Freitag, 16. Dezember 2011

Schuhbecks Gewürzhandel statt Kochshow




Diese Überschrift las ich heute in den Fürther Nachrichten im Landkreisteil auf Seite 5.

Die Autorin dieses Artikels Frau Claudia Wunder schreibt hier: „Bei seinem Gastspiel im Funpark Zirndorf stellte der Starkoch aus München seine Rezepte vor“

Weiter schreibt sie und jetzt wird es interessant: „Wenn man für ein Vier-Gang-Menü über 100 Euro zahlt, dann darf man getrost gehobene Sterneküche erwarten. Die ließ (die Betonung liegt dabei auf dem vorangegangenen Wort „ließ“) Spitzenkoch Alfons Schubeck den 410 Gästen im festlich geschmückten HOB-Center  im playmobil Funpark auch kredenzen. Alles im allen blieb der Abend jedoch hinter den Erwartungen zurück.“

Ja wer hätte das Gedacht?! Da tun mir ja die Leute, die für so viel Geld dann doch enttäuscht wurden, schon wieder ein wenig leid. Aber sie hätten es wissen können. Auch schon bevor dieser Artikel in diesem Blog erschien.


Erschreckende Werbung

Tja das mit dem „Quantensprung“ nach unten hatten wir da ja auch schon: Zitat:   Immerhin macht Alfons Schuhbeck seit einiger Zeit auch Werbung für die Hamburger Kette McDonald. Da ist dieser Quantensprung hin zur niveaulosen Frittenbude schon konsequent. Zitat Ende
Ein weiteres Zitat aus dem Artikel von Frau Claudia Wunder ist: Wer, wie angekündigt, darauf wartet, dass Schuhbeck höchstpersönlich live das Vier-Gänge-Menü vorkocht, wird bitter enttäuscht. Mehr als ein Stück Fleisch in eine Pfanne zu legen, tut der Starkoch aus München nicht. Zitat Ende.
In dieser Beziehung passt er ja zur Unternehmensleitung des Gastgebers. Die produzieren auch nicht viel mehr als heiße Luft. Die wirklich heißen Kastanien müssen dort immer die Mitarbeiter aus dem Feuer holen. Zum Dank dafür gibt es dann für sie: Verleumdung, Nötigung, Rechtsbeugung und letztlich einen Tritt.


Ingwer muss sein

Die Meinung eines Teilnehmers dieser teuren Veranstaltung war: Zitat: „Mich hat gestört, dass es ein Gewürzabend und keine Kochshow war.“ Zitat Ende
Ein anderer meinte: Zitat „Das Essen war Klasse“, aber teilweise wie bei einer „besseren Butterfahrt“ sei er sich vorgekommen. Zitat Ende
Also wer „Butterfahrten“ noch aus vergangenen Tagen kennt, der weiß, dass das Preis Leistungsverhältnis um ein Vielfaches besser war, als bei dieser fragwürdigen Veranstaltung im Playmobland.
Zitat: Die tolle Atmosphäre im Glaspalast des HOB- Centers habe beindruckt. Zitat Ende
Das mag einen so vorkommen wenn man die „Abgründe im Playmobland“ nicht kennt. Doch wer hiervon weiß, dem läuft wohl trotz Atmosphäre eher ein eisiger Schauer über den Rücken.
So hat man also doch die Veranstaltung voll bekommen indem man mehr versprach als man zu halten gewillt war.
Dies war und ist des Öfteren gängige Praxis im Playmobland. Da gelten andere Regeln. Eben Playmobilregeln und das unumstößliche „Playmobilgesetz“
Und so lautet das Fazit von Frau Claudia Wunder: Zitat Schuhbecks Kochshow hätte wohl besser als Vortrag über Gewürze und Verkaufsshow für seine Bücher und Produkte deklariert werden sollen. Befremdlich wirkte, dass er sich nicht mal von seinen „Anhängern“ verabschiedete sowie einen vereinbarten Interviewtermin ohne Kommentar platzen ließ. Zitat Ende
Da hat sich wohl einer ebenso gottgleich wie Herr Horst Brandstätter (Träger des Bundesverdienstkreuzes), gehalten.
Oder aber seine „Anhänger“ durften Herrn Schuhbeck nicht huldigen, weil dies eventuell die Playmoblichtgestallten, wie die vorbildhafte Powervorzeigefrau Andrea Schauer nebst der unfehlbaren Chefsekretärin Marianne Albert,  in den Schatten hätte stellen können.
Ich gehe jedenfalls nach wie vor woanders essen.


