisung des Abteilungsleiters stempelte ich immer in der Nähe der Werkstatt zu meinen Pausen aus. Es ist also doch eher unwahrscheinlich, dass F. Park Besucher etwas von diesem Streitgespräch mitbekommen hätten, oder dass es notwendig war mich, auf Grund meines behaupteten lautstarken Schimpfens, mich des Park zu verweisen. Nach diesem Schreiben bin ich jetzt der festen Überzeugung, dass dieses Streitgespräch von Frau W. genauso in der Geschäftsleitung dargestellt worden ist. Wenn die Geschäftsleitung, auf Grund dieses Vorfalls, das Gespräch mit mir gesucht hätte, wäre die einseitige Darstellung der Frau W. leicht zu widerlegen gewesen. Obwohl von mir gefordert und wie in oben stehendem Schreiben des Herrn Z. behauptet, fand ein Gespräch mit Herrn Dr. H. zu diesem Thema nicht statt. Nach meinem Urlaub vom 03.05.02 bis 20.05.02 wurde ich von Kollegen gewarnt. Es hieß man wolle mich von meiner Teamleitertätigkeit entbinden. Bis es soweit war verging noch einige Zeit denn mein Abteilungsleiter Herr Thomas R. war im Urlaub. Er kam am Montag den 03.06.02 zurück.
Am 04.06.02 bestellte er mich in sein Büro und teilte mir mit, dass ich mit sofortiger Wirkung von meiner Teamleitertätigkeit im F. Park entbunden sei. Gründe nannte er hierzu (auch auf meine Anfrage) nicht. Ich bat dann zumindest um ein Zeugnis für diese Zeit. Dies wurde mir rundweg verwehrt. Ich bat Herrn R. um die Zuweisung eines neuen Aufgabengebietes. Dieses Ansinnen von mir ignorierte er, bis hin zu meiner fristlosen Kündigung im Februar 2004. Er gab mir lediglich die Weisung mich in Zukunft vom F. Park und von Frau W. fern zu halten. Dieser Weisung folgte ich. Weder vorher noch später im gleichen Jahr gab es eine Aussprache mit Herrn Dr. H. zu diesem Thema. Allerdings behauptet dies Herr Z., dabei nennt er nicht den Termin an dem ein solches Gespräch stattgefunden haben soll. Dadurch, dass ich mich an die Weisung meines Abteilungsleiters Herrn Thomas R. hielt, geriet ich in der Folge eine ganze Weile nicht in das Blickfeld der Frau W.. Das ging bis zum August 2003 gut. Im August 2003 (Haupturlaubszeit) war Herr R. (mein Abteilungsleiter), Herr B. (inzwischen mein Gruppenleiter) und Herr Alexander K. (mein direkter Kollege, der seit dem meist im F. Park beschäftigt war) gleichzeitig im Urlaub. Ich war also in dieser Zeit gezwungen auch im F. Park tätig zu werden. Die Folge davon war, dass ich innerhalb kürzester Zeit wieder ins Schussfeld von Frau W. geraden bin. Hier kam es zu der Geschichte mit dem E-Mail mit der Überschrift „Fishermans Friend“Diese Geschichte brauche ich an der Stelle nicht wiederholen. Doch es ist wichtig, um die im Schriftsatz des Anwaltes der Fa. Playmob gemachten Vorwürfe richtig einschätzen zu können, den weiteren zeitlichen Ablauf zu kennen. Hier setze ich dann wieder mit meiner Gegendarstellung (blau) ein Diese Briefe habe ich am 09.09.03, noch bevor ich in den Urlaub flog am Flughafen Nürnberg eingeworfen. (Mit „diese Briefe“ sind die drei Briefe an Herrn Dr. H., Herrn R. und dem Betriebsrat mit der Gegendarstellung gemeint) Nach meinem Urlaub, am 30.09.03 setzt mich mein Abteilungsleiter Herr Thomas R. davon in Kenntnis, dass Herr Dr. H., den oben erwähnten Brief, erhalten hat. Dabei hatte er sein eigenes Exemplar dieses Briefes vorliegen. Nach der Aussage von Herrn R., hätte Herr Dr. H. vor, etwas hinsichtlich des Mails „Fishermans Friend“ und meiner Stellungnahme zu unternehmen.Eine ganze Weile ging Herr Dr. H. einem direkten Gespräch aus dem Weg. Denn am 16.10.03 hatte ich in dieser Sache noch immer nichts gehört. Ich sprach Herrn Thomas R. an diesem Tag daraufhin an und fragte, ob ich
