Freitag, 16. Dezember 2011

Schuhbecks Gewürzhandel statt Kochshow




Diese Überschrift las ich heute in den Fürther Nachrichten im Landkreisteil auf Seite 5.

Die Autorin dieses Artikels Frau Claudia Wunder schreibt hier: „Bei seinem Gastspiel im Funpark Zirndorf stellte der Starkoch aus München seine Rezepte vor“

Weiter schreibt sie und jetzt wird es interessant: „Wenn man für ein Vier-Gang-Menü über 100 Euro zahlt, dann darf man getrost gehobene Sterneküche erwarten. Die ließ (die Betonung liegt dabei auf dem vorangegangenen Wort „ließ“) Spitzenkoch Alfons Schubeck den 410 Gästen im festlich geschmückten HOB-Center  im playmobil Funpark auch kredenzen. Alles im allen blieb der Abend jedoch hinter den Erwartungen zurück.“

Ja wer hätte das Gedacht?! Da tun mir ja die Leute, die für so viel Geld dann doch enttäuscht wurden, schon wieder ein wenig leid. Aber sie hätten es wissen können. Auch schon bevor dieser Artikel in diesem Blog erschien.


Erschreckende Werbung

Tja das mit dem „Quantensprung“ nach unten hatten wir da ja auch schon: Zitat:   Immerhin macht Alfons Schuhbeck seit einiger Zeit auch Werbung für die Hamburger Kette McDonald. Da ist dieser Quantensprung hin zur niveaulosen Frittenbude schon konsequent. Zitat Ende
Ein weiteres Zitat aus dem Artikel von Frau Claudia Wunder ist: Wer, wie angekündigt, darauf wartet, dass Schuhbeck höchstpersönlich live das Vier-Gänge-Menü vorkocht, wird bitter enttäuscht. Mehr als ein Stück Fleisch in eine Pfanne zu legen, tut der Starkoch aus München nicht. Zitat Ende.
In dieser Beziehung passt er ja zur Unternehmensleitung des Gastgebers. Die produzieren auch nicht viel mehr als heiße Luft. Die wirklich heißen Kastanien müssen dort immer die Mitarbeiter aus dem Feuer holen. Zum Dank dafür gibt es dann für sie: Verleumdung, Nötigung, Rechtsbeugung und letztlich einen Tritt.


Ingwer muss sein

Die Meinung eines Teilnehmers dieser teuren Veranstaltung war: Zitat: „Mich hat gestört, dass es ein Gewürzabend und keine Kochshow war.“ Zitat Ende
Ein anderer meinte: Zitat „Das Essen war Klasse“, aber teilweise wie bei einer „besseren Butterfahrt“ sei er sich vorgekommen. Zitat Ende
Also wer „Butterfahrten“ noch aus vergangenen Tagen kennt, der weiß, dass das Preis Leistungsverhältnis um ein Vielfaches besser war, als bei dieser fragwürdigen Veranstaltung im Playmobland.
Zitat: Die tolle Atmosphäre im Glaspalast des HOB- Centers habe beindruckt. Zitat Ende
Das mag einen so vorkommen wenn man die „Abgründe im Playmobland“ nicht kennt. Doch wer hiervon weiß, dem läuft wohl trotz Atmosphäre eher ein eisiger Schauer über den Rücken.
So hat man also doch die Veranstaltung voll bekommen indem man mehr versprach als man zu halten gewillt war.
Dies war und ist des Öfteren gängige Praxis im Playmobland. Da gelten andere Regeln. Eben Playmobilregeln und das unumstößliche „Playmobilgesetz“
Und so lautet das Fazit von Frau Claudia Wunder: Zitat Schuhbecks Kochshow hätte wohl besser als Vortrag über Gewürze und Verkaufsshow für seine Bücher und Produkte deklariert werden sollen. Befremdlich wirkte, dass er sich nicht mal von seinen „Anhängern“ verabschiedete sowie einen vereinbarten Interviewtermin ohne Kommentar platzen ließ. Zitat Ende
Da hat sich wohl einer ebenso gottgleich wie Herr Horst Brandstätter (Träger des Bundesverdienstkreuzes), gehalten.
Oder aber seine „Anhänger“ durften Herrn Schuhbeck nicht huldigen, weil dies eventuell die Playmoblichtgestallten, wie die vorbildhafte Powervorzeigefrau Andrea Schauer nebst der unfehlbaren Chefsekretärin Marianne Albert,  in den Schatten hätte stellen können.
Ich gehe jedenfalls nach wie vor woanders essen.