Prost Mahlzeit

Euer Pelias

Samstag, 3. Dezember 2011

Alfons Schubeck kocht in einer drittklassigen Frittenbude











So herzhaft habe ich schon lange nicht mehr gelacht. Da habe ich heute diesen Artikel in der Zeitung gelesen.
Ausgerechnet im sogenannten HOB Center in Zirndorf soll gehobene Gastronomie zelebriert werden.
Alfons Schubeck, ein Spitzenkoch der augenscheinlich schon seit Längerem den Zenit seines Erfolges überschritten hat, will im Playmobland kochen.

Immerhin macht Alfons Schubeck seit einiger Zeit auch Werbung für die Hamburger Kette McDonald. Da ist dieser Quantensprung hin zur niveaulosen Frittenbude schon konsequent.

Doch was Alfons Schubeck möglicherweise nicht weiß ist:

Er betritt am 9. Dezember 2011 den Geltungsbereich des „Playmobilgesetzes“.
Dieses „Gesetz“ bedeutet im Kern:

Nichts und Niemand können etwas besser als der gottgleiche Herr Horst Brandstätter (Träger des Bundesverdienstkreuzes),

Nichts und Niemand können etwas besser als die vorbildhafte
Powervorzeigefrau Andrea Schauer
nebst der unfehlbaren Chefsekretärin Marianne Albert.

Das heißt und bedeutet auch NICHTS und NIEMAND!

„Da gehören sie und ihre windige Sterneküche selbstverständlich auch dazu, Herr Schubeck!“

Denn genau dieser Anspruch des oben genannten „Playmobilgesetzes“ hat bisher dafür gesorgt, dass das eigentlich sehr gut ausgestattete HOB-Center,
gastronomisch lediglich das Prädikat

„Drittklassige Frittenbude ohne Niveau aber trotzdem teuer“

erwerben konnte.

Daran wird ein Alfons Schubeck auch nichts ändern.

Apropos teuer: Die Preise für diese fragwürdige Veranstaltung sprechen auch eine deutliche Sprache. So wird es an der Abendkasse sicherlich auch noch nach der Veranstaltung reichlich
Karten geben.

Ich jedenfalls habe mich jetzt schon köstlich amüsiert und werde auch in Zukunft besser woanders essen gehen.

Pelias

Freitag, 4. März 2011

Muss Arbeit heute noch Spaß machen?



Herzlichen Glückwunsch an jene, die an ihrem Arbeitsplatz glücklich sind und fast jeden Tag gern auf Arbeit gehen. Das ist in diesen Tagen hierzulande wirklich selten geworden.

Ihr habt es wirklich gut getroffen. Ich weiß wie sich das anfühlt, wenn einem auf dem Weg zur Arbeit ein Glücksgefühl begegnet. Ja ich durfte auch einmal dieses Gefühl erleben.

Es war in jener Marktführenden, mittelfränkischen Spielwarenfirma, die viele Kinder glücklich macht und die ein lächelndes Gesicht als Firmenzeichen führt.

Ja es gab dort Zeiten in denen eben nicht nur die Kinder glücklich gemacht wurden sondern auch die Mitarbeiter gern dort arbeiteten. Die Kunden und Gäste spürten dass an der Kreativität und Freundlichkeit der Mitarbeiter, denen sie begegneten.Doch dann entdeckte man dort Instrumente der Mitarbeiterführung, die man heute unter dem Neudeutschen Sammelbegriff „Mobbing“ findet.Mobbing“, ein Begriff der vielen von uns schon lange nicht mehr gefällt, der manchmal schon ziemlich abgegriffen wirkt und auch schon von manchem „Unwissenden“ ins lächerliche gezogen worden ist.Mir gefällt dieser Begriff inzwischen auch nicht mehr. Ich würde von Ausgrenzung von Menschen aus niedrigem Beweggrund sprechen. Doch als Schlagwort taugen der Begriff „Mobbing“ und seine Facetten „Bossing“ und „Staffing“ allemal.

