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Samstag, 28. Januar 2012

Der „Möchtegerngott“ Horst Brandstätter

Der „Möchtegerngott“ Horst Brandstätter






irgendetwas aussagen soll, dann doch wohl nur dies, dass ordentliche Recherche oder gar „Investigativer Journalismus“ bei der Süddeutschen Zeitung auch nicht mehr zu den Qualitätsmerkmalen zählt.

Das ist schade! Denn bis jetzt hielt ich diese Zeitung für ein gutes Blatt.


Schon der Titel des Artikels, 

„Mr. Playmobil Horst Brandstätter Gott der Plastikmännchen“ 

zielt in mehrfacher Hinsicht weit an der Wirklichkeit vorbei.

Herr Horst Brandstätter möchte gern ein Gott sein und dies nicht nur für „Plastikmännchen“. Denn so benimmt er sich. Er ist also ein „Möchtegerngott“. Oder ist er vielleicht doch nur ein ganz primitiver Mobber, der andere Menschen gern „….mal an die Wand spielt…“ (so wird er in diesem Artikel zitiert)?

Dabei ist ihm wohl auch jedes Mittel recht.

ZITAT: Eine knorrige Persönlichkeit ist der hochgewachsene und schlanke Endsiebziger: eigenwillig (man könnte auch altersstarrsinnig sagen), unkonventionell, ein Patriarch alter Schule, etwas schrullig (wie ein alter Zausel) vielleicht, aber mit scheinbar untrüglichem Riecher fürs Geschäft. Doch, doch, sagen sie in seiner Firma, man dürfe ihm auch widersprechen, er wolle das sogar. ZITAT ENDE


„Eigenwillig und unkonventionell“ Diese Worte verharmlosen die Wirklichkeit schon gewaltig. In diesem Zitat sollte es wohl eher heißen: „Wer widerspricht fliegt!!!“

Auch hier heiligt der Zweck die
Mittel. 
Es scheint als hätten die Sprüche des Herrn Brandstätter es dem Herrn Ritzer angetan. Denn er zitiert extra einen davon.

ZITAT "Der liebe Gott hat den Menschen die Nüsse gegeben, damit die Intelligenten und Fleißigen sie knacken" ZITAT ENDE

Der liebe Gott hat aber den Menschen auch Spielregeln gegeben (besser bekannt als „Die zehn Gebote“), die selbstverständlich auch für die Menschen gelten sollten, die Herr Horst Brandstätter für intelligent und fleißig hält. Eines dieser Gebote lautet:
„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden!“

Da wir gerade bei den Sprüchen von Herrn Brandstätter sind.

Einer seiner Lieblingssprüche ist wohl auch der: „Ein fauler Apfel verdirbt den ganzen Korb voller guter Äpfel.“

Doch Herr Brandstätter hat hier ein Problem. Er kann faule Äpfel nicht von guten Äpfeln unterscheiden. Auf diesem Auge ist er nämlich blind. So bemerkt er noch nicht einmal, wie er von einigen seiner Mitarbeiter, die er für intelligent, fleißig und rechtschaffen hält (beispielsweise
Herrn Thomas R. oder Frau Marianne A.), gerade in seiner Abwesenheit hinters Licht geführt wird.

Er sollte bedenken: Papier ist bekanntlich geduldig und auch Fax Papier wird nicht rot wenn man darauf Halbwahrheiten, Unwahrheiten, faustdicker Lügen und Verleumdungen verbreitet.

Horst Brandstätter ist von sich so eingenommen und hält sich für so gottgleich, dass er sich immer nur einseitig von immer denselben Leuten informieren lässt. So ließ er sich vor Jahren von seinem eigenen Hausmeister massiv bestehlen ohne dass dies für jenen Hausmeister Folgen hatte.

Gern bezeichnet er Menschen denen er begegnet als „Blöd“ nur weil er sie nicht versteht.

Vor diesem Hintergrund fragt sich der Mensch mit gesundem Menschenverstand dann doch schon wer hier eigentlich „Blöd“ ist.
Ach so! Nur mal so der Vollständigkeit wegen. Im Jahre 2006 erpresste man ein Stillhalteabkommen vom Betriebsrat der Firma mit der Drohung, große Teile der Produktion nach China zu verlagern, um die 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich von der Belegschaft abpressen zu können.

Tja so ist das mit den „Spielregeln“ im Playmobland. Für Horst Brandstätter gelten Spielregeln immer nur für den jeweils anderen. Da ist es natürlich leicht den anderen buchstäblich und immer wieder „… an die Wand zu spielen.“ 

Keine große Kunst und eigentlich auch keinen Artikel in der „Süddeutschen“ wert.

Der Artikel endet: Zitat Er verabschiedet sich und geht. Schäferhündin Emma trottet gemächlich neben ihm zum Auto. ZITAT ENDE

Man hätte auch schreiben können: „Da geht ein starrsinniger alter Zausel mit seinem wirklich netten Hund!“

Seine „neuen Ufer“ sollte er der Menschheit doch lieber ersparen.

Einfach nur traurig und erbärmlich.