Prost Mahlzeit

Euer Pelias

Samstag, 3. Dezember 2011

Alfons Schubeck kocht in einer drittklassigen Frittenbude











So herzhaft habe ich schon lange nicht mehr gelacht. Da habe ich heute diesen Artikel in der Zeitung gelesen.
Ausgerechnet im sogenannten HOB Center in Zirndorf soll gehobene Gastronomie zelebriert werden.
Alfons Schubeck, ein Spitzenkoch der augenscheinlich schon seit Längerem den Zenit seines Erfolges überschritten hat, will im Playmobland kochen.

Immerhin macht Alfons Schubeck seit einiger Zeit auch Werbung für die Hamburger Kette McDonald. Da ist dieser Quantensprung hin zur niveaulosen Frittenbude schon konsequent.

Doch was Alfons Schubeck möglicherweise nicht weiß ist:

Er betritt am 9. Dezember 2011 den Geltungsbereich des „Playmobilgesetzes“.
Dieses „Gesetz“ bedeutet im Kern:

Nichts und Niemand können etwas besser als der gottgleiche Herr Horst Brandstätter (Träger des Bundesverdienstkreuzes),

Nichts und Niemand können etwas besser als die vorbildhafte
Powervorzeigefrau Andrea Schauer
nebst der unfehlbaren Chefsekretärin Marianne Albert.

Das heißt und bedeutet auch NICHTS und NIEMAND!

„Da gehören sie und ihre windige Sterneküche selbstverständlich auch dazu, Herr Schubeck!“

Denn genau dieser Anspruch des oben genannten „Playmobilgesetzes“ hat bisher dafür gesorgt, dass das eigentlich sehr gut ausgestattete HOB-Center,
gastronomisch lediglich das Prädikat

„Drittklassige Frittenbude ohne Niveau aber trotzdem teuer“

erwerben konnte.

Daran wird ein Alfons Schubeck auch nichts ändern.

Apropos teuer: Die Preise für diese fragwürdige Veranstaltung sprechen auch eine deutliche Sprache. So wird es an der Abendkasse sicherlich auch noch nach der Veranstaltung reichlich
Karten geben.

Ich jedenfalls habe mich jetzt schon köstlich amüsiert und werde auch in Zukunft besser woanders essen gehen.

Pelias

Freitag, 4. März 2011

Muss Arbeit heute noch Spaß machen?



Herzlichen Glückwunsch an jene, die an ihrem Arbeitsplatz glücklich sind und fast jeden Tag gern auf Arbeit gehen. Das ist in diesen Tagen hierzulande wirklich selten geworden.

Ihr habt es wirklich gut getroffen. Ich weiß wie sich das anfühlt, wenn einem auf dem Weg zur Arbeit ein Glücksgefühl begegnet. Ja ich durfte auch einmal dieses Gefühl erleben.

Es war in jener Marktführenden, mittelfränkischen Spielwarenfirma, die viele Kinder glücklich macht und die ein lächelndes Gesicht als Firmenzeichen führt.

Ja es gab dort Zeiten in denen eben nicht nur die Kinder glücklich gemacht wurden sondern auch die Mitarbeiter gern dort arbeiteten. Die Kunden und Gäste spürten dass an der Kreativität und Freundlichkeit der Mitarbeiter, denen sie begegneten.Doch dann entdeckte man dort Instrumente der Mitarbeiterführung, die man heute unter dem Neudeutschen Sammelbegriff „Mobbing“ findet.Mobbing“, ein Begriff der vielen von uns schon lange nicht mehr gefällt, der manchmal schon ziemlich abgegriffen wirkt und auch schon von manchem „Unwissenden“ ins lächerliche gezogen worden ist.Mir gefällt dieser Begriff inzwischen auch nicht mehr. Ich würde von Ausgrenzung von Menschen aus niedrigem Beweggrund sprechen. Doch als Schlagwort taugen der Begriff „Mobbing“ und seine Facetten „Bossing“ und „Staffing“ allemal.

So bleiben wir doch lieber bei dem Begriff Ausgrenzung. Denn nichts anderes ist es.

Ausgrenzung von Menschen hat es schon immer gegeben. Auch in der jüngsten Deutschen Geschichte.

In dem anderen Deutschen Staat, den es nicht mehr gibt, zum Beispiel, fand Ausgrenzung von Menschen ganz massiv statt. Dort erfolgte dies meist aus Gründen der so genannten Staatsräson. Doch gerieten auch viele Menschen in den Strudel der Ausgrenzung, die gar nicht wussten was sie angestellt hatten oder die für andere büßen mussten. (hierzu : http://vm10-und-freunde.blogspot.com/2008/01/fr-immer-abgemustert.html )

Das ist heute Geschichte und das ist ja auch wirklich gut so.