So bleiben wir doch lieber bei dem Begriff Ausgrenzung. Denn nichts anderes ist es.

Ausgrenzung von Menschen hat es schon immer gegeben. Auch in der jüngsten Deutschen Geschichte.

In dem anderen Deutschen Staat, den es nicht mehr gibt, zum Beispiel, fand Ausgrenzung von Menschen ganz massiv statt. Dort erfolgte dies meist aus Gründen der so genannten Staatsräson. Doch gerieten auch viele Menschen in den Strudel der Ausgrenzung, die gar nicht wussten was sie angestellt hatten oder die für andere büßen mussten. (hierzu : http://vm10-und-freunde.blogspot.com/2008/01/fr-immer-abgemustert.html )

Das ist heute Geschichte und das ist ja auch wirklich gut so.

Dennoch kann ich mich erinnern wie „gelernte DDR Bürger“ von den anderen belächelt wurden und sich die Frage gefallen lassen mussten:

Wie konntet ihr so ein Unrecht zulassen?“

Die Antwort auf diese Frage war oft ähnlich: „…..ich hätte verhaftet werden können…..meine Familie, meine Kinder hätte darunter gelitten, wenn ich auf begehrt hätte, …es wären im schlimmsten Fall wieder russische Panzer gerollt.“

Doch Geschichte wiederholt sich, wenn auch unter anderen Vorzeichen.

In diesem, heutigen Deutschen Staat werden zunehmend wieder Menschen ausgegrenzt. Doch die Beweggründe dazu sind sehr viel niedriger. (Habgier, Neid und Missgunst)

Da gibt es Firmen, die Personal abbauen wollen und die nicht wissen, wie sie bei langjährigen Mitarbeitern, die in den Firmen und für die Firmen „grau“ geworden sind, den, aus gutem Grund bestehenden, Kündigungsschutz umgehen können. Da greift man eben mal zum Mittel der Verleumdung, die dann zur Ausgrenzung, der verleumdeten Person führt.

Da gibt es Vorgesetzte die viel zu wenig von Mitarbeiterführung verstehen und „Problemchen“ aus sitzen bis sie diese zu Problemen ausgebrütet haben. Derjenige Mitarbeiter der das „Problemchen“ hatte, wird dann zum Problemfall und zum Störer des Betriebsfriedens gemacht. Dabei war der Vorgesetzte nur unfähig. Seine Unfähigkeit vertuscht er damit, dass er mit dem Finger auf den anderen zeigt.

Die menschlichen Folgen für die gemobbten Mitarbeiter und deren Angehörigen sind meist verheerend und prägen sie bis an ihr Lebensende. Doch gibt es für sie keine echte Hilfe.

Dies sollen nur mal zwei Beispiele sein, welche (niedrigen) Beweggründe hier und heute zur Ausgrenzung von Menschen führen.

Doch wer steht denn heute auf und wehrt sich gegen dieses Unrecht? Wer hilft denn heute den Opfern der Ausgrenzung?

Niemand braucht befürchten, dass er für seine freie Meinung verhaftet wird. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass wieder russische Panzer rollen.

Also, was hindert Euch? Wo ist Eure Zivilcourage?

Ja wohl! Es ist schlimm geworden, in der Arbeitswelt in diesem Land.

Freiheit und Gerechtigkeit geht hierzulande inzwischen nur soweit, wie der Geldbeutel reicht.

Dank Herrn Hartz und, der nach ihm benannten Gesetzgebung hat sich dies noch verschärft. Ich weiß wovon ich spreche.

Nachdem Ende März 2007 eine, gegen mich gerichtete, 5 Jahre währende, Mobbingkampagne mittels eines Vergleichs ihren juristischen, wenn auch keinen gerechten Abschluss gefunden hat, musste ich davon los kommen. Dazu schrieb ich alles auf. Ich hatte ja auf anraten meiner Anwältin eine Art Mobbingtagebuch geführt. Diesem Bericht fügte ich noch die entsprechenden Originaldokumente hinzu.

Diese Dokumente sollten den Wahrheitsgehalt meines Berichtes unterstreichen. Heraus kam mein Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne“.

