Donnerstag, 7. Februar 2008

8. Anschlag oder Dummheit?



Diesen Arbeitsauftrag fand ich am Montag den 10.04.06 auf meinem Arbeitsplatz ohne weiteren Kommentar vor. Bei diesem Arbeitsauftrag handelt es sich um nicht näher bezeichnete Arbeiten an den, sicherlich "Baumuster geprüften" Türen dreier 20 KV (20 000 Volt) Anlagen, in denen sich unisolierte Spannungsführende Teile befinden. Obwohl sich hier für mich eine Menge von Fragen, gerade in Punkto Arbeitschutz (Denn bei 20 000 Volt kann, bei zu großer Annäherung, es zu einem Lichtbogen und zum Tod, bis hin zur Verkohlung, der sich genäherten Person, kommen. Diesen gefährlichen Kurzschluss kann aber auch ein abrutschendes Werkzeug oder ein herbei fliegender Vogel verursachen) ergaben, konnte ich meine Vorgesetzten, Herrn B. und Herrn R. nicht befragen. Denn beide befanden sich in dieser Woche im Urlaub. Auch Herr Gert K. den ich lt. Notiz fragen sollte, war am Dienstag den 11.04.06 plötzlich erkrankt. Dennoch hatte mir Herr B., für die Erledigung des Arbeitsauftrags ein sehr enges Zeitfenster, nämlich nur bis zu 13.04.06, gesetzt. Der durchaus gefährliche Arbeitsauftrag sollte also noch während seiner und der Abwesenheit von Herrn R. erledigt sein. Einerseits wollte ich nicht riskieren nochmals eine Abmahnung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung zu erhalten, andererseits wollte ich mich nicht in eine, für mich lebensgefährliche Situation begeben. Dies bescherte mir vom Montag auf Dienstag und von Dienstag auf Mittwoch, schlaflose Nächte.
Ich sprach dann mit Herrn D. und mit Herrn Jürgen F., die diesen Arbeitsauftrag in einer solchen Kürze und völlig unvorbereitet, ebenso als gefährlich einstuften. Herr D. setzte den Arbeitsauftrag bis zur Klärung der Umstände, bis auf weiteres aus. Dennoch befürchte ich, dass gerade dieser Arbeitsauftrag wieder zum Anlass für eine Abmahnung verwendet werden soll oder auch wird. Meiner Phantasie verbiete ich, aus den bisherigen Umständen und den im Arbeitsauftrag aufgerührten Bedingungen, ins Kraut zu schießen. Dennoch bleibt eine fragwürdige grobe Fahrlässigkeit bei dieser Arbeitsauftagsvergabe, meiner beiden direkten Vorgesetzten Herrn R. und Herrn B. zu bewerten. Meiner Frau darf ich von solchen Vorgängen gar nichts erzählen. Sie käme Keine Nacht mehr in den Schlaf und würde mich möglicherweise nicht mehr auf Arbeit lassen.

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