Dennoch kann ich mich erinnern wie „gelernte DDR Bürger“ von den anderen belächelt wurden und sich die Frage gefallen lassen mussten:

Wie konntet ihr so ein Unrecht zulassen?“

Die Antwort auf diese Frage war oft ähnlich: „…..ich hätte verhaftet werden können…..meine Familie, meine Kinder hätte darunter gelitten, wenn ich auf begehrt hätte, …es wären im schlimmsten Fall wieder russische Panzer gerollt.“

Doch Geschichte wiederholt sich, wenn auch unter anderen Vorzeichen.

In diesem, heutigen Deutschen Staat werden zunehmend wieder Menschen ausgegrenzt. Doch die Beweggründe dazu sind sehr viel niedriger. (Habgier, Neid und Missgunst)

Da gibt es Firmen, die Personal abbauen wollen und die nicht wissen, wie sie bei langjährigen Mitarbeitern, die in den Firmen und für die Firmen „grau“ geworden sind, den, aus gutem Grund bestehenden, Kündigungsschutz umgehen können. Da greift man eben mal zum Mittel der Verleumdung, die dann zur Ausgrenzung, der verleumdeten Person führt.

Da gibt es Vorgesetzte die viel zu wenig von Mitarbeiterführung verstehen und „Problemchen“ aus sitzen bis sie diese zu Problemen ausgebrütet haben. Derjenige Mitarbeiter der das „Problemchen“ hatte, wird dann zum Problemfall und zum Störer des Betriebsfriedens gemacht. Dabei war der Vorgesetzte nur unfähig. Seine Unfähigkeit vertuscht er damit, dass er mit dem Finger auf den anderen zeigt.

Die menschlichen Folgen für die gemobbten Mitarbeiter und deren Angehörigen sind meist verheerend und prägen sie bis an ihr Lebensende. Doch gibt es für sie keine echte Hilfe.

Dies sollen nur mal zwei Beispiele sein, welche (niedrigen) Beweggründe hier und heute zur Ausgrenzung von Menschen führen.

Doch wer steht denn heute auf und wehrt sich gegen dieses Unrecht? Wer hilft denn heute den Opfern der Ausgrenzung?

Niemand braucht befürchten, dass er für seine freie Meinung verhaftet wird. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass wieder russische Panzer rollen.

Also, was hindert Euch? Wo ist Eure Zivilcourage?

Ja wohl! Es ist schlimm geworden, in der Arbeitswelt in diesem Land.

Freiheit und Gerechtigkeit geht hierzulande inzwischen nur soweit, wie der Geldbeutel reicht.

Dank Herrn Hartz und, der nach ihm benannten Gesetzgebung hat sich dies noch verschärft. Ich weiß wovon ich spreche.

Nachdem Ende März 2007 eine, gegen mich gerichtete, 5 Jahre währende, Mobbingkampagne mittels eines Vergleichs ihren juristischen, wenn auch keinen gerechten Abschluss gefunden hat, musste ich davon los kommen. Dazu schrieb ich alles auf. Ich hatte ja auf anraten meiner Anwältin eine Art Mobbingtagebuch geführt. Diesem Bericht fügte ich noch die entsprechenden Originaldokumente hinzu.

Diese Dokumente sollten den Wahrheitsgehalt meines Berichtes unterstreichen. Heraus kam mein Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne“.

Doch jetzt komme ich zur eigentlichen Schwierigkeit im Bezug auf eine kurze Berichterstattung meines Falles im Presse oder TV Format.

Wie kürzt man einen solchen umfangreichen Fall derart, dass er in eine Presse, Fernsehberichterstattung oder einem kurzen Statement Platz findet, ohne unglaubwürdig zu werden.

Ich kann also nur mal Dinge aufzählen, die mir im Laufe der Jahre aufgefallen sind, die ich in einem Rechtsstaat nie für möglich gehalten hatte und die ich zutiefst ungerecht ja sogar Menschenverachtend finde.

So möchte ich davon berichten:

Wie zunächst kleinere Gerüchte ausgestreut wurden, die in handfesten Verleumdungen gipfelten. Weiter ging es bis hin zu unklaren Arbeitsanweisungen, ungerechtfertigten Vorwürfen und Provokationen, die dann in der ersten, wegen eines ungesagten Wortes ausgesprochenen, fristlosen Kündigung im Februar 2004 endeten.

Ich möchte davon berichten, wie das Arbeitsamt den Druck auf mich noch verschärfte, in dem es das richterliche Urteil, des anstehenden Kündigungsschutzprozesses, schon vor dem im März anberaumten Gütetermin, vorwegnahm und mich für drei Monate vom Leistungsbezug aus schloss.

Dabei kann eine solche Sperre gerade in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit Existenz vernichtend sein. Die gegnerische Partei bekommt vom Arbeitsamt Kenntnis von der finanziellen Situation des Entlassenen und argumentiert bereits beim Gütetermin in der Form: „Stimmen sie der Wandlung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung zu! Dann entgehen sie der Sperrfrist durch das Arbeitsamt. Von Abfindung oder gar vom eigentlichen „Mobbingfalll“ und von der Rechtswidrigkeit der ausgesprochenen Kündigung, ob fristlos oder fristgerecht, ist da gar keine Rede.