Doch jetzt komme ich zur eigentlichen Schwierigkeit im Bezug auf eine kurze Berichterstattung meines Falles im Presse oder TV Format.

Wie kürzt man einen solchen umfangreichen Fall derart, dass er in eine Presse, Fernsehberichterstattung oder einem kurzen Statement Platz findet, ohne unglaubwürdig zu werden.

Ich kann also nur mal Dinge aufzählen, die mir im Laufe der Jahre aufgefallen sind, die ich in einem Rechtsstaat nie für möglich gehalten hatte und die ich zutiefst ungerecht ja sogar Menschenverachtend finde.

So möchte ich davon berichten:

Wie zunächst kleinere Gerüchte ausgestreut wurden, die in handfesten Verleumdungen gipfelten. Weiter ging es bis hin zu unklaren Arbeitsanweisungen, ungerechtfertigten Vorwürfen und Provokationen, die dann in der ersten, wegen eines ungesagten Wortes ausgesprochenen, fristlosen Kündigung im Februar 2004 endeten.

Ich möchte davon berichten, wie das Arbeitsamt den Druck auf mich noch verschärfte, in dem es das richterliche Urteil, des anstehenden Kündigungsschutzprozesses, schon vor dem im März anberaumten Gütetermin, vorwegnahm und mich für drei Monate vom Leistungsbezug aus schloss.

Dabei kann eine solche Sperre gerade in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit Existenz vernichtend sein. Die gegnerische Partei bekommt vom Arbeitsamt Kenntnis von der finanziellen Situation des Entlassenen und argumentiert bereits beim Gütetermin in der Form: „Stimmen sie der Wandlung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung zu! Dann entgehen sie der Sperrfrist durch das Arbeitsamt. Von Abfindung oder gar vom eigentlichen „Mobbingfalll“ und von der Rechtswidrigkeit der ausgesprochenen Kündigung, ob fristlos oder fristgerecht, ist da gar keine Rede.

Berichten möchte ich auch davon, dass ich einen Großteil meines Arbeitslosengeldanspruchs schon verbraucht hatte, ehe es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kam (November 2004). Wie ich in der Zwischenzeit erfahren musste, dass ich als Kläger beweisen soll, dass ein ungesagtes Wort nicht gesagt worden war. Denn, der angeblich Beleidigte sollte als Zeuge aussagen. Seine große Abhängigkeit von der Beklagten wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Auch musste ich erleben, dass er diese Aussage tatsächlich vor dem Gericht machte, dass ihm vorbehaltlos geglaubt wurde, obwohl er sich mehrmals widersprach. Dennoch ging das Urteil zu meinen Gunsten aus. Doch nur deshalb, weil die Richter eine fristlose Kündigung, als Reaktion auf den angeblichen Vorfall, als unangemessen hoch fanden.

Obwohl ich nach dem eindeutigen Urteil fünfmalig bei der Firma vor sprach und unmissverständlich meine Arbeitskraft anbot, wurde ich immer wieder nach Hause geschickt. Man wollte seitens der Firma in Berufung gehen. Dies tat man dann auch im Januar 2005.

Auch wie die Härte der Hartz IV Gesetzgebung mich traf ist eine Darlegung wert. Der Termin für die Berufungsverhandlung ließ auf sich warten. Inzwischen lief mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Mai 2005 aus. Auf Grund der neuen Hartz IV Gesetzgebung wäre ich jetzt gezwungen gewesen vor aller Welt einen „Offenbarungseid“ zu leisten. Selbst Sparguthaben, die ich für die Ausbildung meiner Tochter schon vor vielen Jahren zurückgelegt hatte und die eindeutig zweckgebunden waren, wären mit ein berechnet worden. Ich musste also erleben, wie ich wegen der Verleumdungen und Lügen anderer in den sozialen Abstieg getrieben wurde. Diese Erfahrung war zutiefst demütigend, erniedrigend und entwürdigend.

Also ließ ich nicht vor dem Staat „meine Hosen“ runter und stand ohne Einkommen, ohne Kranken-und Rentenversicherung da.