Dienstag, 26. Februar 2008

Machtbesessen, Selbstverliebt und Menschenverachtend


Pelias´ Kommentar:


Mindestens drei Attribute haben die oben abgebildeten "Führungspersönlichkeiten", mit einem echten altägyptischen Pharao gemeinsam:


MACHTBESESSEN (wird oft mit Ehrgeiz verwechselt), SELBSTVERLIEBT und MENSCHENVERACHTEND


Bei nähere Betrachtung könnte noch GIERIG und RECHTHABERISCH hinzukommen. Denn bei der Firma Geobra Brandstätter (Playmobil) deren Geschäftsführer zwei der Personen auf obigem Foto sind (Zeitungsausschnitt aus dem Zirndorfer Lokalanzeiger Nr. 03/22.2.2008/ 6. Jahrgang), ist man nicht gewillt sich an geltendes Deutsches Recht zu halten.

Nein! In dieser Firma gilt das "PLAYMOBILGESETZ" Dieses "PLAYMOBILGESETZ" könnte man auch "nach Gutsherrenart" (Zeit der Leibeigenschaft) oder eben als "Altägyptisch" (Zeit der Sklaverei) bezeichnen.

Wenn man die Art, mit der man in dieser Firma Mitarbeiter führt, sieht, kann man durchaus nachvollziehen, wie man in dieser Firma zum Thema "Altägypten" kam.

Es kommt eben immer auf den Blickwinkel an.

So ist natürlich eine andere, ehrlichere Lesart des, obigen Texts möglich. Wer dann noch etwas zwischen den Zeilen liest, stößt schon bald auf die ersten Fragen:


Zitat: Die fränkische Traditionsmarke hatte sich für das vergangene Jahr zwar vorgenommen im internationalen Geschäft ein einstelliges Umsatzplus zu erreichen, mit 12,5 Prozent Wachstum weltweit konnte diese Vorgabe 2007 bei Weitem überschritten werden. Zitat Ende

Klingt das nicht SUPER?
Da nimmt man dieses Jahr doch sicher die, im Jahr 2005 widerrechtlich eingeführte, 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich wieder zurück.
Oder reicht es wieder nur für ein neues großes Bonzengeschäftsauto für die Sekretärin der Geschäftsleitung, die noch nicht einmal über das Lenkrad selbigen Fahrzeugs schauen kann?

Oh,! Ich bitte um Vergebung! Da bin ich also doch mal in "schnöden Neid" gerutscht.
Ich gelobe Besserung!


ZITAT: Auch die junge Marke LECHUZA, ein weiteres Produkt von geobra Brandstätter, legte bei den Verkäufen um 79 Prozent zu. ZITAT ENDE.

Ach ja!?

"Hallo! Herr C. Brandstätter, da wird der hochmotivierte Gärtner Klaus H., der immer da war und sogar mit einem Rippenbruch sich in den LECHUZA Verkaufscenter schleppte, gern mal mit Ihnen auf diesen, auch seinen Erfolg, anstoßen. Übrigens! Wo ist er eigentlich? Den habe ich aber schon Jahre nicht mehr bei LECHUZA gesehen. Dankbarkeit a´la Brandstätter?"


ZITAT Auch der Playmobil - Fun Park hat sich bei Besuchern mittlerweile etabliert. Mit rund 700.000 Besuchern blieb die Zahl im Vergleich zum Vorjahr stabil. ZITAT ENDE.


Das Wort "stabil" wird man wohl für die Fun Park Mitarbeiter gegen das Wort "stagniert" mit all seinen Beugungen austauschen. Es ist doch sehr viel negativer behaftet und wirkt wenn man Einschnitte beim Personal machen will, sehr viel besser.
Ein negatives Arbeitszeitkonto, welches in der Wintersaison 2007/08 durch die Schließung des Fun Parks in dieser Zeit aufgebaut werden musste, hat natürlich eine sehr große Druckwirkung auf die Fun Park Mitarbeiter um bei Diesen während der kommenden Sommersaison, Arbeitszeiten zu erzwingen, die das Arbeitszeitgesetz komplett aushebeln.

Ach ja, das Arbeitszeitgesetz gilt ja im Hause Brandstätter nicht. Hatte ich doch eben kurz mal das "Playmobilgesetz" vergessen, welches über allen Bundesgesetzen steht und sogar das Deutsche Grundgesetz brechen kann.

Außerdem gilt: Wem es bei "Playmobil" nicht mehr passt, der kann ja gehen und wer nicht gehen will, der wird rausgemobbt.

Hab ich nicht Recht?

Donnerstag, 7. Februar 2008

Abgründe im Playmobland oder Chronik einer Mobbingkampagne

Vorwort

Man merkt bereits an der zweiten Überschrift, dass im Folgenden keine geografische oder geologische Gegebenheit im „Playmobland“ beschrieben werden soll.
Dabei hätte man es ja zunächst denken können. Denn die Firma Playmob verkauft Kinderträume in Form von Spielzeug und Abenteuern in seinem Playmob F. Park in Zirndorf und macht damit ein Millionengeschäft. Also hätten mit den „Abgründen im Playmobland“ auch abenteuerliche Kletterattraktionen im Playmob F. Park gemeint sein können.
Ich wünschte mir, es wäre so!
Doch leider geht es, wie es die zweite Überschrift bereits ankündigt, um Mobbing.

Mobbing! In der heutigen Arbeitswelt ein viel benutztes neudeutsches Wort.
Viele sprechen davon. Doch nur wenige tun effektiv etwas dagegen.
Aus eigenem Erleben weiß ich: Es gibt kein deutsches Antimobbinggesetz, welches Mobbingopfern hilft und Täter zur Verantwortung zieht.