Berichten möchte ich auch davon, dass ich einen Großteil meines Arbeitslosengeldanspruchs schon verbraucht hatte, ehe es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kam (November 2004). Wie ich in der Zwischenzeit erfahren musste, dass ich als Kläger beweisen soll, dass ein ungesagtes Wort nicht gesagt worden war. Denn, der angeblich Beleidigte sollte als Zeuge aussagen. Seine große Abhängigkeit von der Beklagten wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Auch musste ich erleben, dass er diese Aussage tatsächlich vor dem Gericht machte, dass ihm vorbehaltlos geglaubt wurde, obwohl er sich mehrmals widersprach. Dennoch ging das Urteil zu meinen Gunsten aus. Doch nur deshalb, weil die Richter eine fristlose Kündigung, als Reaktion auf den angeblichen Vorfall, als unangemessen hoch fanden.

Obwohl ich nach dem eindeutigen Urteil fünfmalig bei der Firma vor sprach und unmissverständlich meine Arbeitskraft anbot, wurde ich immer wieder nach Hause geschickt. Man wollte seitens der Firma in Berufung gehen. Dies tat man dann auch im Januar 2005.

Auch wie die Härte der Hartz IV Gesetzgebung mich traf ist eine Darlegung wert. Der Termin für die Berufungsverhandlung ließ auf sich warten. Inzwischen lief mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Mai 2005 aus. Auf Grund der neuen Hartz IV Gesetzgebung wäre ich jetzt gezwungen gewesen vor aller Welt einen „Offenbarungseid“ zu leisten. Selbst Sparguthaben, die ich für die Ausbildung meiner Tochter schon vor vielen Jahren zurückgelegt hatte und die eindeutig zweckgebunden waren, wären mit ein berechnet worden. Ich musste also erleben, wie ich wegen der Verleumdungen und Lügen anderer in den sozialen Abstieg getrieben wurde. Diese Erfahrung war zutiefst demütigend, erniedrigend und entwürdigend.

Also ließ ich nicht vor dem Staat „meine Hosen“ runter und stand ohne Einkommen, ohne Kranken-und Rentenversicherung da.

Am 5. Juli 2005 fand dann die Berufungsverhandlung vor dem LAG Nürnberg statt. Im Verlauf der Verhandlung wurde klar, dass ein Urteil wieder zu meinen Gunsten ausgehen würde. Doch einen Urteilsspruch wusste der gegnerische Anwalt durch einen Advokatentrick zu verhindern. Wohl um meine finanzielle Situation wissend, behauptete er plötzlich, ich würde meine ehemaligen Vorgesetzten bedrohen. Diese Behauptung brauchte er nicht näher ausführen, vom beweisen müssen, ganz zu schweigen. Doch hatte er das Gericht in eine erneute Beweisaufnahme gezwungen. Für einen erneuten Verhandlungstermin konnte der Richter erst einen Termin im November 2005 benennen. Er schlug dann einen Vergleich vor, der unter anderem eine sofortige Wiedereinstellung vorsah. Meine Anwältin riet mir den Vergleich anzunehmen und erinnerte mich an meine, Dank der Hartz IV Gesetzgebung, schlechte finanzielle Situation.

Am 6.Juli 2005 nahm ich dann wieder meine Tätigkeit bei der Firma auf. Man kann sich vorstellen, wie das aussah. Einzelheiten hierzu findet man ausführlich in meinem Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne

Das Ende meines Arbeitsverhältnisses war schon lange vorher eine beschlossene Sache. Doch fand man lange keinen Grund. Auch setzte ich mich zur Wehr. So ließ ich mich z.B. auf die Kandidatenliste zur Betriebsratswahl im März 2006 setzen. Leider verfehlte ich meinen Einzug in den Betriebsrat um zwei Plätze. Doch hatte mir meine Kandidatur wenigsten einen halbjährigen Kündigungsschutz beschert. Dieser Kündigungsschutz war für mich in erster Linie dafür wichtig, das ich es schaffen konnte wieder neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld I anzusammeln. Denn hätte mein Abteilungsleiter es geschafft (versucht hatte er ja schon im Januar), mir wieder fristlos zu kündigen, dann wäre ich wieder, im tiefen Fall, in Hartz IV abgestiegen. Denn die Firma war ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem erstinstanzlichen Urteil und dem Vergleich vor dem LAG, gegenüber dem Arbeitsamt nicht nachgekommen. Dies stellte sich erst heraus, als mich das Arbeitsamt im Oktober 2006 an den Zahlungsrückstand erinnerte. Dabei konnte ich eine Zahlung oder Nichtzahlung durch die Firma zu keiner Zeit nachvollziehen.