Am 5. Juli 2005 fand dann die Berufungsverhandlung vor dem LAG Nürnberg statt. Im Verlauf der Verhandlung wurde klar, dass ein Urteil wieder zu meinen Gunsten ausgehen würde. Doch einen Urteilsspruch wusste der gegnerische Anwalt durch einen Advokatentrick zu verhindern. Wohl um meine finanzielle Situation wissend, behauptete er plötzlich, ich würde meine ehemaligen Vorgesetzten bedrohen. Diese Behauptung brauchte er nicht näher ausführen, vom beweisen müssen, ganz zu schweigen. Doch hatte er das Gericht in eine erneute Beweisaufnahme gezwungen. Für einen erneuten Verhandlungstermin konnte der Richter erst einen Termin im November 2005 benennen. Er schlug dann einen Vergleich vor, der unter anderem eine sofortige Wiedereinstellung vorsah. Meine Anwältin riet mir den Vergleich anzunehmen und erinnerte mich an meine, Dank der Hartz IV Gesetzgebung, schlechte finanzielle Situation.

Am 6.Juli 2005 nahm ich dann wieder meine Tätigkeit bei der Firma auf. Man kann sich vorstellen, wie das aussah. Einzelheiten hierzu findet man ausführlich in meinem Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne

Das Ende meines Arbeitsverhältnisses war schon lange vorher eine beschlossene Sache. Doch fand man lange keinen Grund. Auch setzte ich mich zur Wehr. So ließ ich mich z.B. auf die Kandidatenliste zur Betriebsratswahl im März 2006 setzen. Leider verfehlte ich meinen Einzug in den Betriebsrat um zwei Plätze. Doch hatte mir meine Kandidatur wenigsten einen halbjährigen Kündigungsschutz beschert. Dieser Kündigungsschutz war für mich in erster Linie dafür wichtig, das ich es schaffen konnte wieder neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld I anzusammeln. Denn hätte mein Abteilungsleiter es geschafft (versucht hatte er ja schon im Januar), mir wieder fristlos zu kündigen, dann wäre ich wieder, im tiefen Fall, in Hartz IV abgestiegen. Denn die Firma war ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem erstinstanzlichen Urteil und dem Vergleich vor dem LAG, gegenüber dem Arbeitsamt nicht nachgekommen. Dies stellte sich erst heraus, als mich das Arbeitsamt im Oktober 2006 an den Zahlungsrückstand erinnerte. Dabei konnte ich eine Zahlung oder Nichtzahlung durch die Firma zu keiner Zeit nachvollziehen.

Furios war dann das Ende meines Arbeitsverhältnisses. Kaum war die „Schonfrist“ abgelaufen, wurde wieder auf mich „geschossen“. Der Betriebsrat wollte nun gar nichts mehr für mich tun. Im Gegenteil, er machte sich jetzt zum Handlanger. So stellte es sich jedenfalls für mich dar, als ich den Kündigungsgrund der zweiten fristlosen Kündigung las. Der Grund lautete: Ich hätte die Betriebsratsvorsitzende bedroht. Wie man seitens der Geschäftsleitung auf eine solch haarsträubende Geschichte kam, kann ich nur teilweise nachvollziehen. Doch kann ich eine solche Vermutung nicht beweisen. Denn sie würde bedeuten dass mich der Betriebsrat an`s Messer geliefert hätte. So distanzierte sich auch sogleich die Betriebsratsvorsitzende von dem Kündigungsgrund schriftlich über ihren Rechtsanwalt. Sie behauptete nichts von diesem Kündigungsgrund gewusst zu haben. In dem Zusammenhang sind die beiden Anhörungsbögen zur beabsichtigten Kündigung, an den Betriebsrat sehenswert und aufschlussreich. Hier wird auch klar mit welcher Art von Verleumdung man seitens der Geschäftsführung, in die „Schlacht“ ziehen wollte.

Ich will gar nicht weiter auf die unwahren und oft beleidigenden Schriftsätze des gegnerischen Anwalts eingehen. Die sprechen für sich. Die ganze Sache endete dann letztlich juristisch, doch nicht gerecht mit einem Vergleich. Hier musste ich dann feststellen wie üppig sich der Staat dann an der Abfindung bedient. Dabei ist er scheinbar nicht in der Lage, Gesetze zu erlassen oder bestehende Gesetze durchzusetzen, die geeignet wären eine solche Geschichte zu verhindern.