Oft kommt Mobbing zwischen Kollegen vor. Neid, Angst vor dem eigenen Versagen und zunehmende Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, sind nur einige Beispiel von der Vielzahl der Gründe weshalb sich Kollegen mobben.
Ein verantwortungsvoller Chef hat eine ganze Reihe von Möglichkeiten Mobbing in seiner Abteilung b.z.w. in seinem Betrieb entgegenzuwirken. Er sollte daran auch ein essentielles Interesse haben. Denn Mobbing verschleudert seine Ressourcen und damit sein Geld.

Richtig übel jedoch wird es, wenn Mobbing zum Instrument der Mitarbeiterführung wird.
Man spricht hier auch manchmal vom „Bossing“.
Aus eigenem Erleben weiß ich, dass gerade Mobbing, wie auch Intrige und Verleumdung zu den Führungsinstrumenten der Geschäftsleitung des „Playmoblandes“ und deren leitenden Mitarbeitern gehört.

Mobbbing b.z.w. Bossing ist in dieser Firma auf allen Stufen der Firmenhirachie zu finden und wandert von oben nach unten.

In der folgenden Chronologie nur eines, nämlich meines Falles, werde ich dies beweisen.

Am Ende der Lektüre überlasse ich es Ihnen festzustellen, wie das lächelnde Firmenlogo und das F. Park Motto „friendly people“ dazu passt.

Hardy R.
Ein Betroffener

Inhalt


1.Beginn, Bestandsaufnahme und neueste Gerüchte, die auf den eigentlichen Grund hinweisen könnten

2.Das Bauernopfer oder wie man jemanden „zurücktritt“

3.Die Zeit der kleinen Nadelstiche und was es mit „Fishermans Friend“ auf sich hat

4Wie ein ungesagtes Wort eine fristlose Kündigung auslöst und man böswillig in den sozialen Abstieg geschickt wird

5.Wie man sich einen Bärendienst leistet, was ein Pyrrhusieg ist und weshalb die Hartz IV Gesetzgebung ein eindeutiges Urteil verhinderte

6.Ein Neuanfang der keiner war und weshalb man sich an mir kein Beispiel nehmen sollte

7.Erste Nadelstiche, Urlaubstreit, erste Abmahnung und ein erneuter Kündigungsversuch

8.Anschlag oder Dummheit?

9.Provokationen in Form von Abmahnungen in einer Menge, die eigentlich ins Guiness Buch der Rekorde gehört

10.Furioses Ende eines Arbeitsverhältnisses oder wie ein leicht durchschaubares Lügengeflecht doch seine Wirkung erzielt

11.Das juristische Nachspiel oder warum Gerechtigkeit ein viel zu hohes Gut ist, als dass es Normalbürger erreichen könnten

1. Beginn, Bestandsaufnahme und neueste Gerüchte, die auf den eigentlichen Grund hinweisen könnten

Der Anfang war gemacht als ich vom damaligen Fun Park Manager Weltweit (so hieß das tatsächlich) Herrn E. (er weilt seit Mitte 2002 nicht mehr im „Playmobland“) und von meinem Abteilungsleiter Herrn R. zum Teamleiter für Reinigung und Instandhaltung des Zirndorfer Fun Parks April 2001 berufen wurde.



Es ging darum Mitarbeiter einzustellen und später zu führen, die notwendig waren täglich für Sauberkeit und Sicherheit in den Spielbereichen des „Playmob“ F. Park an 7 Tagen in der Woche zu sorgen.
Diese Aufgabe hatte zunächst, in der ersten F. Park Saison 2000, Frau K. übernommen und sogleich wieder abgegeben. Die Aussage meines Abteilungsleiters hierzu war unter anderem: Sie wäre mit der F. Park Managerin Frau W. nicht ausgekommen.

Dennoch nahm ich die neue Herauforderung an, obwohl ich auch Zweifel hatte, die ich auch meinem Abteilungsleiter Herrn R. gegenüber äußerte.
Es war mir schließlich in der ersten Saison 2000 nicht entgangen, wie die F. Park Managerin Frau W. mit Mitarbeitern, gerade in der Nähe ihrer Führungsebene, umging

Mein Abteilungsleiter Herr R., den ich zu damaliger Zeit für einen guten und loyalen Vorgesetzten hielt, versuchte meine Zweifel auszuräumen und versprach mir: Sollte ich der Aufgabe nicht gewachsen sein oder aus anderen Gründen von der Aufgabe zurücktreten wollen, könne ich sicher sein, meine bisherige Tätigkeit als Haustechniker wieder aufnehmen zu können.
Die Zukunft zeigte dann, dass nicht ich es war, der der Aufgabe nicht gewachsen war. Auch trat ich nicht von der Aufgabe zurück, sondern wurde eher zurückgetreten.

Bereits im Januar 2001 ging ich für die Firma in Vorleistung. Noch war ich nicht zum Teamleiter berufen. Dennoch bekam ich von meinem Abteilungsleiter Herrn R. den Auftrag, die zukünftigen Arbeiten aufzulisten, den dazugehörigen Arbeitskräftebedarf zu ermitteln, entsprechende Mitarbeiter einzustellen, Dienstpläne zu schreiben e.t.c. Kurz, alles vorzubereiten um einen reibungslosen Saisonstart 2001 auf den Gebiet der Reinigung und Instandhaltung zu gewährleisten. Auch die Zusammenarbeit und Disponierung der, sich im Hause befindlichen Fremdreinigungsfirma P. L. gehörte mit zu meinen neuen Aufgaben.