Furios war dann das Ende meines Arbeitsverhältnisses. Kaum war die „Schonfrist“ abgelaufen, wurde wieder auf mich „geschossen“. Der Betriebsrat wollte nun gar nichts mehr für mich tun. Im Gegenteil, er machte sich jetzt zum Handlanger. So stellte es sich jedenfalls für mich dar, als ich den Kündigungsgrund der zweiten fristlosen Kündigung las. Der Grund lautete: Ich hätte die Betriebsratsvorsitzende bedroht. Wie man seitens der Geschäftsleitung auf eine solch haarsträubende Geschichte kam, kann ich nur teilweise nachvollziehen. Doch kann ich eine solche Vermutung nicht beweisen. Denn sie würde bedeuten dass mich der Betriebsrat an`s Messer geliefert hätte. So distanzierte sich auch sogleich die Betriebsratsvorsitzende von dem Kündigungsgrund schriftlich über ihren Rechtsanwalt. Sie behauptete nichts von diesem Kündigungsgrund gewusst zu haben. In dem Zusammenhang sind die beiden Anhörungsbögen zur beabsichtigten Kündigung, an den Betriebsrat sehenswert und aufschlussreich. Hier wird auch klar mit welcher Art von Verleumdung man seitens der Geschäftsführung, in die „Schlacht“ ziehen wollte.

Ich will gar nicht weiter auf die unwahren und oft beleidigenden Schriftsätze des gegnerischen Anwalts eingehen. Die sprechen für sich. Die ganze Sache endete dann letztlich juristisch, doch nicht gerecht mit einem Vergleich. Hier musste ich dann feststellen wie üppig sich der Staat dann an der Abfindung bedient. Dabei ist er scheinbar nicht in der Lage, Gesetze zu erlassen oder bestehende Gesetze durchzusetzen, die geeignet wären eine solche Geschichte zu verhindern.

Und so möchte ich zu meinem Fazit kommen:

1. Ein Kündigungsschutzprozess, der sich mit einer Kündigung, die durch Mobbing bzw. Bossing zustande kommt, ist der falsche Ort und der falsche Prozess. Denn hier kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen. Dabei sind die Arbeitgeber eindeutig im Vorteil und hier komme ich zum zweiten Punkt.

2. Wie können Mitarbeiter als Zeugen der Beklagten auftreten, obwohl sie von ihrem Arbeitsplatz abhängiger sind als mancher von seinem Ehegatten. Erst recht wenn dies so offensichtlich zu Tage tritt, wie in meinem Fall.

3. Weshalb finden Abmahnungen bei Kündigungsprozessen vor Gericht überhaupt Gehör, wenn sie doch, wie in meinem Fall, von den Arbeitgebern gewissermaßen als Serienbrief verteilt werden können. Weder der Betriebsrat noch der Betroffene selbst haben eine echte Möglichkeit gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorzugehen.

4. Ein Mobbingtatbestand muss als Straftat definiert werden. Denn der Staatsanwalt, der dann eingreifen muss, hat ganz andere Möglichkeiten Beweise zu sichern und Zeugen zu befragen. So hätte das Opfer einen starken Verbündeten und man kommt der Ausgeglichenheit der Kräfte näher als in der heutigen Prozesspraxis. Vom Erzeugen eines Unrechtsbewusstseins bei den Tätern ganz zu schweigen.

5. Mit welchem Recht nimmt das Arbeitsamt den Ausgang eines Kündigungsprozesses zugunsten des Arbeitgebers vorweg. Indem es dem Gekündigten in jedem Falle für schuldig erklärt und ihm sein Arbeitslosengeld und ihm damit, gerade am Anfang der Arbeitslosigkeit, seine Zahlungsfähigkeit nimmt. Man könnte da ja schon von Methode sprechen. Die Arbeitgeber jedenfalls, nutzen diesen Umstand schamlos aus.

6. Weshalb finden Mobbingopfer in den Betrieben oft keine objektiven und fairen Gesprächspartner, die in den Betrieben die entsprechenden Befugnisse haben, um gegen solche Missstände, wenn sie so deutlich hervortreten wie in meinem Fall, einschreiten zu können. Sollten da nicht die Betriebsräte oder vielleicht die Berufsgenossenschaften und deren Vertreter in den Betrieben (Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsfachkraft) in ihren Befugnissen gestärkt werden. Denn die Berufsgenossenschaften hätten z.B. die Möglichkeit über den Beitrag zur Unfallversicherung, ökonomisch Druck auf die Betriebe auszuüben. Es geht bei Mobbing auch um Arbeitsschutz. Hätten nicht auch Betriebsärzte die Pflicht gegen Mobbing einzuschreiten?