nochmals in der Sache schreiben müsse. Herr R. vertröstete mich auf den Dienstag den 28.10.03. Am 12.11.03 spricht mich Herr Dr. H. nach der Mittagspause im Atrium an. Er bittet mich in sein Büro und nennt mir als Gesprächstermin den 17.11.03 11:00 Uhr Dieses Gespräch am 17.11.03 war das erste persönliche Gespräch, welches ich jemals mit Herrn Dr. H. geführt habe. Seit dem von Herrn Z. aufgeführten Streitgespräch zwischen mir und Frau W. bis zu dem eben genannten Gespräch mit Herrn Dr. H. war 1 Jahr 6 Monate und 17 Tage vergangen. Ich kann nicht glauben, dass Herr Z. dieses Gespräch als Aussprache zum Thema Streitgespräch nach so langer Zeit deklariert. Zumal das Gespräch mit Herrn Dr. H. aus, wie oben schon ausgeführt, einem anderen Anlass zu Stande kam und von mir gefordert wurde. Alle weiteren Ausführungen des Herrn Z. bedürfen hiernach keines weitern Kommentars. Ergebnis des Gesprächs am 17.11.03, welches von Herrn Dr. H. sehr parteiisch zu Gunsten von Frau W. geführt wurde, war, dass sich Frau W. für das Mail „Fishermans Friend“ via E-Mail an Frau N. quasi entschuldigt hat.
nochmals in der Sache schreiben müsse. Herr R. vertröstete mich auf den Dienstag den 28.10.03. Am 12.11.03 spricht mich Herr Dr. H. nach der Mittagspause im Atrium an. Er bittet mich in sein Büro und nennt mir als Gesprächstermin den 17.11.03 11:00 Uhr Dieses Gespräch am 17.11.03 war das erste persönliche Gespräch, welches ich jemals mit Herrn Dr. H. geführt habe. Seit dem von Herrn Z. aufgeführten Streitgespräch zwischen mir und Frau W. bis zu dem eben genannten Gespräch mit Herrn Dr. H. war 1 Jahr 6 Monate und 17 Tage vergangen. Ich kann nicht glauben, dass Herr Z. dieses Gespräch als Aussprache zum Thema Streitgespräch nach so langer Zeit deklariert. Zumal das Gespräch mit Herrn Dr. H. aus, wie oben schon ausgeführt, einem anderen Anlass zu Stande kam und von mir gefordert wurde. Alle weiteren Ausführungen des Herrn Z. bedürfen hiernach keines weitern Kommentars. Ergebnis des Gesprächs am 17.11.03, welches von Herrn Dr. H. sehr parteiisch zu Gunsten von Frau W. geführt wurde, war, dass sich Frau W. für das Mail „Fishermans Friend“ via E-Mail an Frau N. quasi entschuldigt hat.
Das diese Entschuldigung nicht wirklich ernst gemeint war, bekam ich in der Folge zu spüren. Denn nun wurden wieder schärfere Töne gegen mich angeschlagen. Man betrieb jetzt ernsthaft, eine Situation herbeizuführen, welche eine fristlose Kündigung
meines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen würde. Den Auftrag dazu hatte Herr B. Die verzerrte Darstellung meiner Person, durch Frau W. in der Geschäftsleitung, sie wird ja gerade im oben stehenden Schriftsatz wiederholt und zum Gegenstand genommen, zielte darauf ab, mich als cholerisch, aggressiv und für den F. Park und seine Besucher, als nicht zumutbar darzustellen. Mit der Absicht mich, um jeden Preis, aus meinem Arbeitverhältnis zu drängen. Diese grobe und anhaltende Verleumdung meiner Person durch Frau W., fügt mir, meiner Gesundheit, meiner Familie und deren Gesundheit enormen Schaden zu.
meines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen würde. Den Auftrag dazu hatte Herr B. Die verzerrte Darstellung meiner Person, durch Frau W. in der Geschäftsleitung, sie wird ja gerade im oben stehenden Schriftsatz wiederholt und zum Gegenstand genommen, zielte darauf ab, mich als cholerisch, aggressiv und für den F. Park und seine Besucher, als nicht zumutbar darzustellen. Mit der Absicht mich, um jeden Preis, aus meinem Arbeitverhältnis zu drängen. Diese grobe und anhaltende Verleumdung meiner Person durch Frau W., fügt mir, meiner Gesundheit, meiner Familie und deren Gesundheit enormen Schaden zu.
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