Die F. Park Saison 2001 begann mit einem neuen Team und einem neuen Teamleiter für Reinigung und Instandhaltung.
Zeitgleich gab es in meiner Abteilung personelle Veränderungen. Ein Mitarbeiter, für die immer umfangreicher werdenden Bautätigkeiten, wurde eingestellt. Dass jener Herr B. für mich einmal eine derartig große Rolle im negativen Bereich spielen sollte, wusste ich zu der Zeit noch nicht.
Ein neuer Kollege, den es zu unterstützen galt, war in der Abteilung. Also unterstützte auch ich ihn vorbehaltlos.
Im Mai desselben Jahres wurde dann ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der meine vorhergehenden Aufgaben übernahm. Damals bemerkte ich nicht dass mir in diesem Moment der „Rückweg“ abgeschnitten wurde.
Auch tauchte jetzt, auf Empfehlung des Geschäftsführers Herrn Dr. H. ein gewisser Herr W. auf. Niemand in der Abteilung wusste etwas von seinen Aufgaben. Doch alle wussten, dass er mit dem Geschäftsführer befreundet war. Aus der Gerüchteküche hieß es er solle Frau K. ersetzen. Jene Frau, die die Teamleitung Reinigung und Instandhaltung in der Saison 2000 innehatte.

Da dies nur ein Gerücht war ging ich weiter meiner neuen Aufgabe nach.

Gästebefragungen mit der Note gut bis Sehr gut in Bezug auf Ordnung, Sauberkeit und Erscheinungsbild gaben dem neuen, meinem, Konzept Recht und waren Erfolg für meine Mitarbeiter.

Natürlich gab es auch Reibereien. Gerade weil der F. Park noch immer im Aufbau begriffen war und es sich immer wieder neue Gegebenheiten einstellten, denen man sehr flexibel begegnen musste.
In Härtefällen vermittelte Herr E., der F. Park Manager weltweit.

Als Herr E. Anfang/Mitte 2002 von der Playmob Geschäftsleitung „gegangen wurde“, stellte sich Einiges in einem neuen Licht dar.
Auch war die, bis dahin zuständige Gastro Chefin Frau M. aus der Firma herausgedrängt wurden.
In dieses, ich nenne es einmal „Machtvakuum“, wollte mein Abteilungsleiter Herr R. herein stoßen. Er wollte Dinge, die bis dahin nicht zu seinen Aufgaben gehörten in die Hand nehmen und beauftragte mich u.a. eine neue Ausschreibung der externen Reinigungsarbeiten auszuarbeiten. Schon seit einigen Jahren war die Firma P.L. für diese Aufgabe im Hause und unter Vertrag.
Dass die F. Park Managerin Frau W. unter allen Umständen wollte, dass die Firma P.L. unter Vertrag bleibt wusste ich damals nicht. Dies berichten mir heute nur die neuesten Gerüchte. Denn wieder ist es soweit, dass Herr. R. die Firma P.L. aus dem Vertrag drängen will und er deshalb Frau W. abermals gegen sich aufgebracht hat. Böse Gerüchte gehen sogar so weit, dass sie behaupten Frau W. wird von der Firma P.L. „gefördert“.

Doch das sind nur die neuesten Gerüchte. Ich möchte lieber bei den Tatsachen bleiben. Der geschätzte Leser möge doch am Ende selbst urteilen, wie diese Gerüchte ins Gesamtbild passen.

Tatsache war also das jetzt die „Grabenkämpfe“ ausbrachen und ich von meinem Abteilungsleiter Herrn R. ohne „Waffen“ an die „Front“ geschickt wurde. Ich geriet unwissentlich zwischen die „Fronten“ und wurde dort in jahrelanger (2002- 2007) Kleinarbeit völlig zerrieben.

Die (Mobbing)Kampagne beginnt!

2. Das Bauernopfer oder wie man jemanden „zurücktritt“

Es macht wenig Sinn bereits geschriebenes, wenn es schon damals den Kern der Sache beschrieb, noch einmal zu schreiben. Hier greife ich auf eine zeitliche Darstellung (blau) der Geschehnisse vom Mai 2002 zurück, die ich für meine Anwältin (ab da hatte ich eine Anwältin nötig) zusammenstellte.