7. Mit welchem Recht bedient sich der Staat seit 2005 an den Abfindungen der Mobbingopfer. Gemessen an ihrer beruflichen Zukunft und der Aussicht auf Hartz IV sind diese ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie decken oft nur den Verlust, der durch die Sperrfrist durch das Arbeitsamt entsteht.

8. Wieso ist in der Hartz IV Gesetzgebung kein Instrument zu finden, dass den langen Fristen bei Kündigungsschutzklagen Rechnung trägt. Ein gerechtes Urteil oder eine objektive Betrachtung der Umstände, erst recht ein gerechtes Urteil durch die Arbeitsgerichte ist so unmöglich.

9. Weshalb werden die Täter in einer Mobbingkampagne nicht auch an den Kosten ihres Tun´s beteiligt. Dass es Mobbing mit allen Facetten gibt und dass dieses Phänomen immer mehr um sich greift bestreitet doch wohl niemand mehr. Weshalb lässt man es dann zu, dass die Folgen von Mobbing die Sozialkassen belasten.


Alle Einzelheiten, auch die Dokumente, die meine Ausführungen zu meinem Fall unterstreichen, findet man in meinem Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne“


Leider ist mein Fall kein Einzelfall in der heutigen Gesellschaft in Deutschland.


Sollten wir uns nicht alle dafür schämen?


Hardy Riedel



Mittwoch, 2. Juli 2008

Denkmale von fragwürdiger Art Teil 2

Bildquelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/stoiber/beckstein_did_16688.html

Dieser Artikel bezieht sich auf einen Beitrag der WIR-Zeitung vom 20. Juni 2008


Am Donnerstag, 26. Juni 2008, 20.15 Uhr in Zirndorf, HOB-Center, Brandstätterstr. 2-10 händigt Ministerpräsident Beckstein das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Horst Brandstätter, Inhaber der Firma geobra-Brandstätter, bekannt als Hersteller von Playmobil aus und gratuliert mit seiner Frau Marga Beckstein zum 75. Geburtstag. Die Auszeichnung für das Lebenswerk ehrt sein unternehmerisches und gesellschaftlich besonders verantwortungsvolles Wirken.
Quelle: http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.2749674/index.htm


Das ist ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz. Verabreicht von Bundespräsident Horst Köhler und Ministerpräsident Günter Beckstein.


Von was für (Un)Menschen wird dieses Land eigentlich regiert?


Es ist eine Schande!!!
Unter den Gästen: Regierungspräsident Thomas Bauer, Fürths CSU-Landrat Matthias Dießl, Unternehmer Heinrich Johann Barth (Hopfen, Obstfarmen), Innenausstatter Werner Reim, Architekt Jörg Spengler, Unternehmer Karlheinz Irion (Consultig Lebensmittel), Golfclubpräsident Hans-Peter Müller (Lichtenau), Unfallchirurg Dr. Heinz Brebeck, Notar Manfred Bengel, die CSU-Landtagsabgeordneten Petra Guttenberger und Günter Gabsteiger, Unternehmer Hans Dieter Burgis (Getränke), Fürths Mundartdichterin Erika Jahreis, Kabarettist und Liedermacher Horst Eberl aus Altötting. Musiker John Davis und sein Quartett.

Freitag, 20. Juni 2008

Denkmale von fragwürdiger Art

Am 27. Juni 2008 feiert Herr Horst Brandstätter (Alleininhaber der Fa. Geobra Brandstätter, besser bekannt unter dem Namen „Playmobil“) seinen 75. Geburtstag.

Natürlich feiert ein solch reicher Mann im großen Stil und mit viel Pomp. Er feiert seinen „Ehrentag“ dieses Jahr in seinem Denkmal.
Sein Denkmal ist ein völlig verglaster Protzbau, der noch immer keinem wirklichen Zweck zugeführt werden konnte. Ein Denkmal oder Mahnmal eben, wie es schon einige, gerade im Raum Nürnberg gibt, dessen Zweck und Grund ihres Bestehens wohl eher fragwürdig ist.

Nun beim Bau jenes HOB – Centers (nomen est omen, HOB = Horst Brandstätter) wurde nicht gekleckert sondern geklotzt. Dies galt besonders in finanzieller Hinsicht.

So wurden unter anderem im Vorfeld des Baues, viele teure 1:1 Modelle gebaut um der mangelhaften Vorstellungskraft der Entscheidungsträger etwas auf die Sprünge zu helfen. Ein Höhepunkt dieser teuren Modellorgie war sicherlich der Bau eines 1:1 Modells einer Männertoilette. Jeder der vielen Entscheidungsträger konnte sich somit ganz klar vorstellen, welches Bild er beim Wasserlassen abgibt.