Und so möchte ich zu meinem Fazit kommen:

1. Ein Kündigungsschutzprozess, der sich mit einer Kündigung, die durch Mobbing bzw. Bossing zustande kommt, ist der falsche Ort und der falsche Prozess. Denn hier kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen. Dabei sind die Arbeitgeber eindeutig im Vorteil und hier komme ich zum zweiten Punkt.

2. Wie können Mitarbeiter als Zeugen der Beklagten auftreten, obwohl sie von ihrem Arbeitsplatz abhängiger sind als mancher von seinem Ehegatten. Erst recht wenn dies so offensichtlich zu Tage tritt, wie in meinem Fall.

3. Weshalb finden Abmahnungen bei Kündigungsprozessen vor Gericht überhaupt Gehör, wenn sie doch, wie in meinem Fall, von den Arbeitgebern gewissermaßen als Serienbrief verteilt werden können. Weder der Betriebsrat noch der Betroffene selbst haben eine echte Möglichkeit gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorzugehen.

4. Ein Mobbingtatbestand muss als Straftat definiert werden. Denn der Staatsanwalt, der dann eingreifen muss, hat ganz andere Möglichkeiten Beweise zu sichern und Zeugen zu befragen. So hätte das Opfer einen starken Verbündeten und man kommt der Ausgeglichenheit der Kräfte näher als in der heutigen Prozesspraxis. Vom Erzeugen eines Unrechtsbewusstseins bei den Tätern ganz zu schweigen.

5. Mit welchem Recht nimmt das Arbeitsamt den Ausgang eines Kündigungsprozesses zugunsten des Arbeitgebers vorweg. Indem es dem Gekündigten in jedem Falle für schuldig erklärt und ihm sein Arbeitslosengeld und ihm damit, gerade am Anfang der Arbeitslosigkeit, seine Zahlungsfähigkeit nimmt. Man könnte da ja schon von Methode sprechen. Die Arbeitgeber jedenfalls, nutzen diesen Umstand schamlos aus.

6. Weshalb finden Mobbingopfer in den Betrieben oft keine objektiven und fairen Gesprächspartner, die in den Betrieben die entsprechenden Befugnisse haben, um gegen solche Missstände, wenn sie so deutlich hervortreten wie in meinem Fall, einschreiten zu können. Sollten da nicht die Betriebsräte oder vielleicht die Berufsgenossenschaften und deren Vertreter in den Betrieben (Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsfachkraft) in ihren Befugnissen gestärkt werden. Denn die Berufsgenossenschaften hätten z.B. die Möglichkeit über den Beitrag zur Unfallversicherung, ökonomisch Druck auf die Betriebe auszuüben. Es geht bei Mobbing auch um Arbeitsschutz. Hätten nicht auch Betriebsärzte die Pflicht gegen Mobbing einzuschreiten?

7. Mit welchem Recht bedient sich der Staat seit 2005 an den Abfindungen der Mobbingopfer. Gemessen an ihrer beruflichen Zukunft und der Aussicht auf Hartz IV sind diese ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie decken oft nur den Verlust, der durch die Sperrfrist durch das Arbeitsamt entsteht.

8. Wieso ist in der Hartz IV Gesetzgebung kein Instrument zu finden, dass den langen Fristen bei Kündigungsschutzklagen Rechnung trägt. Ein gerechtes Urteil oder eine objektive Betrachtung der Umstände, erst recht ein gerechtes Urteil durch die Arbeitsgerichte ist so unmöglich.

9. Weshalb werden die Täter in einer Mobbingkampagne nicht auch an den Kosten ihres Tun´s beteiligt. Dass es Mobbing mit allen Facetten gibt und dass dieses Phänomen immer mehr um sich greift bestreitet doch wohl niemand mehr. Weshalb lässt man es dann zu, dass die Folgen von Mobbing die Sozialkassen belasten.


Alle Einzelheiten, auch die Dokumente, die meine Ausführungen zu meinem Fall unterstreichen, findet man in meinem Bericht „Chronik einer Mobbingkampagne“


Leider ist mein Fall kein Einzelfall in der heutigen Gesellschaft in Deutschland.


Sollten wir uns nicht alle dafür schämen?


Hardy Riedel