Mai 2002 In der Woche vor dem 1.Mai hatte Frau W. mich vor ihren Mitarbeiterinnen zusammengestaucht. Sie hatte ein Stück Pommes Frites in einem Papierkorb gefunden. Seit dem die Fa. St. die Reinigungsarbeiten im April des Jahres 2002 übernommen hatte, terrorisierte sie mich mit Kritik an dieser Firma, weil sie etwas gegen diese Firma hatte. Der Grund hierfür lag wohl darin, dass Herr R. absichtlich (ein innerbetrieblicher Machtkampf war im Gange) Frau W. bei der Vergabe dieses Auftrages nicht mit einbezogen hat. Er hatte sogar mich angewiesen Frau W. den Ausschreibungstext nicht zukommen zu lassen. Nur die damaligen Leiterin Gastronomie Frau H. durfte ich über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.Ich hatte Herrn R. mehrfach darauf aufmerksam gemacht, wie Frau W. mich terrorisierte. Er ging darauf zu keiner Zeit ein und schob Zeitmangel vor. Als Frau W. mich wegen jener „Pommes Frites“ zusammenstauchte, wurde sie zunehmend persönlich und beleidigend. Ich hatte nur zwei Möglichkeiten auf diese Beleidigungen zu reagieren. Entweder ich würde ebenso beleidigend und persönlich werden wie sie oder ich würde ohne jeden weiteren Kommentar dieses Gespräch beenden indem ich einfach gehen würde. Ich entschied für die letztgenannte Möglichkeit und ging. Herrn R. unterrichtete ich umgehend von diesem Vorfall. Wieder hatte er keine Zeit für mich. Ich bat ihn dann via E-Mail um ein Zeugnis und ging dann in einen geplanten und genehmigten Urlaub. Dieser dauerte bis zum 20.05.02. Als ich wieder auf Arbeit kam war Herr R. im Urlaub. Ein Kollege (Herr K.) warnte mich. Man hätte etwas gegen mich vor Und Herr W. würde meine Teamleitertätigkeit übernehmen. Bis Herr R. wieder aus seinem Urlaub zurückkam ging ich meiner Tätigkeit ganz normal nach.

Anmerkung: Zu diesen Ereignissen muss ich leider später noch einmal ausführlicher zurückkehren.


04.06.02 Am Dienstag den 04.06.02 wurde ich von meiner Teamleitertätigkeit in einem Gespräch mit Herrn R., durch Herrn R. entbunden. Konkrete objektive Gründe, die auf ein von mir zu verantwortendes Fehlverhalten oder mangelhafte Leistung schließen lassen können, nannte er nicht. Vielmehr erging er sich in der Mitteilung von Halbwahrheiten und Gerüchten, indem auch folgendes Zitat vorkam: Die Frau A. (Chefsekretärin in der Geschäftsleitung) hätte ihn schon mehrfach gefragt: „Was macht denn dein dicker Budda eigentlich?“ Während dieses Gesprächs bat ich abermals Herrn R. um ein Zeugnis, weil ich der Meinung war, das die bis dahin von mir erbrachte Leistung entsprechend dokumentiert werden müsste. Da ich schon in dieser Zeit befürchtete, dass meine Leistung als Teamleiter, im Laufe der Zeit immer mehr geschmälert werden würde. Dieses Ansinnen lehnte Herr R. ab. Weiterhin versprach mir Herr R., in dem Gespräch von 04.06.2002, in der allernächsten Zeit, meiner veränderten Situation Rechnung zu tragen und die anfallenden schlosserischen und wassertechnischen Aufgaben neu zu verteilen (Der Arbeitsbereich F. Park fiel ja für mich weg, weil, nach Aussage von Herrn R., die F. Park Mangerin Frau W. mich im F. Park nicht mehr zu sehen wünscht). Da dies nicht geschah, räumte ich zunächst eine Zeitlang beinahe täglich die Werkstatt auf. Später suchte ich mir selbst ein neuen Arbeitsbereich (Instandhaltung Hotel) aus und war darin tätig. Auch von Herrn B.bekam ich keine Arbeitsaufträge in dieser Zeit. Man (auch meine Kollegen) hatte regelrecht den Eindruck, dass Herr B. noch gar nicht wusste, dass er mein Vorgesetzter ist.

Anmerkung: Herr B. der im ersten Kapitel erwähnten neuen Mitarbeiter, der eigentlich für die vielen Bautätigkeiten eingestellt wurden war

Es wird jedem klar sein das eine solch unklare Situation für Vorgesetzten und auch Untergebenen Mitarbeiter Folgen haben musste. Denn eine solche Situation birgt jede Menge Potential für Missverständnisse. Unfähigkeit des verantwortlichen Abteilungsleiter Herr. R oder Absicht? Vielleicht war dies ja auch Absicht. Denn Herr R. heuchelte mir in dem oben beschriebenen Gespräch am Ende Verständnis für eine eventuelle Kündigung meinerseits vor. Hier war der Wunsch Vater des Gedankens. Nur erfüllte ich ihm diesen Wunsch nicht.

4. Wie ein ungesagtes Wort eine fristlose Kündigung auslöst und man böswillig in den sozialen Abstieg geschickt wird

Die Zeit der Nadelstiche und Zermürbungstaktik war nun zunächst vorbei. Später wird mein Abteilungsleiter Herr R. einem Kollegen gegenüber äußern. Meine Kündigung wäre schon im November beschlossene Sache gewesen nur wollte man mir nicht das Weihnachtsfest verderben. Der Januar kam und ich wurde von Herrn B. offen provoziert. Denn er hatte offensichtlich den Auftrag einen Kündigungsgrund herbei zu führen. Er provozierte was das Zeug hielt und versuchte mittels Diktiergerät meine Reaktion als Beweis Diese Methode kam mir dann allerdings schon aus vergangener Zeit bekannt vor. So wie ich mich schon in früherer Zeit gegen solche Methoden zur Wehr gesetzt habe, so verbat ich mir auch jetzt Ob Herr B. einen Hörfehler hat oder ob ihm sein eigenes krankes Gewissen einen Streich spielte und aus den gesagten „Stasimethoden“ einen „Stasispitzel“ machte, bleibt mir verborgen. Jedenfalls behauptete er das Wort „Stasispitzel“ deutlich gehört zu haben. Selbst später vor Gericht behauptete er diese Unwahrheit. Dabei verstrickte er sich in Widersprüchen und machte wirklich eine klägliche Figur. Doch hatte diese Unwahrheit des Herrn B. zunächst sein Ziel erreicht. Ich wurde fristlos gekündigt. Auf Grund der fristlosen Kündigung wurde ich vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt obwohl ich in einer Stellungnahme für das Arbeitsamt versicherte, dass die Kündigungsgründe nicht den Tatsachen entsprachen. Der soziale Abstieg begann. Denn der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Nürnberg, den ich mittels einer Klage auslöste, sollte erst im November stattfinden. Was sollte in der Zwischenzeit passieren?