Geld spielte, wie bereits erwähnt nur eine untergeordnete Rolle. Geld hat Herr Brandstätter in Mengen.
Erst recht seit dem in der Firma Geobra Brandstätter nach „Gutsherrenart“ entlohnt wird, willkürlich und rechtswidrig eine 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich wieder eingeführt wurden ist und man Diejenigen, die ihr gutes Recht einfordern, gnadenlos aus dem Unternehmen mobbt.

Über Wert und Unwert eines Denkmals lässt sich trefflich streiten. Diese Entscheidung liegt im Auge des Betrachters. Wissen wie aber auch Hintergrundwissen sind für eine solche Einschätzung notwendig.
Für mich wird dieses „Denkmal“ wohl eher ein Mahnmal sein.
Ein Mahnmal dafür, dass Menschlichkeit für manchen Hochdekorierten „Wirtschaftslenker“ nur eine leere Worthülse ist.

Ein Mahnmal dafür, dass in diesem heutigen Deutschland, mal wieder ganz legal die Menschenrechte mit Füssen getreten werden können.

Ein Mahnmal dafür, dass Geld- und Wirtschaftsinteressen immer wieder das Grundgesetz und die Menschenrechte aushebeln können.

WIR dürfen gespannt sein, welche Ehren solchen Vertretern eines unmenschlichen Kapitalismus neuer Art an ihren Geburtstagen zuteil werden wird.Der Bundespräsident Horst Köhler hat dies ja bereits schon vorgemacht: Folgender Brief macht dies deutlich. Dieser Brief blieb bis heute unbeantwortet.
Was WIR in jedem Falle erleben dürfen, werden die Sonntagsreden einiger „Vertreter des öffentlichen Lebens“ sein.
Die sich damit nur outen, dass sie nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die damit deutlich machen, dass sie für Folter, also für psychischer Gewalt am Arbeitsplatz, sind und ihnen die Menschenrechte völlig wurst sind.

Ein Fall für den Verfassungsschutz??? (Vorsicht Satire)

Dienstag, 10. Juni 2008

Brief an den Bundespräsidenten

PERSÖNLICH
An den Bundespräsidenten
Herrn Horst Köhler
Spreeweg 1
10557 Berlin
Postanschrift:
11010 Berlin

Zirndorf, den 23. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler,

Eingangs meines Schreibens möchte ich Sie, Herr Bundespräsident Köhler, aus Ihrer Website unter der Suche „Bundesverdienstkreuz“ zitieren:


„Das Bundesverdienstkreuz ist nicht nur ein Stück Metall auf dem Markt der Eitelkeiten, sondern ein Zeichen für mehr Mitgefühl, Menschlichkeit und Miteinander statt Gegeneinander.“

Gestern habe ich zufällig erfahren, dass Herr Horst Brandstätter, der Alleininhaber der Firma Geobra Brandstätter in Zirndorf (besser bekannt als „Playmobil“), in diesem Jahr das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse von Ihnen verliehen bekommen haben soll.

Ich konnte dies kaum glauben!

Mit der Verleihung jener hohen Auszeichnung an Herrn Horst Brandstätter stellen Sie selbst den Grundgedanken Ihres, oben stehenden, Zitats in Frage.

Über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an Herrn Horst Brandstätter bin ich, als eines seiner Opfer, ebenso bestürzt und enttäuscht wie wütend.

Diese Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an Herrn Horst Brandstätter schmälert das Ansehen dieser hohen Auszeichnung und somit auch die besondere Ehre aller anderen Ausgezeichneten in der öffentlichen Wahrnehmung.

Gibt es in diesem Land denn keine verdienstvollen Mitbürger mehr, die sich in besonderem Maße uneigennützig und neuerdings oft durch Staatbürokratie behindert, für Demokratie, Gerechtigkeit und Wohlergehen der Menschen in diesem Land verdient gemacht haben? Muss man stattdessen auf eine Person wie Herrn Horst Brandstätter zurückgreifen?

Für alle Opfer von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz (Mobbing) ist die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Herrn Horst Brandstätter eine, von Ihnen verabreichte, schallende Ohrfeige. Denn sie müssen jetzt feststellen, dass in diesem Land ihre Peiniger nicht nur straffrei davonkommen. Nein! Sie werden auch noch von Ihnen hoch dekoriert. Wie kann man nur so gedankenlos sein?

Ich kann gar nicht ausdrücken, wie maßlos enttäuscht ich von dieser Ihrer Entscheidung bin und spreche hiermit meinen Protest aus.

Mit freundlichen Grüßen

Hardy R.

Auf Antwort wird noch gewartet!