Eine solche Kündigung konnte nicht unwidersprochen bleiben. Zumal für mich sehr viel davon abhing.Da alle in der Kündigung und auch in der Klageerwiderung gemachte Vorwürfe gegen mich, nicht den Tatschen entsprachen. Schon am nächsten Tag erhob ich, mit Hilfe meiner Anwältin, Klage gegen obige fristlose Kündigung beim Arbeitsgericht Nürnberg. Die Klageerwiderung der gegnerischen Partei ließ nicht lange auf sich warten und strotzte nur so von Unwahrheiten. Hier bekam ich dann die erste Ahnung mit wem und mit welcher Denkweise ich es zu tun bekäme und mit welchen Mitteln man bereit war zu kämpfen. Mit Objektivität und Fairness hatte dies nichts mehr zu tun. Auch erkannte ich das erste Mal, welche Rolle Herr B. dabei spielte bzw. spielen sollte. Er sollte als Zeuge der Gegenpartei auftreten, während ich, als Kläger, Partei war. Auch ich glaubte, genauso wie der Betriebsrat, dass hier Wort gegen Wort stehen würde. Denn wie sollte man denn sonst beweisen, dass ein ungesagtes Wort auch wirklich ungesagt war. Mir wurde jetzt erklärt, dass seine Zeugenaussage vor Gericht höher gewertet werden würde als meine Darstellung. Er, der von seinem Arbeitgeber abhängiger war, als mancher von seinem Ehepartner, durfte als Zeuge auftreten, während man sonst juristisch, Zeugenaussagen von Verwandten und Verschwägerten als wenig verwertbar einstuft. Er wollte also vor Gericht behaupten, ein ungesagtes Wort wäre gesagt wurden. Dabei war ihm völlig klar nicht bei einer Falschaussage ertappt zu werden, denn ein ungesagtes Wort kann kein Dritter gehört haben. Unter diesem Eindruck sollte man dann den unten stehenden Schriftsatz lesen. Ganz abgesehen davon, dass man mit einem Trick den Widerspruch des Betriebsrates gegenstandslos machte und man somit das Betriebsverfassungsgesetz umging.



Ein üblicher Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Nürnberg am 26.März 2004 erzielte keine Einigung. Interessanterweise legte der Anwalt der gegnerischen Partei meine Stellungnahme zur fristlosen Kündigung für das Arbeitsamt mit dem Sperrvermerk, dem Gericht vor. Daraufhin beschwerte sich meine Anwältin beim Datenschutzbeauftragten der Agentur für Arbeit um zu erfahren, das dies in der Agentur durchaus üblich ist und das die Einverständniserklärung des Arbeitslosen für eine solche Weitergabe im Kleingedruckten auf der Rückseite steht. Die Wertung einer solchen Vorgehensweise der Agentur für Arbeit überlasse ich jedem selbst. Der Termin für eine öffentliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wurde dann auf den 3. November 2004 festgesetzt. Also sollten mehr als 8 Monate verstreichen ehe mit einer Entscheidung zu rechnen war. Vor der Verhandlung verfasste meine Anwältin einen ausführlichen Schriftsatz zu diesem Fall. Diesen möchte ich im Folgenden zu Kenntnis geben. Denn er beschreibt sehr gut die wirklichen Vorgänge. Allerdings wird man auch hier schon Berichtetes wieder finden. Doch das liegt eben daran, dass sich die einzelnen Schikanen und kleinen Nadelstiche gegenseitig bedingen.








Im obigen Schriftsatz werden Zusammenhänge erklärt, Vorkommnisse ausführlich geschildert und eine ganze Reihe Zeugen genannt. Die einzige Reaktion, die von der Gegenpartei auf diesen Schriftsatz hin, kam war: „Alles wird abgestritten!“ Sicherlich hätte man auch abgestritten, dass sich die Erde um die Sonne dreht, wenn es darum gegangen wäre.



So kam es zur Verhandlung. Außer von einem fragwürdigen Auftreten des gegnerischen Anwalts gegenüber dem Gericht und gegenüber meiner Anwältin gibt es nur zu berichten, dass Herr B. tatsächlich vor Gericht als unvereidigter Zeuge weiterhin behauptete: Er hätte das Wort Stasi – Spitzel gehört. Ansonsten konnte er sich an keine weiteren Zusammenhänge erinnern. Er wusste noch nicht einmal, ob ein Radio im genannten Raum lief. Der vorsitzende Richter und seine beiden ehrenamtlichen Richter fällten ein wahrhaft salomonisches Urteil. Es hatte schließlich jeder bemerkt, dass das Wort Stasi – Spitzel völlig aus der Luft gegriffen war. Auch die Richter hatten dies sicherlich bemerkt. Doch wollten sie es nicht darauf ankommen lassen, dass dieser Fall eskaliert und man den Staatsanwalt wegen uneidlicher Falschaussage eines Zeugen hätte hinzukommen lassen müssen. So wurde ein Urteil zu meinen Gunsten, also auf Wiedereinstellung gefällt. Doch in der Urteilsbegründung hieß es, man glaube dem Zeugen B. Nur würde ein solches Vorkommnis nicht für eine Fristlose Kündigung ausreichen. Obwohl es für mich fragwürdig, ja sogar schmerzlich war, dass man dem Zeugen B. offiziell Glauben schenkte, wären wir wieder an einem Punkt angelangt an dem ein unbelasteter Neuanfang, mit gutem Willen beider Seiten, möglich gewesen wäre. An mir sollte es nicht liegen. Schon nach Eingang der Niederschrift des Urteils, erschien ich an meinem Arbeitsplatz und bot unmissverständlich meine Arbeitskraft an. Von meinem Abteilungsleiter Herrn R. wurde ich vor Zeugen (Frau N. und Frau G.) von der Arbeit bis auf weiteres, freigestellt und nach Hause geschickt. Die Betriebsratsvorsitzende Frau B. sorgte daraufhin für einen Gesprächstermin schon am übernächsten Tag mit dem Geschäftsführer der Firma Herrn Dr. H. Wieder ging ich unverrichteter Dinge nach Hause. Als dann das begründete Urteil in Schriftform vorlag stellte ich wieder meine Arbeitskraft zur Verfügung. Jetzt stellte man mir, gegen meinen Willen, einen Urlaubsschein, mit dem angeblichen Resturlaubsanspruch aus dem Jahre 2004, aus. Dieser Urlaub sollte sich, den gesamten Dezember, über die Weihnachtsfeiertage und bis in das Neue Jahr erstrecken. Ich wurde sogar von meinem Abteilungsleiter Herrn R. ausdrücklich darauf hingewiesen, am 3. Januar 2005 pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Bei einem Fernbleiben hätte ich sonst mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, betonte er ausdrücklich. Mir sollte das recht sein. Denn dies bedeutete für mich zunächst ein paar ruhige Feiertage in der Gewissheit im Neuen Jahr ganz normal meiner alten Arbeit nachgehen zu können. Doch wie schon erwähnt: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben…. etc.“
Schon am 8. Dezember 2004 bekam ich eine schallende Ohrfeige für meinen guten Willen in Form der unten stehenden Ankündigung der Berufung vor dem LAG durch die gegnerische Partei. Was war geschehen? Nach dem man mich erst einmal in den „Resturlaub“ geschickt hatte, las man offensichtlich ausführlich die Urteilsbegründung. Wie schon gesagt, ein „salomonisches Urteil“ war in dieser Sache gefällt wurden. Jeder hätte ohne Gesichtsverlust mit diesem Urteil leben können. Auch ich, wenn es mir auch schwer fiel und mich am Rechtsstaat zweifeln ließ. Dem Zeugen B. war (wider besseren Wissens) offiziell geglaubt wurden, nur reichten eben die gemachten Vorwürfe für eine fristlose Kündigung nicht aus. Was wäre denn „Schlimmes“ passiert? Ich hätte ganz normal meine Arbeit aufgenommen. Man hätte seitens der Geschäftleitung auch leicht dafür sorgen können, dass der Zeuge B. und ich sich hätten aus den Weg gehen können. Doch das war nicht gewollt. Nein! Man deutete im Playmobland die Urteilsbegründung anders. Das dem Zeugen B. geglaubt wurde war für die Firma Anlass genug in Berufung zu gehen. Hierzu sollte man die, im Folgenden, Berufungsbegründung der gegnerischen Partei (hier zu lesen auf Seite 10), die jetzt in der Berufung als Kläger auftrat und die Gegendarstellung (folgend) meiner Anwältin lesen.





5. Wie man sich einen Bärendienst leistet, was ein Pyrrhusieg ist und weshalb die Hartz IV Gesetzgebung ein eindeutiges Urteil verhinderte