Mittwoch, 7. Mai 2008

Pfusch am Bau und mangelhafte Sicherheit im Playmobil Fun Park

Willst du haben was zu lachen, musst du packen deine Sachen.
Bei Playmobil wurd Mist gemacht, ach was haben wir gelacht.
Gehst du dann zum grünen Tor am Wirtschaftshof und sieh dich vor.
Die Lärmschutzwand ein Stückchen kleiner,
ei das wußt vor Dienstag keiner.
Nimm den Foto in die Hand und komm sogleich angerannt
(Zirndorf, eigener Bericht G.P.) In der Nacht vom 6.Mai 2008
auf 7. Mai 2008 stürzte ein großer Teil der ca. 10 Meter hohen Schallschutzwand im Playmobil Fun Park in Zirndorf, in sich zusammen.


Weil man auch hinter dieser Mauer Spielbereiche errichten will, wurde die Schallschutzwand zwischen den Jahren 2006 und 2007 in Richtung Oberasbach/Linder Siedlung/ Zwickauer Straße auch gegen den Widerstand einer Bürgerinitiative angrenzender Anwohner aufgebaut.

Mit der Planung und Ausführung wurde das Architekturbüro Jörg S. beauftragt. Dieses Büro war bereits mit der Planung das HOB Centers und anderer Bauvorhaben der Firma „Playmobil“ betraut..

Die zuständige Baubehörde genehmigte dieses umstrittene Bauvorhaben gegen jeden Widerstand.

Der von der Firma Geobra Brandstätter (Playmobil) beauftragte Bauherrenvertreter war eben jener Thomas R., der so gern, aus seiner Sicht unbequeme, Mitarbeiter aber auch Mahner in Sachen Sicherheit, kalt stellt. Sie verleumdet, sie aus dem Arbeitsverhältnis mobbt, ja noch nicht einmal vor einem Anschlag auf Leib und Leben der Betroffenen zurückschreckt. (WIR berichteten)



Gestern Nacht ist nun ein großer Teil dieser, wirklich unschönen, Mauer in sich zusammengebrochen.

Unter diesen Trümmern hätten, unter widrigeren Umständen, Kinder begraben sein können
Doch die Firma „Playmobil“ setzt auf „Vertuschen“

Jeder verantwortliche Eltern- oder Großelternteil sollte sich bei diesen Bildern schon die Frage stellen:

„Würde ich mein Kind oder mein Enkelkind hinter einer solchen Mauer arglos spielen lassen?“

Doch die Sicherheit der Kinder scheint dem Unternehmen „Playmobil“ gleich zu sein. Denn in der Vergangenheit gab es immer wieder gravierende Mängel in Punkto Sicherheit im Fun Park, wie auch im Playmobil Inn Hotel. So hatte die Feuerwehr Zirndorf, bei einer Routinekontrolle, jüngst eine ganze Reihe Sicherheitsmängel im Playmobil Inn Hotel zu beanstanden.
Jahrelang gab es gar keinen und heute gibt es einen äußerst mangelhaften und kaum gepflegten Katastrophen-, Antihavarie-, Antiterror- und Evakuierungsplan für den Playmobil Fun Park und das Playmobil Inn Hotel.
Dafür werden die Kundentoiletten mit Kameras überwacht.


Immer wieder werden Fluchtwege, wider besseren Wissens, verstellt oder verbaut. Mahnende Mitarbeiter werden, gerade von jenem Abteilungsleiter Thomas R. mundtot gemacht und mittels böswilligster Verleumdung aus ihrem Arbeitsverhältnis gedrängt und somit in den sozialen Abstieg getrieben. Dabei entwickeln weder er noch das Unternehmen das geringste Unrechtsbewusstsein.

Vielmehr manipuliert man die öffentliche Berichterstattung, um Missstände, wie die eben geschilderten, zu vertuschen. Nicht umsonst wird allen Mitarbeitern, unserer Recherche nach, jeglicher Kommentar gegenüber Außenstehenden, auch der Presse gegenüber, aufs schärfste verboten.



Die Behörden bleiben untätig!

Muss denn erst jemand, schlimmstenfalls ein im Fun Park sorglos spielendes Kind, ernsthaft zu Schaden kommen, ehe man derart inkompetente Entscheidungsträger, wie Herrn Thomas R. die Befugnisse und die Entscheidungsgewalt entzieht?

Hiermit möchten wir die Öffentlichkeit, die wegsehende Gesellschaft und die Geschäftsleitung der Firma Geobra Brandstätter auf die Missstände im Unternehmen „Playmobil“ aufmerksam machen. Denn wenn sich an diesen Zuständen nichts ändert und irgendwann jemand zu Schaden kommen sollte, kann niemand mehr behaupten, er hätte von den gravierenden Sicherheitsmängeln in dieser Firma nichts gewusst.



Korruption und Mobbing
sind Siamesische Zwillinge

Harald B.

Genau hier könnte der wirkliche Grund für den Einsturz jener Mauer liegen.