Am 3. Januar 2005 erschien ich dann zunächst letztmalig an meinem Arbeitsplatz. Wieder wurde ich, mit Hinweis auf die Berufungsklage durch das Playmobland, von meinem Abteilungsleiter Herr R. nach Hause geschickt. Ein zynisches Grinsen konnte er dabei nicht verbergen. Nun begann für mich eine belastende Wartezeit. Arbeitsgerichte sind heutzutage überlastet. Landesarbeitsgerichte ebenfalls. Mitte April 2005 hatte ich noch immer nichts vom LAG gehört. Langsam geriet ich in Panik. Denn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld würde Mitte Mai enden. Seit Januar 2005 war die neue Hartz IV Gesetzgebung in Kraft. Für mich bedeutete dies ab Mitte Mai ohne Einkommen dazustehen. Meine Anwältin richtete am 15.April 2005 eine Terminanfrage an das LAG und wies auf meine besondere Situation, auf Grund der neuen Hartz IV Gesetzgebung, hin. Daraufhin kam glücklicherweise recht bald eine Ladung zur Verhandlung vorm LAG. Der Termin für die öffentliche Sitzung vor dem LAG war auf den 5.Juli 2005 festgesetzt wurden. Wieder zermürbendes Warten, ab Mitte Mai dann ohne Einkommen, ohne Krankenversicherung, ohne Rentenversicherung, folgte. Am 5. Juli war es dann soweit. Die meisten Argumente und Gegenargumente waren schon in den Schriftsätzen ausgetauscht wurden. Auch ließ der Vorsitzende Richter, wie schon der Richter der Ersten Instanz, schon bald erkennen, dass er der Aussage des Zeugen B „Glauben“ schenken würde. Doch wurde zugleich auch klar, dass der Richter die Meinungsfreiheit als höheres Gut einschätzte und das eine fristlose Kündigung eine nangemessene Reaktion sei. Dem Gericht berichtete ich, dass ich im Dezember 2004 auf Grund des ausgestellten Urlausschein, fest davon ausging, im Januar 2005 meine Arbeit ganz normal wieder aufnehmen zu können. Der ausgestellte Urlaubschein interessierte den Richter sehr. Er forderte mich auf diesen Urlaubsschein vorzulegen. Ich gab ihm den Urlaubschein. Nun ließ der Richter klar erkennen, dass für ihn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, da mich das Playmobland ja nach dem Urteil der Ersten Instanz wiederbeschäftigt hat. Wenn auch nur mit Urlaub, der mir dann letztendlich doch nicht bezahlt wurde. Jetzt zog der gegnerische Anwalt ein merkwürdiges „Ass“ aus dem Ärmel. Er behauptete einfach: Ich würde mich morgens vorm Playmobland hinstellen und mit der Faust drohen wenn meine Vorgesetzten mit dem Auto vorbeikämen. Einen Beweis für seine Behauptung blieb er aber den Anwesenden schuldig. Da der Geschäftsführer des Playmoblandes Herr Dr. H. anwesend war und nicht gegen diese Behauptung einschritt, gehe ich davon aus, dass er diese unglaubliche Anschuldigung, wider besseres Wissen, billigte. Der gegnerische Anwalt hatte jetzt sein letztes Ziel erreicht. Er zwang das Gericht in eine erneute Beweisaufnahme.
Der Richter nannte für diese dann einen Termin im November. Er plädierte jetzt für eine gütliche Einigung und schlug eine Wiedereinstellung vor, dabei sollten nur die, in der ersten Instanz Ausgeurteilten Annahmeverzugslöhne (4 Monatsgehälter) zum tragen kommen. Meine Anwältin riet mir auf den Vergleich einzugehen. Sie erinnerte mich ein meine schlechte Einkommenssituation auf Grund der Neuen Hartz IV Gesetzgebung. Denn ich würde ja mindestens bis November ohne Einkommen sein. Außerdem wäre die Wertung der gemachten Behauptung ja auch noch nicht klar. Denn wenn Herr Dr. H. diese Behauptung bei einer erneuten Beweisaufnahme bekräftigen würde, könnte es sein das er trotz, das hier Aussage gegen Aussage stehen würde, einen „Prominentenbonus“ bekäme. So verhinderte die Hartz IV Gesetzgebung ein gerechtes Urteil und ich errang einen Pyrrhusieg. Dass ich mir damit einen Bärendienst erwies zeigt die weitere Entwicklung.

6. Ein Neuanfang der keiner war und weshalb man sich an mir kein Beispiel nehmen sollte

Am 6. Juli 2005 morgens nahm ich meine Arbeit im Playmobland wieder auf. Mein Abteilungsleiter Herr R. begrüßte mich mit Handschlag. (Diese Geste zu bewerten überlasse ich jedem selbst) Ein „Notarbeitplatz“ wurde mir zur Verfügung gestellt, denn an meiner Stelle war bereits im Mai 2004 ein neuer Mitarbeiter eingestellt worden.
Doch wieder wurde mir kein Arbeitsbereich zugeteilt. Wieder lief ich meinem Kollegen K. nach um etwas zu arbeiten.
Dem wurde dies, verständlicherweise, mit der Zeit lästig. Er sprach mit dem, immer noch, Gruppenleiter B. darüber, ob ich denn nicht wieder den Arbeitsbereich Hotel übernehmen könne. Widerwillig stimmte Herr B. zu. Mein Kollege K. hatte den Eindruck Herr. B. dürfe mir keinen Arbeitsbereich zuteilen. Im Oktober 2005 gab es wieder Unruhe in der Abteilung diesmal nicht wegen mir. Einem Kollegen in der Abteilung war von Herrn R. eröffnet worden, dass dieser im Dezember gehen müsse, da er nur einen befristeten Vertrag hätte und dass dieser im Dezember ausliefe. Der Kollege war wie vor den Kopf gestoßen. Ging er doch davon aus in ein unbefristetes Arbeitverhältnis übernommen worden zu sein. Er hatte nach der Probezeit ein Schreiben der Geschäftsleitung erhalten, mit dem Inhalt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden zu sein. Herr R. erklärte dieses Schreiben zum Irrtum und beharrte auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da er jenen Kollegen nicht besonders mochte. Der Kollege zog einen Anwalt hinzu. Herr R. war gezwungen einen Rückzieher zu machen, erklärte aber in einem Gespräch dem Kollegen: Er solle sich bloß kein Beispiel an mir nehmen, denn sobald er Zeit hätte, würde er schon wieder eine Situation herbeiführen können, die eine fristlose Kündigung meiner Person ermöglicht. Der Kollege berichtete mir dies und ich war gewarnt und zugleich ernüchtert. Herr R. wollte also keinen Neuanfang und auch keinen Frieden in seiner Abteilung.